Behörden Spiegel Juli 2021

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Behörden Spiegel / Juli 2021 DIGITALE

AGENDA2025 Deutschland wird digitalisiert

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roße Verantwortung lastet und lastete auf den Schultern der Verantwortlichen in den Gesundheitsämtern. So sollen die rund 400 Gesundheitsämter neben ihren sonstigen Aufgaben Kontakte von Corona-Infizierten nachverfolgen und erhobene Daten an das Robert Koch-Institut (RKI) für ein gesamtdeutsches Lagebild weiterleiten. Besonders bei der Nachverfolgung geraten die Ämter an ihre Grenzen. Zeitweise müssen Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr aushelfen. Ein Vorwurf lautet, dass die Ämter im 21. Jahrhundert immer noch mit Bleistift und Papier sowie Fax gegen ein unsichtbares Virus kämpften. Von einer digitalen Lösung sei man weit entfernt.

Aus dem Dornröschenschlaf erwacht DIGITALE

AGENDA2025 Deutschland wird digitalisiert

Nachholbedarf im Gesundheitswesen (BS/Bennet Klawon) In Krisen treten die Versäumnisse der Vergangenheit offen zutage. Die Corona-Pandemie hat die Defizite nun unter ein ­Brennglas gestellt. Dabei sticht der Bedarf der Digitalisierung im Gesundheitswesen besonders hervor. Die Liste reicht von der elektronischen ­Patientenakte, Telemedizin, digitalen Gesundheitsanwendungen hin zu der Digitalisierung von Meldeprozessen im Öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD). Ein pragmatisches Herangehen ist gefragt.

“Kein Wechsel im Galopp” Gegen diesen Vorwurf wehrt sich Dr. Kay Ruge, Stellvertreter des Hauptgeschäftsführers des Deutschen Landkreistages (DLT). Zwar habe man “dann und wann” mit Excel-Tabellen für die Kontaktnachverfolgung gearbeitet, aber dies und Faxe gehörten der Vergangenheit an. Man habe immer mit Fachverfahren und E-Akten gearbeitet und sei in der Lage gewesen, Daten in digitaler Form vor Ort in den Systemen zu haben. “Woran es krankt, sind digitale Meldewege, Interoperabilität und Plattformen zum Austausch”, so Ruge auf dem Digitalen Katastrophenschutz-Kongress. Außerdem sei das Problem gewesen, dass das “Deutsche Elektronische Meldeund Informationssystem für den Infektionsschutz” (DEMIS), über das Daten von den Gesundheitsämtern zum RKI gesendet werden, viel zu spät gekommen sei. “Wir bekommen 15 Jahre Digitalisierungsrückstand nicht in einem Jahr aufgeholt”, betont Ruge. Wenn über fehlende Interoperabilität diskutiert wird, fällt auch immer ein Name: SORMAS@DEMIS. Dies steht für “Surveillance Outbreak Response Management and Analysis System”. Das System soll schrittweise in DEMIS integriert werden. Es wurde von Expertinnen und Experten der Helmholtz-Gemeinschaft entwickelt und soll den Gesundheitsämtern ein einfacheres Nachverfolgen von Kontakten von Corona-Infizierten und eine einheitliche Dokumentation von Symptomen ermöglichen. Wie viele Gesundheitsämter diese Software nutzen, ist auch nach Forderungen aus der Bundespolitik zur Implementierung in den Ämtern unklar. Zwar hätte viele Ämter dieses Fachverfahren nun installiert, jedoch würde es nicht benutzt werden. Der Vertreter des DLT sieht hierfür mehrere Gründe: “Kein Mensch ändert in einer laufenden

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ie Corona-Pandemie hat die Versäumnisse der Vergangenheit deutlich aufgezeigt. Es wurde uns schmerzlich bewusst, dass wir im internationalen Vergleich zurückliegen. Ich bin aber zuversichtlich, dass wir unseren Rückstand aufholen werden. Wir haben dazu seit Beginn der Legislaturperiode mit der elektronischen Patientenakte und dem elektronischen Rezept, der Schaffung eines neuen Zugangs für digitale Gesundheitsanwendungen, der Förderung der Telemedizin oder auch der Etablierung eines Forschungsdatenzentrums wichtige Schritte unternommen. Jetzt geht es darum, den Durchbruch zu schaffen – für moderne Technik und intelligente Arbeitssteuerung, damit Ärzte, Pflegekräfte und Kliniken ihre Arbeitszeit nicht mit Formularen, Dokumentationen und immer mehr Bürokratie verbringen, sondern mehr Zeit für eine gute Versorgung haben. Denn die Gesundheitswelt der Zukunft wird vernetzter, digitaler

Die Probleme des Öffentlichen Gesundheitsdienstes (ÖGD) wurden lange verschlafen. Die Corona-Pandemie hat die Politik jedoch wachgerüttelt. Foto: BS/Sammy-Williams, pixabay.com

