Fakten, Hintergründe und Analysen für den Öffentlichen Dienst
ISSN 1437-8337
G 1805
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de Alles dazu auf
Nr. VII / 37. Jg / 27. Woche
Berlin und Bonn / Juli 2021
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www.behoerdenspiegel.de
“Raus aus alten Denkmustern”
Sehr viel Einfühlungsvermögen gefragt
Als Pensionär zurück in den Dienst
Ralph Brinkhaus fordert eine Staatsmodernisierung ....................... Seite 5
Birgitta Radermacher über Entschädigungen nach dem BEG �������������������������������������������� Seite 7
Harald Schneider als Integritätsbeauftragter der hessischen Polizei .............................. Seite 48
Der Staat als Plattform
Bonn soll Regierungssitz bleiben (BS/rup) Armin Laschet, Kanzlerkandidat der Union, plädiert dafür, Bonn als zweiten Regierungssitz beizubehalten. Der Umzug von bis zu 30.000 Beschäftigten sei teurer als die durch den Corona-bedingten Digitalisierungsschub stark verminderten Dienstreisen zwischen beiden Standorten. Bonn stehe “für einen lebendigen Föderalismus”, weswegen die nächste MPK hier stattfinde. Gestärkt werden solle zudem das internationale Profil des UN-Standortes Bonn. Laschet wolle sich zudem für mehr UN-Konferenzen am rheinischen Standort einsetzen. Ob Bonn neben der Bundeshauptstadt Berlin als zweites politisches Zentrum in einem neuen Koalitionsvertrag einfließen solle, ließ Laschet offen.
Hessens KI entwickelt sich weiter
(BS/sp) Das im letzten Jahr gegründete KI-Zentrum Hessen erhält im Rahmen einer Exzellenzinitiative 40 Millionen Euro Landesmittel für insgesamt sechs Forschungsvorhaben. Das Geld soll genutzt werden, um exzellente Grundlagenforschung, konkreten Praxisbezug mit Antworten auf wichtige Herausforderungen unserer Zeit und den Transfer in Wirtschaft und Gesellschaft zum Thema KI zu leisten. In der fünfjährigen Aufbauphase richtet das Land 20 zusätzliche Professuren für das Forschungszentrum ein. Anwendungsbeispiele der KI sind z. B. Terminvereinbarungen bei Friseuren. Weitere Informationen zum Bereich KI sind auf Seite 30 zu finden. Auf Seite 26 findet sich ein ausführliches Resümee des Kongresses HEssenDIGITAL.
Datenaustausch per Erlass
(BS/mj) Kreise und kreisfreie Städte in NRW müssen bis zum 30. September 2021 den flächendeckenden Datenaustausch zwischen den Gesundheitsämtern sicherstellen. Bis zum Herbst wolle man so die digitale Kontaktpersonennachverfolgung in den Gesundheitsämtern weiter ausbauen, heißt es seitens der Landesregierung NRW. In diesem Sinne hat das nordrhein-westfälische Gesundheitsministerium sich mit einem entsprechenden Erlass an die Kommunen gewandt. Laut Helmut Dedy, Geschäftsführer des Städtetags NRW, haben viele Städte bereits erprobte digitale Systeme, welche die Kontaktverfolgung auch bei höheren Inzidenzen sicherstellen. Er warnt daher vor einer Softwareeinführung mit der Brechstange. Und Martin Klein, Hauptgeschäftsführer des nordrhein-westfälischen Landkreistags, kritisiert die Mehrkosten für die Gesundheitsämter.
