Ö K O L O G I E • WI SSEN • En e rgi e s pa r h ä u s er
FÖRDERUNG Deutschland hat sich mit dem neuen Klimaschutzgesetz das Ziel gesetzt, bis 2045 klimaneutral zu werden. Da Häuser viel Energie beanspruchen, spielen sie hierbei eine wichtige Rolle. Die gute Nachricht: Gebaut wird längst mit hohem energetischen Standard. Doch für Förderungen werden die Voraussetzungen weiter steigen.
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uf Basis des neuen Gebäudeenergiegesetzes (GEG) wurden seit Juli 2021 die KfW-Förderungen für Neubau und Sanierung als Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) zusammengefasst. Gefördert wurden Neubauten mit Effizienzhaus(EH)-Standard 40 und 55. Da sich das EH55 im Neubau jedoch längst als Standard durchgesetzt hat, wurde bereits im November 2021 bekannt, dass die Förderung des EH55 Ende Januar 2022 ausläuft. Die Folge war eine wahre Flut von Antragstellungen – und schließlich am 24. Januar aufgrund mangelnder Haushaltsdeckung der vorläufige Stopp sämtlicher Fördermittel für KfW-Programme in der BEG. Endgültig eingestellt ist damit – etwas früher als geplant – die Neubauförderung des EH55. „Die neue Bundesregierung hat angesichts der Entwicklungen auf dem Markt ent-
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4/5-2022
schieden, dass der EH55-Standard rasch der gesetzliche Mindeststandard im Neubau werden soll,“ so das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz.
WIE GEHTS WEITER? Der vorläufige Förderstopp betrifft auch das EH40 und 40 Plus im Neubau sowie kurzzeitig auch die energetische Sanierung. Seit 22. Februar können wieder Anträge bei der KfW für Sanierungsförderung im Rahmen der BEG gestellt werden – mit unveränderten Förderbedingungen. Zudem sollen alle förderfähigen Anträge im Neubau, die vor dem 24. Januar eingegangen sind, genehmigt werden. Für die, die dies nicht geschafft haben, wird ein Darlehensprogramm geprüft, das auch bei etwaigen Härtefällen nach Ende der Förderung greifen soll. Insgesamt wurden neue Mittel von 9,5 Milliar-
den Euro bereitgestellt: für die vor dem 24. Januar gestellten Anträge, zur Wiederaufnahme der Sanierungsförderung und zur Neuauflage der EH40-Neubauförderung. Laut Robert Habeck wird die EH40-Neubauförderung jedoch zeitlich befristet und mit einer Milliarde gedeckelt. Der Förderrahmen soll im Zuge des Klimaschutz-Sofortprogramms umgestaltet werden. Dabei wird sicher auch die für 2022 geplante Novelle des GEG mit der BEG abgeglichen. Interessant wird, ob der Neubau weiter im bisherigen Umfang gefördert wird oder die Bestandssanierung in den Fokus rückt. Für Neubauten ist ab spätestens Januar 2023 ein neues Programm „Klimafreundliches Bauen“ geplant, das „nachhaltige Baustoffe und Lebenszyklus-Treibhausgas-Emissionen pro Quadratmeter Wohnfläche ins Zentrum stellt“. • cm
*Quelle: www.bundesregierung.de; Foto: adobestock.com, A_Bruno
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