Behörden Spiegel Dezember 2021

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Innere Sicherheit

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udem sollen die Ruhegehaltfähigkeit der Polizeizulage bei der Bundespolizei wieder eingeführt, Fachkarrieren gefördert und eine diversitätsorientierte Stellenbesetzungsoffensive gestartet werden. Darüber hinaus ist eine Ausweitung von Sicherheitsüberprüfungen bei Bewerberinnen und Bewerbern für Posten bei Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) vorgesehen. Gleiches gilt für Supervisionsangebote. Außerdem ist zwischen den Parteien vereinbart, dass die Aus- und Fortbildung bei der Bundespolizei weiterentwickelt wird. Hier soll ein noch stärkerer Fokus auf die Vermittlung von Grund- und Menschenrechten gelegt werden, um dem Zielbild einer bürgernahen sowie gut ausgestatteten und ausgebildeten Polizei entsprechen zu können.

Datenbanken erfahren Revision Ebenfalls weiterentwickelt werden soll das Programm “Polizei 20/20”. Die verschiedenen Datenbanken würden einer grundlegenden Revision unterzogen. Zudem verständigte man sich auf präzisere Datenverarbeitungsregelungen sowie auf eine Stärkung des Rechtsschutzes und der Datenaufsicht durch den Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI). Auch soll die Bundespolizei stärker für unabhängige Forschung geöffnet werden. Geplant ist des Weiteren eine Intensivierung der grenzüberschreitenden polizeilichen Zusammenarbeit. Das europäische Polizeiamt Europol in Den Haag soll zu einem europäischen Kriminalamt mit eigenen operativen Befugnissen weiterentwickelt werden. Mit Blick auf die europäische Staatsanwaltschaft ist ein finanzieller und personeller Ausbau geplant. Darüber hinaus wird der Periodische Sicherheitsbericht, dessen dritte Ausgabe kürzlich erschienen ist, gesetzlich verankert. Zudem wollen die Regierungsparteien die Aussagekraft der Daten der Polizeilichen Kriminalitätsstatistik (PKS) verbessern. In Zusammenarbeit mit den Ländern soll der “Pakt für den Rechtsstaat” verstetigt und um einen Digitalpakt für die Justiz erweitert werden. Anpassungen gemäß den Anforderungen des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) erfährt derweil das externe ministerielle Einzelfallweisungs-

Zahlreiche Reformen vorgesehen Koalitionäre wollen einiges in der Inneren Sicherheit enger fassen (BS/Marco Feldmann) Die neuen Regierungspartner von Sozialdemokraten, Bündnis 90/Die Grünen und FDP wollen das Amt eines unabhängigen Polizeibeauftragten einrichten. Er oder sie soll wie der oder die Wehrbeauftragte ein Hilfsorgan des Deutschen Bundestages darstellen. Die Amtsinhaberin oder der Amtsinhaber soll über Akteneinsichts- und Zugangsrechte verfügen. Das sieht der Koalitionsvertrag vor. Dort ist auch die Einführung einer pseudonymen Kennzeichnung von Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamten vereinbart. recht gegenüber den Staatsanwaltschaften. Für den Vollzug eines europäischen Haftbefehls soll es künftig einer richterlichen Entscheidung bedürfen. Intensiviert werden soll nach dem Willen der wahrscheinlichen Koalitionäre der Kampf gegen die Organisierte Kriminalität (OK). Hier sollen mehr und bessere Strukturermittlungen, vermehrte Vermögensabschöpfungen sowie optimierte Strukturen bei der Geldwäschebekämpfung helfen. Zudem will man stärker gegen Menschenhandel vorgehen. Mit Blick auf die Clan-Kriminalität ist zunächst eine definitorische Klärung vorgesehen. Auf europäischer Ebene sollen die Definitionen des Begriffs Gefährder vereinheitlicht werden. Ebenfalls im Koalitionsvertrag verankert sind eine bessere Erfassung politisch motivierter Kriminalität sowie effektivere Möglichkeiten für Auskunftssperren im Melderegister. Dies soll vor allem bedrohten Personen zugutekommen. Im Kampf gegen den sexuellen Missbrauch von Minderjährigen und Kinderpornografie soll das Bundeskriminalamt (BKA) personell gestärkt werden. Zudem ist eine Entlastung der Auswerterinnen und Auswerter mithilfe technischer Lösungen vorgesehen. Für private Sicherheitsdienste soll es unterdessen ein eigenständiges Gesetz geben.