Pandemie sein System, weil man seine Mitarbeiter dafür schulen muss, eine Datenmigration durchführen muss oder man Datenverluste befürchtet.” SORMAS sei keine schlechte Anwendung, jedoch sei Zwang falsch. Ruge ist der Meinung, dass man sich in der Politik von der Idee lösen müsse, dass nur eine Lösung der Königsweg der Digitalisierung sei. Es brauche Lösungen, die interoperabel seien. Man brauche dringend Schnittstellen zwischen den verschiedenen Fachanwendungen. Dr. Jakob Schumacher, Sprecher der Arbeitsgruppe Digitalisierung beim Bundesverband der Ärztinnen und Ärzte des öffentlichen Gesundheitsdienstes (BVÖGD), hält DEMIS für den richtig Weg. Es sei eine gute Lösung, aber der Komplex “Meldesoftware” sei vor der Pandemie eher ein Spezialthema gewesen. “Vorher waren wir im Dornröschenschlaf, was die Digitalisierung des ÖGD angeht, wie bei allen anderen Behörden auch. Die Pandemie hat uns wachgerüttelt”, sagt Schumacher. Was das Thema der Meldesoftware angeht, brauche es eine einheitliche Plattform, um einheitliche Daten zu bekommen. Dabei gehe nicht nur um die Infektionszahlen, sondern auch um mehr Variablen. Das Problem sei nur gewesen, dass man sich in der Politik sehr überhastet für eine Lösung entschieden habe, so Schumacher.

“Software poolen” Der Bund versucht durch den Pakt für den ÖGD, der im Zuge der Corona-Pandemie auf den

Weg gebracht wurde, dem Digitalisierungsrückstand entgegenzuwirken. Bis 2026 stellt der Bund rund vier Milliarden Euro bereit. Aus diesen Mitteln fließt ein Teil in die Digitalisierung des ÖGD. Das entscheidende Ziel sei es, eine Interoperabilität über alle Ebenen hinweg sicherzustellen. “Zur Beschleunigung und Vereinfachung von Meldeverfahren werden zentrale Plattformen des Bundes geschaffen, bereitgestellt und deren konsequente Nutzung vorangetrieben”, heißt es vom Bundesgesundheitsministerium (BMG). Diese Plattform soll natürlich DEMIS sein. Bis Ende 2022 soll sie in allen Gesundheitsbehörden von Bund und Ländern zur Verfügung stehen. Zwar gibt der Bund die Plattform vor, jedoch sollen die Länder dafür Sorge tragen, dass die gemeinsam festgelegten Mindeststandards erfüllt werden und der ÖGD digital zukunftsfähig wird. Doch die Meldewege sind nur ein Defizit im digitalen Gesundheitswesen. “Die Gesundheitsbehörden sind mehr als nur Meldeplattformen. Der reine Fokus auf die Meldesoftware in den Medien ist nicht zielführend”, betont Schumacher eindringlich. Es gebe andere Probleme bei der Digitalisierung. Der Stand der Digitalisierung bei den Gesundheitsämtern sei sehr unübersichtlich, da die zuständigen Amtsleiterinnen und Amtsleiter den Prozess in ihrer Behörde selbstständig vorantreiben könnten. Schumacher fordert, dass

die vielen angestoßenen E-GovProzesse erst einmal zu Ende gebracht werden müssten. Problematisch bei der Beschaffung von IT für den ÖGD sei, dass es zwar relativ viele innovative IT-Unternehmen gebe, diese aber klein seien. Dies habe zur Folge, dass der Support und die Updates nur langsam vonstattengingen. Das Geld für Software großer Unternehmen fehle. Schumacher hat jedoch eine Idee zur Lösung dieses Problems. So sollen sich mehrere kommunale Behörden bei der Beschaffung zusammentun und Software poolen. So können Behörden mit ähnlichen Aufgaben auf die gleiche Software zurückgreifen, um mehr Mittel aufwenden zu können.

Nicht global gedacht Das Problem bei der Digitalisierung des Gesundheitswesens sei weniger, dass es keine interoperablen Lösungen gebe, sondern dass nicht global gedacht werde, sagt Prof. Dr. med. Dipl.-Ing. Sylvia Thun, Professorin für Informations- und Kommunikationstechnologie im Gesundheitswesen an der Hochschule Niederrhein und Direktorin des Competence Centers eHealth am Berliner Institut für Gesundheitsforschung (BIH). In kleinen Bereichen wie Krankenhäusern gebe es Anwendungen, die schon seit einigen Jahren funktionierten. “Was immer wieder das Problem darstellt, ist die Außenanbindung. Wie können Krankenhäuser mit Patienten kommunizieren, wie können niedergelassene Ärzte untereinander kommunizieren? Das fehlt vollkommen in Deutschland. In der Pandemiephase ist uns dies natürlich noch mal klar geworden”, so Thun.

