2 minute read
Der Unterhalt von Wander- und Bikewegen in Graubünden
from Tourismus im Wald
Im Kanton Graubünden bestehen mehr als 11000km offiziell signalisierte Wanderwege. 2100km dieser Wanderwege sind zusätzlich als Mountainbikerouten signalisiert. Damit dieses Wegnetz attraktiv und sicher bleibt, muss es fachgerecht erstellt und sorgfältig unterhalten sein. Dazu ist ein breites Fachwissen erforderlich.
Heinrich Mannhart, Peter Oberholzer
Advertisement
Einleitung
Fachwissen zum Thema Wegunterhalt ist in Graubünden in Form von Merkblättern und Handbüchern gesammelt und wird anhand von praktischen Kursen den zuständigen Personen vermittelt. Das Tiefbauamt Graubünden als Fachstelle Langsamverkehr organisiert seit 2013 solche Kurse in den verschiedenen Regionen unseres Kantons. Mehrheitlich sind die Forst- und Werkbetriebe der Gemeinden für den Wegunterhalt zuständig. In grösseren Tourismusgemeinden werden die Wanderwege auch durch Angestellte der Tourismus organisationen unterhalten.
Gesetzliche Grundlagen
Das Bundesgesetz über Fuss- und Wanderwege (FWG) weist die Zuständigkeit für Planung, Bau, Signalisation und Unterhalt den Kantonen zu. Im Strassengesetz des Kantons Graubünden (StrG) delegiert der Kanton diese Aufgaben an die Gemeinden. Er unterstützt die Gemeinden dabei mit Beiträgen an die Kosten von Projektierung, Bau und Signalisation. Im kantonalen Raumplanungsgesetz (KRG) sind die Vorgaben bezüglich Richtplanung und Nutzungsplanung festgelegt, insbesondere für allfällige Bewilligungen für Bauten und Anlagen ausserhalb der Bauzonen. Neue Weganlagen und Kunstbauten (Brücken, Mauern, Holzkasten usw.) bedingen eine BAB–Baubewilligung (Bauen aus serhalb der Bauzonen).
Interessierte Kursteilnehmerinnen und Kursteilnehmer auf Bonaduzer Wanderwegen
(Bild: Heinrich Mannhart)
Verantwortlichkeiten
Gemäss Strassengesetz sind die Gemeinden auf ihrem Gemeindegebiet zuständig für das Wegnetz des Langsamverkehrs. Sie sorgen dafür, dass die Anlagen möglichst gefahrlos benützt werden können und stellen den rechtlichen Zugang sicher. Kommt es wegen baulichen Mängeln am Weg oder an Kunstbauten oder aufgrund ungenügender Sicherung gegen Naturgefahren zu einem Unfall, kann die Gemeinde als Bauwerkseigentümerin zur Verantwortung gezogen werden. Grundsätzlich wird aber von einer hohen Eigenverantwortung des Wegbenützers ausgegangen.
Er ist dafür verantwortlich, dass seine Route seinen technischen und körperlichen Fähigkeiten, seiner Ausrüstung und den äusseren Bedingungen angemessen ist. Nicht verantwortlich ist er, wenn er eine Gefahr trotz sorgfältiger Vorbereitung nicht im Voraus erkennen kann.
Wanderwegkategorien
Die Wanderwegweiser geben neben der Angabe des Ziels auch Auskunft über den Schwierigkeitsgrad des Wanderwegs. In der Schweiz werden Wanderwege, Bergwanderwege und Alpinwanderwege unterschieden. Vielen Wanderern sagen diese drei Kategorien der Wanderweg-Signalisa tion nichts. Das kann fatale Folgen haben, denn eine Wanderroute sollte immer entsprechend den eigenen technischen Fähigkeiten und dem eigenen Fitnessstand angepasst sein.
Unterhalt Kunstbauten
–Morsche Teile an Brücken und an
Laufender Unterhalt
Stegen ersetzen –Zäune, Ketten und Geländer kontrollieren –Fundamente sichern –Korrodierte, brüchige –Metallteile ersetzen –Sicherungsseile kontrollieren –Mauern, Holzkasten kontrollieren
–Wegweiser reinigen, richten –Farbmarkierungen auffrischen, ersetzen –Querabschläge reinigen –Entwässerung verbessern –Vegetation –entfernen, ausmähen –Loses Material entfernen –Verschleissspuren beheben
Periodischer Unterhalt
–Wegweiser ersetzen –Wegrandsicherung –Entwässerung verbessern –Querrinnen ersetzen –Vernässte Stellen verbessern –Lose Stufen ersetzen –Morsche Holzteile ersetzen –Scharfkantige Teile ersetzen