Überwachungsgesamtrechnung bis spätestens 2023 Insgesamt verschreiben sich SPD, Grüne und Freidemokraten einer vorausschauenden, evidenzbasierten und grundrechtsorientierten Sicherheits- und Kriminalpolitik. Diese soll durch die Arbeit einer unabhängigen interdisziplinären Bundesakademie begleitet werden. Vorgesehen ist außerdem die Erstellung einer Überwachungsgesamtrechnung. Im Zuge dessen soll es eine unabhängige und wissenschaftliche Evaluation aller Sicherheitsgesetze bis spätestens 2023 geben. Hier wird die Handschrift von Grünen und FDP deutlich. Gleiches gilt für die vereinbar-

Der Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung ist da. Er enthält unter anderem die Ankündigung der Schaffung eines unabhängigen Polizeibeauftragten. Foto: BS/Petra Bork, pixelio.de

te Schaffung eines unabhängigen Expertengremiums, dessen Mitglieder die Bundesregierung bei zukünftigen Sicherheitsgesetzgebungsvorhaben beraten soll. Des Weiteren sollen in der sogenannten Freiheitskommission Freiheitseinschränkungen evaluiert werden. Zum Thema Videoüberwachung heißt es im Koalitionsvertrag, dass sie Polizeipräsenz nicht ersetzen, aber ergänzen könne. Abgelehnt wird in dem Dokument die flächendeckende Nutzung derartiger Software sowie die biometrische Erfassung zum Zwecke der Überwachung. Bei der Vorratsdatenspeicherung soll künftig nur anlassbezogen und nach richterlichem Beschluss gespeichert werden. Darüber hinaus ist eine Novellierung des Bundespolizeigesetzes geplant. Sie war in der vergangenen Legislaturperiode am Widerstand des Bundesrates gescheitert. Allerdings soll das reformierte Gesetz keine Befugnisse zur Quellen-Telekommunikationsüberwachung oder zur OnlineDurchsuchung enthalten. BOS sollen zur Täteridentifizierung künftig zwar die sogenannte Log­ in-Falle anwenden, nicht aber IT-Schwachstellen ausnutzen

dürfen. Die Arbeit der Zentralen Stelle für Informationstechnik im Sicherheitsbereich (ZITiS) sowie das Handeln innerhalb des Gemeinsamen Terrorismusabwehrzentrums (GTAZ) soll auf eine gesetzliche Grundlage gestellt werden. Einen Ausbau erfährt demnach die parlamentarische Kontrolle der Nachrichtendienste des Bundes. So wird das Parlamentarische Kontrollgremium des Deutschen Bundestages gestärkt. Außerdem werden Kontrolllücken geschlossen. Der Einsatz von Vertrauensleuten durch die Nachrichtendienste soll per Gesetz geregelt werden. Für Streitigkeiten bezüglich der Einstufung von Verschlusssachen wird eine unabhängige Kontroll­ instanz geschaffen. Im Bereich der Migration ist eine Entlastung des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) vorgesehen. Zügig vorgelegt werden soll ein Gesetzentwurf mit dem Ziel von schnelleren Asylentscheidungen und einheitlicherer Rechtsprechung. Die Widerrufsprüfung durch das BAMF soll in Zukunft wieder anlassbezogen stattfinden. Das Konzept der sogenannten AnkER-Zentren will die künftige Bundesregierung nicht weiterverfolgen.

