BIORAMA 67

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Bio r a m a 67

Ko nsu m e n tIn n en in f o r matio n

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Text Helena Zottmann

Voreitereier Kein Lebensmittel hat das VerbraucherInnenbewusstsein für Tierhaltung so stark geprägt wie das Ei. Davon könnten sich Joghurt und Schnitzel einiges abschauen.

I

n der industrialisierten Landwirtschaft wird auf Masse gesetzt. Dass es dabei zu Missständen kommt, ist zwar kein Geheimnis, aber gern verdrängte Tatsache. Nur beim Ei sind die Haltungsbedingungen bei der Produktion des tierischen Lebensmittels EU-weit seit 2004 auf einen Blick ablesbar: Seither müssen Eier mit einer eindeutigen Kennnummer versehen sein, wenn sie die Produktion verlassen.

B ild istock.co m/frankhuang

Kennzeichnung war der Anfang Das Ausweisen der Haltungsform in der Eierproduktion seit 1. Juni 2003 war ein Meilenstein in der Geschichte der industrialisierten Landwirtschaft hin zu einer transparenteren Produktion und mehr Tierwohl. Mit der Kennzeichnung entstand bei VerbraucherInnen mehr Bewusstsein für Tierhaltung, wenige Jahre später setzte die EU den nächsten Schritt, ­indem ab 2012 die Käfighal-

tung in Lege­batterien EU-weit verboten wurde. Österreich zog bereits 2009 vor, Deutschland folgte im Jahr 2010. Von da an waren in der Käfighaltung nur mehr sogenannte »ausgestaltete K ­ äfige« erlaubt, in denen Nester, Einstreu­bereiche, Sitzstangen und mindestens 750 Quadrat­zentimeter pro Tier vorhanden sein müssen. Für Tier­schützerInnen ein kleiner Schritt, denn diese Käfige fallen immer noch unter die Haltungsform 3 und sind noch lange nicht artgerecht. Seit 1. Jänner 2020 ist auch diese Käfighaltung zumindest in Österreich nicht mehr üblich, auch Deutschland will »ausgestaltete Käfige« in den nächsten Jahren gänzlich abschaffen. Weltweit stammen 90– 95% der Eier aus Käfighaltung, europa­weit sind es etwas mehr als die Hälfte. Diese Eier landen auch in der hiesigen Gastronomie und in i­ndustriell verarbeiteten Lebensmitteln. »Wenn die Eier auf der Verpackung nicht de-

1999 Bereits1999 wurden mit der EU-Richtlinie »1999/74/ EG« die Anforderungen für den Schutz von Lege­hennen in den verschiedenen Haltungs­systemen Käfig­ haltung (3), Bodenhaltung (2), Freilandhaltung (1) und die Haltung gemäß Bio-Richtlinie (0) festgelegt.

2003 Die EU-Mitgliedsstaaten müssen bis zum 1. 6. 2003 Systeme etabliert haben, mit denen jedes Ei einer eindeutigen Kenn-Nummer bis zum Betrieb rückverfolgbar und die Haltungsform auf einen Blick erkennbar ist.


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