Deutschland hängt im ­Vergleich hinterher Ein Sachverständigenrat, der im Auftrag der Bundesregierung ein Gutachten zur Entwicklung im Gesundheitswesen erstellt hat, kommt zu einem vernichtenden Ergebnis: “Deutschland steht bei der Digitalisierung des Gesundheitssystems weit hinter anderen Ländern zurück. Es zeigt sich ein dringlicher Bedarf an strukturellen, informationstechnologischen, organisatorischen und rechtlichen Verbesserungen im Hinblick auf Fehlerfreiheit

und Effizienz in der Versorgung, auf flächendeckende Implementierung des medizinischen Fortschritts einschließlich der Verarbeitung von Informationen sowie auf sektorenübergreifende Kommunikation.” Der Rat empfiehlt deshalb eine Strategie zur Digitalisierung des Gesundheitswesens. Ziel müsse es sein, ein dynamisch lernendes Gesundheitssystem zu ermöglichen. Als Maßstab für den Erfolg der Digitalisierung müsse das Patientenwohl dienen. Die Debatte um die Digitalisierung müsse zudem anders als bislang geführt werden. Dies bedeute, dass alle Aspekte und Normen der Gesundheitsversorgung in diese Diskussion mit eingebracht und auch ins Verhältnis zueinandergesetzt werden müssten. Konkret illustrieren die Autoren des Gutachtens dies an dem Beispiel der informationellen Selbstbestimmung. Diese stehe – das habe die Pandemie gezeigt – nicht nur im Abwägungsverhältnis zum eigenen Wohl, sondern auch im engen Verhältnis zum Wohl anderer Menschen. Digitalisierung könne also nicht nur von einer individuellen Warte aus betrachtet werden. Dies habe auch Auswirkungen auf den Umgang mit dem Datenschutz.

“Datensparsamkeit von der Realität überholt” Ob nun bei der Kontaktnachverfolgung im Restaurant oder bei der Corona-Warn-App – der Datenschutz dominierte wie kaum ein anderes nicht-medizinisches Thema den Kampf gegen die Pandemie. Die unmittelbaren Vorteile einer schnellen Datenauswertung zur Kontrolle von Infektionen standen nie zur Debatte. Doch zu einer wirklich effektiven Anwendung kam es nie. “Wir brauchen keine überbordende Interpretation, was Datenschutz ist”, kritisiert Ruge. Wenn aus Furcht vor dem Datenschutz pragmatische Lösungen verhindert würden, sei dies ein Problem. Es brauche auch auf europäischer Ebene eine bessere Handhabbarkeit des Datenschutzes. Ruge ist überzeugt, dass es keine Notwendigkeit für Landesdatenschutzgesetzte oder evangelischen bzw. katholischen Datenschutz gebe, wenn schon alles auf europäischer Ebene geregelt sei.

Chancen der Digitalisierung nutzen Die Gesundheitswelt der Zukunft wird digital und vernetzt sein! (BS/Erwin Rüddel) Deutschland muss die Chancen der Digitalisierung aller Lebensbereiche entschlossen nutzen. Das gilt insbesondere für unser Gesundheitswesen – und da vor allem für Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen. und schneller sein als heute. Kompetenzen werden über Telemedizin an vielen Orten verfügbar sein und Aufgaben der Medizin werden zunehmend an gut ausgebildete Gesundheitsberufe delegiert werden. Der Weg in diese digitale Welt ist nicht mehr aufzuhalten. Medizin, Pflege und andere Gesundheitsberufe werden stärker auf Augenhöhe zusammenarbeiten. In vielen anderen Ländern in Europa und in der Welt wird das heute schon praktiziert. Ein Umbau der Krankenhauslandschaft wird begleitet werden müssen durch eine optimierte Patienten- und Personalsteuerung, entlastende Dokumentationssysteme, vorausschauende Logistik, durch Telemedizin und technische Assistenzsysteme.

Nicht überall wird man jede Kompetenz vorhalten können, aber man wird über moderne Kommunikationssysteme ein Mehr an Kompetenz jedem Ort zuleiten können.