Die Geldwäscheaufsicht von besonders finanzmarktnahen Verpflichteten soll derweil auf die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen übertragen werden. Genauere definitorische Details dazu enthält der Koalitionsvertrag jedoch nicht. Verdachtsmeldungen aus dem Nicht-Finanzsektor, etwa von Juwelieren und Gebrauchtwagenhändlern, sollen erleichtert werden. Außerdem ist hier eine Intensivierung des Vollzugs vorgesehen. Die bei der Generalzolldirektion (GZD) – der Zoll wird nur am Rande erwähnt (er soll moderner und digitaler werden) – angesiedelte “Financial Intelligence Unit (FIU) soll wieder Zugang zu mehr Datenbanken erhalten. Des Weiteren ist der Einsatz von Verbindungsbeamten aus den Landeskriminalämtern (LKÄen) vereinbart. Insgesamt soll der risikobasierte Ansatz der FIU verbessert werden. Und Verpflichtete sollen verstärkt Rückmeldungen zu von ihnen erstatteten Verdachtsmeldungen erhalten.

Gemischte Reaktionen Das gewerkschaftliche Echo auf den Koalitionsvertrag fällt unterdessen unterschiedlich aus. Andreas Roßkopf, Vorsitzender des Bezirks Bundespolizei in der Gewerkschaft der Polizei (GdP), meint: “Die Ampel-Koalition hat viel auf den Weg gebracht. Wir begrüßen insbesondere die Einigung auf die Ruhegehaltfähigkeit der Polizeizulage.” Gleiches gelte im Grundsatz für die geplante Novelle des Bundespolizeigesetzes. Hier gibt es für Roßkopf aber zwei Wehrmutstropfen: den Vorabverzicht auf die Möglichkeiten zur Quellen-TKÜ und OnlineDurchsuchung. Skeptisch zeigt er sich in Bezug auf die vorgesehene Kennzeichnungspflicht für Polizisten. Außerdem dürfe der geplante Polizeibeauftragte kein Kontrollorgan werden. Vielmehr müsse er als Bindeglied zum Parlament fungieren, fordert Roßkopf. Deutlich heftiger fällt die Kritik der DPolG Bundespolizeigewerkschaft aus. Ihr Bundesvorsit-

Ampel setzt BOS-Digitalfunk auf Rot

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ie Lizenzen in diesem Bereich stehen in diesem Jahrzehnt zur Neuverteilung an. Neben den BOS hat auch die Bundeswehr hier für ihre künftige BreitbandInfrastruktur Bedarf angemeldet. Der Präsident der Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BDBOS), Andreas Gegenfurtner, hat erst kürzlich auf der PMRExpo das Entwicklungskonzept von Bund und Ländern für die einsatzkritische BOS-Kommunikation der Zukunft vorgestellt und ausdrücklich betont, dass diese Planung ohne Zuteilung entsprechender Frequenzen nicht realisierbar sei. Die freigewordenen Bänder im 450 MHz-Bereich seien an die Energie-Versorger vergeben worden. Die Nutzung der den BOS zugeteilten 700 MHz-Frequenzen sei wirtschaftlich nicht darstellbar. Daher hält Gegenfurtner die Umwidmung der freiwerdenden Frequenzen von 470 bis 694 MHz für zwingend. Auf der anderen Seite stehen einschlägige LobbyOrganisationen wie “Allianz für Rundfunk und Kulturfrequenzen” und “SOS-save our spectrum” aus dem Broadcasting und elektronischen Produktionsbereich, die publikumswirksam ihr Recht

