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Mag Jessica Ghahramani-Hofer
COVID-19-Kurzarbeit geht in Phase 5
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Shöpy-Gründer Christian Pittner (links) und Niceshops CoCEO Christoph Schreiner wollen Shöpy zur größten Start-upInnovationsplattform Europas ausbauen.
Niceshops übernimmt Marktplatz »Shöpy«
Das oststeirische Onlinehandel- und E-CommerceUnternehmen Niceshops übernimmt den Start-upMarktplatz Shöpy. Gemeinsam mit Gründer Christian Pittner wollen die Niceshops die größte europäische Plattform für Produktinnovationen von Start-ups aufbauen.
C
hristian Pittner gelang es innerhalb nur eines Jahres, das Onlineportal Shöpy zu etablieren und den größten Marktplatz für Start-up-Produkte im deutschsprachigen Raum aufzubauen. Shöpy will junge Unternehmen in der komplexen Abwicklung des Online-Geschäftes unterstützen und für sie neue Vertriebskanäle erschließen. Neben dem umfangreichen Know-how erhalten Jungunternehmer so Zugriff auf Ressourcen, die sie in der Gründungs- und Aufbauphase nicht zur Verfügung haben. Shöpy weckte bereits früh das Interesse der Niceshops-Gründer, die es geschafft haben, eines der erfolgreichsten und am schnellsten wachsenden Online- und ECommerce-Unternehmen im gesamten deutschsprachigen Raum aufzubauen. Für Geschäftsführer Christoph Schreiner ist die Start-up-Szene ein sehr interessantes Segment: „Wir wollen Shöpy als Binde34 /// FAZIT AUGUST 2021
glied zwischen Start-ups und Kunden weiter etablieren.“ Die Gründer sollen sich nicht mehr um den Aufbau des eigenen Onlineshops kümmern müssen, sondern sich auf die Entwicklung ihrer neuen Produkte konzentrieren können. „Die Kunden wiederum erhalten so Zugriff auf ein innovatives und umfangreiches Produktangebot und können rasch und sicher den Kaufvorgang abschließen“, erklärt Schreiner. Christian Pittner wird das Projekt bei Niceshops leiten und freut sich über internationale Start-ups, die mit Niceshops zusammenarbeiten wollen. Die Niceshops GmbH hat ihren Sitz in Saaz bei Feldbach. Weitere Standorte gibt es in Wien, Graz und Ulm. Das Unternehmen betreibt 40 Shop-Portale mit insgesamt 341 Onlineshops. Aktuell werden täglich bis zu 20.000 Pakete versandt. Die Exportquote des österreichischen Exportpreisgewinners beträgt 80 Prozent.
Foto: niceshops
Um die negativen Auswirkungen der COVID-19-Maßnahmen auf dem Arbeitsmarkt abzufangen, haben sich Sozialpartner und Bundesregierung auf eine Verlängerung der Corona-Kurzarbeit geeinigt. Vom 1. Juli 2021 bis 30.6.2022 gilt die Phase 5 für Kurzarbeitsprojekte von höchstens jeweils 6 Monaten. Neu ist, dass die Corona-Kurzarbeit in folgenden zwei Varianten zur Verfügung steht: Variante 1 für besonders betroffene Betriebe (bis 31.12.2021 befristet) und Variante 2 für alle übrigen Betriebe (allgemeine Kurzarbeit). Für Variante 2 wird die Beihilfe im Regelfall gegenüber der Phase 4 um 15 % reduziert und beträgt damit 85 % der bisher ausbezahlten Beihilfe. Bei Variante 1 erhalten besonders betroffene Betriebe (= mehr als 50 % Umsatzrückgang im 3. Quartal 2020 gegenüber dem 3. Quartal 2019 bzw. Betriebe mit Betretungsverbot) bis Ende Dezember 2021 befristet die ungekürzte Beihilfe, müssen allerdings die restlichen 15 % im Rahmen eines Änderungsbegehrens gegenüber dem AMS gesondert beantragen. Betriebe, die neu in Kurzarbeit gehen, müssen vor Beginn die regionale Geschäftsstelle des AMS kontaktieren und ein Beratungsverfahren absolvieren. Die Mindestarbeitszeit beträgt in Phase 5 50 % bzw. in Ausnahmefällen 30 %. Die Kurzarbeit kann voraussichtlich rückwirkend ab 19.7.2021 beantragt werden. Hören Sie dazu auch unsere aktuelle Pod-