Prozesse, nicht Zuständigkeiten in den Blick nehmen (BS/Jörn Fieseler) In der nächsten Legislatur müsse eines der drei Top-Themen der Bundesregierung die Modernisierung des Staates sein, ist Ralph Brinkhaus, Vorsitzender der CDU/ CSU-Bundestagsfraktion, überzeugt. Aber wie soll diese Modernisierung konkret aussehen? Der Nationale Normenkontrollrat (NKR) hat dazu ein Positionspapier mit mehreren Empfehlungen vorgelegt. Doch was muss reformiert werden – die Verwaltung, die Politik, der Föderalismus? Anstatt sich im politischen Ringen über Zuständigkeiten und Kompetenzen zu verlieren, ist es sinnvoller, pragmatisch vorzugehen. “Durch die Corona-Pandemie und die Flüchtlingskrise hat das Bild eines gut organisierten und gut regierten Landes in der Öffentlichkeit Risse bekommen. Deutschland ist, denkt und handelt zu kompliziert”, konstatiert Dr. Johannes Ludewig, Vorsitzender des NKR. Die Folge dieser Kompliziertheit: ein unverhältnismäßig hoher Ressourceneinsatz. “Dort, wo strukturelle Unzulänglichkeiten nicht mehr durch Geld oder die große Einsatzbereitschaft der öffentlich Bediensteten und ehrenamtlich Tätigen ausgeglichen werden können, leiden Wirksamkeit und Qualität staatlicher Maßnahmen”, heißt es im NKR-Positionspapier “Leistungsfähige Verwaltung, zukunftsfester Staat”. Deshalb müsse Strukturfragen mehr Aufmerksamkeit gewidmet werden. Das Krisenmanagement zu verbessern, rückt damit in den Hintergrund. Aus der Notsituation heraus ist der Druck entstanden, den Staatsaufbau zu hinterfragen. Das ist für den NKR keine Frage der Zuständigkeiten. Stattdessen setzt er auf einen Dreiklang aus Maßnahmen, die eine stärkere Selbstreflexion der Verwaltung anstoßen, institutionelles Lernen beschleunigen und einen kontinuierlichen Verbesserungsprozess einleiten sollen. Dies sei umzusetzen über Audits
Ist der Öffentliche Dienst noch zeitgemäß oder bedarf es einer Verwaltungsreform, bei der Prozesse analysiert und optimiert werden, damit sie wie die Zahnräder eines Uhrwerkes ineinandergreifen und die Plattform Staat und Verwaltung optimal funktioniert? Foto: BS/ Vienna Frame, stock.adobe.com
und Stresstests. Anders Brinkhaus: “Was wir brauchen, ist eine klare Zuordnung von Aufgaben und Finanzen.” Erst komme die Aufgabe. Der Aufgabe folge das Geld. “In der Vergangenheit wurde zu oft nach der Zuordnung von Aufgaben und Mitteln noch zusätzliches Geld vom Bund verlangt. Damit sollten wir Schluss machen”, sagt er zur Begründung (siehe Seite 5). Natürlich kann
man über Gesetzgebungskompetenzen nachdenken und wer für was zuständig ist – die Wirkung dürfte jedoch gering sein. Zwar erfordert die föderale Struktur stets die Bereitschaft zur Reform, wie Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble unterstreicht, aber: “Nichts ist so häufig am Grundgesetz geändert worden, wie jene Artikel, die die Beziehungen zwischen Bund und Län-
dern regeln. Besser geworden ist unsere Verfassung dadurch nur selten.” Anstatt den Föderalismus zu hinterfragen und mehr zu zentralisieren, plädiert der Bundestagspräsident für mehr Pragmatismus und das Subsidiaritätsprinzip: So viel sei möglich ist auf der unteren Ebene zu entscheiden, nur das Notwendigste werde auf höhere Ebenen gezogen.