Behörden Spiegel / Dezember 2021

UHF-Band soll dauerhaft für “Kulturszene” gesichert werden

zender Heikko Teggatz sprach gegenüber dem Behörden Spiegel von einem “schwarzen Tag für die Innere Sicherheit”. Positiver betrachtet der Bundesvorsitzende des Bundes Deutscher Kriminalbeamter (BDK), Dirk Peglow, den Vertrag. Für begrüßenswert hält er den Ausbau von Europol sowie der europäischen Staatsanwaltschaft. Gleiches gilt für den Übergang von einer reaktiven zu einer evidenzbasierten Kriminalitätspolitik, die Einführung des Polizeibeauftragten sowie die Ruhegehaltfähigkeit der Polizeizulage. Skeptisch ist der BDK-Chef mit Blick auf die Freigabe von Cannabis. Hier hätte er sich zunächst Modellprojekte gewünscht. Und auch bei der Förderung von Fachkarrieren ist Peglow nicht völlig überzeugt. Prinzipiell sei das zwar ein guter Ansatz. Aber: Etwa bei der Bundespolizei seien Fachkarrieren bislang noch kaum ausgeprägt. Zudem merkt Peglow an: “Kritisch bewertet der BDK die nach wie vor ungelöste Problematik der Überwachung von MessengerKommunikation im konkreten Verdachtsfall und beispielsweise die vermutlich nahezu wirkungslose Umsetzung der Vorratsdatenspeicherung über ein QuickFreeze-Verfahren, wie wir den Koalitionsvertrag interpretieren.” Schon heute seien Telekommunikationsüberwachungen nur noch eingeschränkt hilfreich, weil die entscheidende Kommunikation nicht mehr über diesen Kanal stattfinde. “Dabei sind wirksame verdeckte Maßnahmen für die Aufklärung von Strukturen der Organisierten Kriminalität oder des Terrorismus unverzichtbare Instrumente”, betont der BDKVorsitzende. In Bezug auf den Zoll fällt das Urteil besser aus. So meint der stellvertretende Bundesvorsitzende der Gewerkschaft BDZ, Thomas Liebel, dass der Koalitionsvertrag eine gute Basis darstelle. Zumal der Zoll deutlich häufiger erwähnt werde als im vorherigen Koalitionsvertrag. Der Vorsitzende der GdP Zoll, Frank Buckenhofer, sagt: “Wichtig ist, dass den klaren Worten, die bis jetzt gesprochen und geschrieben wurden, auch die entschlossenen Taten folgen. Viel zu oft haben die Kolleginnen und Kollegen im Zoll erlebt, dass in der Vergangenheit außer wohlfeilen Worten nichts von dem umgesetzt wurde, was in unzähligen Papieren, Erklärungen, Beschlüssen, Sonntags- und auch sonstigen Schaufensterreden angekündigt wurde.”

die Umsetzung seien Frequenzen der Schlüsselfaktor, so Gegenfurtner.

(BS/bah/mfe) Die neue Bundesregierung könnte eine fatale Entscheidung für den BOS-Digitalfunk fällen. Nämlich dann, wenn sie das UHF-Band Zuerst Netzmodernisierung tatsächlich auf Dauer für Kultur und Rundfunk sichern. Denn auf dieses Spektrum zwischen 470 und 694 MHz erheben auch die BOS Anspruch. Zunächst steht aber eine umauf die “Kulturfrequenzen” gegenüber einer angeblich militärisch dominierten Nutzung im Sicherheitsbereich behaupten. Dass es bei BOS-Funk und Bundeswehr gegebenenfalls um lebensrettende Kommunikation in Katastrophenlagen geht, scheint nicht zu interessieren.

Frequenzen als Schlüssel Dabei brauche es für eine moderne einsatzkritische Kommunikation eine dedizierte Infrastruktur für breitbandige Datenanwendungen, unterstreicht Nordrhein-Westfalens Innenminister Herbert Reul (CDU). Entsprechende Konzepte würden bereits zwischen Bund und Ländern und der Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BDBOS) ausgearbeitet. “Aber”, so Reul, “das ist nur erfolgversprechend, wenn wir dafür eigene Frequenzen erhalten.” Dafür müsse die Branche kämpfen. Reul fordert

