PLANEN | BAUVERTRAGSRECHT
Foto: VPB
Guter Rat Ein Berater hilft, Fallstricke und Kostenfallen zu erkennen.
“KOSTENBREMSE” Baubeschreibung
Damit der Traum vom Eigenheim nicht zum Finanzdebakel wird, braucht es eine verbindliche Kostenkalkulation. Das Bauvertragsrecht unterstützt Sie dabei. ie Hamburger Elbphilharmonie oder der Berliner Flughafen BER sind Paradebeispiele dafür, wie heikel die Kalkulation von Baukosten ist. Bei privaten Bauvorhaben geht es zwar um geringere Kosten, doch wenn die unerwartet massiv steigen, kann das die Finanzierung sprengen und den Traum vom Eigenheim zerstören. Damit das nicht passiert, gilt es, in der Planungsphase für Kostensicherheit zu sorgen. Mit dem am 1. Januar 2018 in Kraft getretenen Bauvertragsrecht haben Bauherren dafür ein wichtiges Instrument an die Hand bekommen: Wer einen Verbraucherbauvertrag abschließt, hat jetzt das Recht auf
D
14
eine umfassende Baubeschreibung. Das Bauunternehmen muss diese dem Bauherrn vor Vertragsabschluss zur Verfügung stellen. Später wird sie Bestandteil des Vertrages.
Alles drin in der Baubeschreibung? Eine solche Baubeschreibung nutzt dem Bauherrn allerdings nur dann etwas, wenn sie tatsächlich alle erforderlichen und alle gewünschten Leistungen und Preise, aber auch Termine enthält. Das kann ein Laie kaum kontrollieUHQ 'HVKDOE HPSÀ HKOW HV VLFK +LOIH YRQ 3URÀ V ]X KROHQ Zunächst gilt es, die vorgelegte Baubeschreibung zu über-
pplanen +fi finanzieren
1ZI7QA6rTZJCKMnkAIdEtmB16j-S5F-9j.indd 14
18.01.21 11:58