chilli – das Freiburger Stadtmagazin

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HINTERGRUND GEHEIMDIENSTE

WENN BEHÖRDEN KOMPETENZEN ÜBERSCHREITEN KTS-RAZZIA WAR RECHTSWIDRIG, BMI SCHMALLIPPIG, MDB CONTRA STAATSANWALT

Fotos: © tln, LKA Baden-Württemberg

A

m 12. Oktober hat der 1. Senat am Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (VGH) eine vom Bundesinnenministerium (BMI) beim Freiburger Regierungspräsidium (RP) in Auftrag gegebene ­R azzia im Autonomen Zentrum KTS als rechtswidrig eingestuft. „Wir bitten um Verständnis dafür, dass sich das BMI vor dem Hintergrund des derzeit laufenden Abwicklungsverfahrens aktuell nicht zu Einzelheiten der Bewertung sowie Einzelfacetten der Abwicklung äußert“, heißt es auf chilli-Anfrage. KTSAnwalt Peer Stolle fordert die Rückgabe der beschlagnahmten Gegenstände. Auch der Freiburger Bundestagsabgeordnete Tobias Pflüger (Linke) fordert die Herausgabe von beschlagnahmten Unterlagen. In einer anderen rechtsanhängigen Sache. 25. August 2017, 5.35 Uhr. Polizisten stürmen die KTS. Sie beschlagnahmen neben Geld auch 48 Gegenstände – darunter Schlagstöcke, Böller, Messer, Spraydosen und ein Elektroschockge20 CHILLI DEZEMBER 2020/JANUAR 2021

rät. Am 14. August hatte Bundesinnenminister Thomas de Maizière die linksradikale Nachrichtenseite „linksunten. indymedia.org“ verboten und Durchsuchungen gegen führende Mitglieder und in mehreren Gebäuden angeordnet. Das Ziel: Die Zerschlagung des Vereins, der von Freiburg aus das bundesweit genutzte Portal betrieben haben soll. Das Autonome Zentrum an der Basler Straße stellte dabei das mutmaßliche Vereinsheim dar. Das Verwaltungsgericht Freiburg (VG) hatte die Durchsuchung drei Tage zuvor aufgrund der Verfügung des BMI und eines Berichts des Landesamts für Verfassungsschutz angeordnet. Das ist dem VGH-Beschluss zu entnehmen: „Die Erkenntnisse, die den Beschwerdegegner (das Land Baden-Württemberg, d. Red.) zur Annahme veranlasst haben, Herr ... (Name geschwärzt, d. Red.) sei nicht nur Nutzer, sondern Mitgewahrs­ inhaber der KTS-Räume gewesen (Besitz eines Schlüssels zum Haupteingang, Auftreten als Verantwortlicher gegenüber der Polizei nach einem ...

Brand, Bestellung eines Routers im Auftrag des KTS ...) stammen nicht aus dem Vollzugs- und Ermittlungsersuchen des BMI. Sie stammen vielmehr aus einem Behördenzeugnis des Landesamts für Verfassungsschutz, das von dieser Landesbehörde erst nach dem Eingang des Vollzugs- und Ermittlungsersuchens am 17.  August 2017 erstellt wurde.“ Gegen die Razzia klagten sodann fünf vom BMI zuvor in einer Liste genannte Privatpersonen und – als Träger der KTS – auch der Förderverein Subkultur. Mit Erfolg. „Das RP Freiburg hat seine Kompetenzen überschritten, indem es einfach das KTS dem verbotenen Verein ‚linksunten.indymedia‘ zugerechnet hat, obwohl das Innenministerium überhaupt nicht davon ausgegangen ist“, sagt Stolle. Es müsse berücksichtigt werden, dass die KTS eine Vielzahl an Initiativen beherbergt, die alle betroffen waren: „Die haben sämtliche Rechner, Geld und Unterlagen mitgenommen, alles, was halt in einem Vereinszentrum anfällt, und haben so getan, als ob das alles Beweismittel sind.“


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