zudem, die Notfallkommunikation für den eventuellen Ausfall des BOS-Digitalfunknetzes neu zu regeln. Die Flutkatastrophe in Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz zwinge zum Überdenken von Alarmierungsketten und kritischer Kommunikation, erklärt Bernhard Klinger, Vorstandsvorsitzender des Bundesverbandes Professioneller Mobilfunk e. V. (PMeV). Sie habe auch Schwächen des BOS-Digitalfunks offengelegt. Für künftige Katastropheneinsätze seien Breitbandanwendungen unabdingbar. Auch BDBOS-Präsident Gegenfurtner räumt auf der PMRExpo ein, dass durch die zerstörerische Flut etliche Digitalfunk-Basisstationen vom Netz getrennt worden seien und benennt gleich eine Ursache: ihre Anbindung beruhe auf kommerziellen Angeboten, die flächendeckend vom Netz gegangen seien. Im BOS-Kernnetz und seinen Vermittlungsstellen, deren Verbindungen besonders strengen Sicherheitsanforderun-

gen folgten, habe es hingegen keine Beeinträchtigungen gegeben. “Wir verlegen halt keine Leitungen über Brücken”, so der BDBOSPräsident. Außerdem hätten die Einsatzkräfte im Fallback-Modus und mit dem Direct Mode (DMO) grundsätzlich weiter kommunizieren können.

Vier-Phasen-Modell wird verfolgt Gegenfurtner erläuterte auch gleich das von Bund und Ländern vereinbarte Vier-Phasen-Modell (null bis drei) für den Aufbau eines künftigen BOS-Breitbandangebots, das für die finale Phase drei eine dedizierte BOS-BreitbandInfrastruktur und das allmähliche Auslaufen des einsatzkritischen TETRA-Sprachfunks vorsehe. In den Phasen null und eins werden die BOS danach allerdings noch vollkommen auf die Breitbandangebote kommerzieller Anbieter angewiesen sein, die derzeit nicht den Anforderungen einsatzkritischer Kommunikation entspre-

chen. Spätestens in Phase eins wollen die BOS daher ein eigenes Kernnetz aufbauen, das ihnen unter anderem Roaming, Priorisierung und Preemption in Eigenregie ermöglicht, wenn auch über kommerzielle Infrastrukturen. Bis dahin soll ein Basisangebot von BOS-spezifischen Applikationen entwickelt werden. Intensive Gespräche mit den kommerziellen Betreibern haben stattgefunden. Einzelheiten sind noch in der Abstimmung mit Bund und Ländern. Ein Vergabeverfahren wird folgen. In Phase zwei soll darüber hinaus ein dizidiertes breitbandiges Zugangsnetz mit eigenen Basisstationen aufgebaut werden. Mit dem zunehmenden Aufbau BOS-eigener Infrastrukturen soll dann die Nutzung kommerzieller Betreiber nach und nach reduziert werden. In der abschließenden Phase drei werden die TETRA-Sprachdienste in das BOS-Breitbandnetz überführt. Das TETRA-Netz könnte abgeschaltet werden. Ein genaues Datum steht noch nicht fest. Für

greifende Netzerneuerung des bestehenden Tetra-Digitalfunks an, da die Abkündigung der veralteten E1-Leitungen die Migration auf Full IP nötig macht. Bei 62 Vermittlungsstellen-Standorten und rund 5.000 Basisstationen ist das eine Aufgabe, die generalstabsmäßige Planung und Abstimmung zwischen Bund und Ländern erfordert. Vor allem, weil sie mit einer komplett neuen Netzarchitektur und der Reduzierung auf 21 Standorte verbunden ist. Der Rollout der IP-basierten Tetra-Infrastruktur werde 2022 starten und in verschiedenen Stufen durchgeführt, berichtete Dr. Matthias Reinhardt von der BDBOS. Spätestens wenn 2023/24 die E1Leitungen abgeschaltet werden, muss das Netz IP-tauglich sein. Die gute Nachricht: damit wird nicht nur die Anbindung hochmoderner IP-basierter Leitstellen möglich, sondern sowohl Funkzellen wie auch Gesamtnetz erfahren erhebliche Kapazitätssteigerungen. Von bis zu vier Millionen Teilnehmern ist die Rede.


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