Zudem wäre es pragmatischer, Verwaltung nicht von den Zuständigkeiten, sondern vom Bürger oder vom Ergebnis her zu denken. Das gilt für hoheitliche Aufgaben ebenso wie für Verwaltungsleistungen für den Bürger. Warum zusammenhängende Themen- und Lebenssachverhalte in abgeschottete Zuständigkeitssilos zergliedern, die einzeln anzusteuern sind? Stattdessen sei eine Matrixstruktur zu etablieren, unterstreicht Brinkhaus für die Bundesverwaltung. Der Ansatz ist gut, muss aber weiterentwickelt werden. Es reicht nicht, eine Matrixstruktur nur auf einer politischen Ebene aufzubauen. Besser ist es, eine Matrixorganisation über alle drei staatlichen Ebenen zu schaffen. Prozesse von Bund, Ländern und Kommunen müssen ineinandergreifen und als Shared Services gestaltet werden. Beim Onlinezugangsgesetz wird dieses Prinzip bereits angewendet. Einzelne Länder entwickeln Prozess-Lösungen mit allen Akteuren, die anschließend von den anderen Ländern und den Kommunen übernommen werden. Das ist die Zukunft. Oder, wie der NKR es schreibt: “Die föderale Arbeitsteilung ist nach dem Prinzip “der Staat als Plattform” strategisch weiterzuentwickeln.”
Kommentar
Zukunft statt Schicksal (BS) Der Bundestag hat sich in seine Sommerpause verabschiedet. Die Politik ist in den Wahhlkampfmodus gewechselt. Weitreichende Entscheidungen werden nicht mehr gefällt. Dennoch fahren Kommunalverbände und Gewerkschaften momentan alles auf, um auf die Situation in den Kommunen aufmerksam zu machen. Mit regelmäßigen Aktionen in den Innenstädten und großflächigen Bannern an Gebäudefassaden werden sie nicht müde, auf ihr Kernproblem aufmerksam zu machen: Ihnen fehlt es massiv an Geld. Die Städte und Gemeinden rechnen mit massiven Einnahmeausfällen und deutlichen, Coronabedingten Ausgabensteigerungen in den kommenden Jahren. Während Bund und Länder im vergangenen Jahr den Kommunen mit einem Schutzschirm offensiv unter die Arme griffen, bleibt bis jetzt ein Signal der Unterstützung aus. Die Städte brauchen aber Planungssicherheit. Bislang müssen sie mit dem Schlimmsten rechnen. Aktuell gilt noch der Ausnahmetatbestand der Schuldenbremse. Spätestens 2023 ist das aber nicht mehr der Fall. Heißt, die öffentliche Hand muss wieder tilgen. Zu Recht weist der Ökonom Prof. Dr. Jens Südekum darauf hin, dass wir auf Sparhaushalte zusteuern werden,
wenn sich nichts grundlegend ändere. Dies wird vor allem die Kommunen treffen, die ohnehin schon strukturschwach sind. Die Lebensqualität der Menschen wird dann stark von ihrem Wohnort abhängen. Glücklich kann sich schätzen, wer dann nicht im Ruhrgebiet wohnt. Die Sache ist wichtig und kann nicht aufgeschoben werden. Die Städte wollen und müssen handlungsfähig bleiben, denn wenn die Zukunft nicht mehr gestaltbar ist, dann ist es keine Zukunft mehr, sondern Schicksal. Und deswegen gibt es für die kommunale Lobby keine Sommerpause, sie ist beharrlich, wenn es um die Zukunft der Städte geht. Leipzigs Oberbürgermeister Burkhard Jung machte jüngst noch einmal deutlich, dass die
Kommunen nicht müde würden, Hilfe einzufordern. Denn alleine werde man es nicht schaffen, so Jung. Bereits für die anstehenden Koalitionsverhandlungen wollen die Kommunen daher ihre Forderungen richtig platziert wissen und schon jetzt an die kommenden Regierenden ein klares Signal senden. Auch die Gewerkschaften haben angekündigt, in dieser Sache Handlungsdruck auf die neue Regierung auszuüben. Eine neue Bundesregierung könne dieses Thema nicht aussitzen, man werde permanent nachbohren. Die neue Bundesregierung wird also nicht um dieses Thema herumkommen. Wenn ein erster Rettungsschirm richtig war, was kann an einem zweiten dann falsch sein? Lora Köstler
Same procedure as last year