Deutschland liegt zurück Mit dem Krankenhauszukunftsgesetz mobilisieren wir 4,3 Milliarden Euro – drei Milliarden vom Bund, weitere 1,3 Milliarden von den Ländern – für zukunftsweisende Notfallkapazitäten, für Digitalisierungsprojekte und für IT-Sicherheit. Das ist dringend nötig, denn auf der internationalen EMRAM-Skala, die den Digitalisierungsgrad der Krankenhäuser misst, liegt Deutschland mit einem Wert von ca. 2,5 (von möglichen sieben) noch immer deutlich hinter einigen Nachbar-

Aber auch im ambulanten Bereich wird die Digitalisierung zu Erwin Rüddel (CDU), MdB, ist Vorsitzender des Auseiner verbesserten schusses für Gesundheit im Diagnostik fühBundestag. ren und die The Foto: BS/Dieter Klaas rapiesicherheit erhöhen. Viele Entscheidungen werden künftig im häuslichen und ländern und den USA zurück. privaten Umfeld des Patienten Investitionen in die Digitalisie- getroffen. Der Patient der Zukunft rung sind gerade im Bereich der wird über Telemedizin und KI in Krankenhäuser von besonderer die richtige Versorgung geleitet Bedeutung. Die elektronische werden. In der Pflege setzen wir auf alPatientenakte, weniger Reibungsverluste an den Sektorengrenzen, tersgerechte Assistenzsysteme ein verbessertes Entlassmanage- und E-Health-Lösungen. Sowohl ment – das alles kann nur funk- in der häuslichen Umgebung – tionieren, wenn auch die digitale Stichwort: “intelligentes Heim” Infrastruktur vorhanden ist. – wie auch in den Pflegeheimen

Dem kann sich Schumacher an­schließen. Datenschutz sei gerade im Bereich des Gesundheitswesens besonders wichtig, aber der momentane Datenschutz sei eher ein “verhindernder Schutz”. Es bräuchte aber einen proaktiven Datenschutz. Dafür seien aber ausgewiesene Experten in den Behörden notwendig. Diese seien aber nicht im ausreichenden Maß vorhanden. Schumacher macht die Datenschutzproblematik an einem einfachen Beispiel anschaulich. Die Datenschutzverordnungen ließen bei der Kontaktnachverfolgung keine Benachrichtigungen per E-Mail zu, da diese zu unsicher seien. Es bleibe dann nur die Möglichkeit der postalischen Benachrichtigung, die mehrere Tage in Anspruch nehme. In einer Pandemie ist dies Zeit, die man nicht habe. Deshalb müsste in den Gesundheitsämtern häufig den betroffenen Personen hinterhertelefoniert werden. Hier gebe es Verbesserungsbedarf. Auch aus diesen Gründen fordert der Expertenrat einen neuen Umgang mit Gesundheitsdaten und Datenschutz: “Die alte Maxime der unbedingten Datensparsamkeit und strengen Zweckbindung ist von der Realität überholt worden. Vor allem aber wird sie nicht mehr dem Anrecht jedes und jeder Einzelnen auf optimale Verarbeitung seiner und ihrer Daten zum Schutze seines und ihres Lebens, zum Schutze seiner und ihrer Gesundheit gerecht.” Datenschutz müsse als Teil des Ganzen und nicht als Gegenteil begriffen werden. Es müsse eine “sichere” Nutzung von Gesundheitsdaten für bessere Versorgung ermöglicht werden.

Nach der Pandemie Doch was bleibt nach der Pandemie? Schumacher ist gespannt, ob die Versprechen des Paktes für den ÖGD erfüllt werden. Dieser könne funktionieren. Es hänge jedoch viel vom politischen Willen ab, vor allem nach der Pandemie. Es besteht aus seiner Sicht die Gefahr, dass, “wenn die Luft raus ist, viele Prozesse in sich zusammenfallen”. Doch dies muss nicht sein. “Digitalisierung findet in den Köpfen statt”, zeigt sich Schumacher überzeugt. Nötig seien dafür engagierte und fitte Leute in den Gesundheitsbehörden, die den Wandel vorantrieben. Viele Bereiche und Behörden fristeten vor der Pandemie ein Schattendasein. Diese standen nun schlagartig im Mittelpunkt. Diese Aufmerksamkeit sollte nicht ungenutzt bleiben, um neue Kräfte für den ÖGD zu finden. Es bleibt also abzuwarten, ob die Lehren aus der Krise gehört und umgesetzt werden. Denn nach der Krise ist auch vor der Krise.

werden digitale Innovationen die Pflegekräfte wirksam entlasten, damit sie sich auf die Zuwendung für ihre Patienten konzentrieren können. Bei alldem kann ich mir nach den aktuellen Erfahrungen in der Pandemie vorstellen, dass wir in der nächsten Legislaturperiode nochmals eine vertiefende Diskussion über die richtige Balance von Datenschutz und technologischem Fortschritt führen müssen. Wir haben immer davon gesprochen, dass wir eines der besten Gesundheitssysteme der Welt haben. Ungeachtet diverser Mängel hat gerade die Corona-Krise bewiesen, dass es tatsächlich so ist. Damit sich unser Gesundheitssystem auch in Zukunft bewährt, ist dessen beschleunigte Digitalisierung allerdings unerlässlich. Dabei ist entscheidend, dass Bund und Länder an einem Strang ziehen und für eine auskömmliche Finanzierung Sorge tragen.


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