5.000ste Ausgabe

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5.000STE AUSGABE

Ein Dokument, viele Anforderungen GS1 Germany ► Im nationalen Warenverkehr übernimmt der Lieferschein, neben seiner Funktion als Ablieferquittung, häufig die Funktion des Frachtbriefes und dokumentiert damit die Einhaltung wichtiger Vorgaben innerhalb der Lieferkette. Mit dem Projekt „Digitaler Lieferschein“ entwickeln BVL.digital und GS1 Germany eine Anwendungsempfehlung für den Entfall des Papier-Lieferscheins und dessen digitalen Ersatz. Das Fruchthandel Magazin sprach mit Oliver Püthe, Lead Industry Engagement bei GS1 Germany.

Foto: GS1 Germany

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Im Transportvertragsverhältnis übernimmt der Lieferschein häufig die Quittungsfunktion und dient der Dokumentation.

Oliver Püthe, Lead Industry Engagement bei GS1 Germany, sieht für den digitalen Lieferschein zwei Varianten eines Soll-Prozesses.

Foto: KM.Photo – Adobe Stock

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ie er erklärt, werden die wesentlichen Inhalte des Lieferscheins definiert und technische Lösungsoptionen auf der Basis eines abgestimmten Soll-Prozesses für die Praxis konzipiert. „GS1 Germany bringt in das Projekt die Expertise mit ein, auf Basis der GS1 Standards die Prozesse zwischen Industrie und Handel zu automatisieren. Mit dem GS1 Standard GDTI ermöglichen wir es Unternehmen, Dokumente eindeutig zu identifizieren und auf die ausstellende Instanz rückführbar zu machen“, so Püthe. Der digitale Lieferschein habe eine Reihe von Funktionen zu erfüllen und müsse sich nahtlos in die Prozesse der Lieferkette einfügen. „Im nationalen Warenverkehr übernimmt der Lieferschein häufig die Quittungsfunktion im Transportvertragsverhältnis zwischen Industrie und Spediteur. Damit dient er der Dokumentation zur Beendigung des Haftungszeitraums und der Erfüllung des Frachtauftrags“, sagt Püthe. Auch müsse beachtet werden, dass auf dem Dokument u.U. Vermerke gemacht würden. Zudem

haben die Projektpartner auf der Basis eines rechtlichen Gutachtens eruiert, wie die Papiere gestaltet sein müssen, um behördlichen Anforderungen zu genügen. Doch muss das elektronische Dokument noch eine Reihe weiterer Voraussetzungen erfüllen. „Zunächst muss der Fahrer über ein digitales Endgerät verfügen, auf dem der Lieferschein angezeigt werden kann. Wenn es sich dabei um ein Privatgerät handelt, sollte man hinterfragen, ob er überhaupt eine App installieren oder ein digitales Dokument darauf speichern will. Genau vor diesem Hintergrund hat sich die Projektgruppe entschieden eine technisch sehr einfache Lösung unabhängig von einer anbieterspezifischen App anzustreben“, sagt Püthe. „Daneben sollte das Dokument schriftlich zu bearbeiten sein.“ Es stehen Überlegungen im Fokus, wie die digitalen Dokumente gespeichert bzw. den Beteiligten zugänglich gemacht werden. Und ob ein elektronisches Dokument rechtlich Bestand hat. Auch wenn noch nicht klar ist, wie die Lösung letztendlich aussieht, kristallisieren sich zwei Varianten eines Soll-Prozesses heraus. „Eine zentrale File-Sharing

Lösung in Kombination mit einer Web-App die nicht lokal installiert werden muss könnte eine Lösungsoption sein. In dieser Variante erhält der Fahrer das Dokument durch Scannen eines QR Codes hinter dem sich ein kryptographischer Link verbirgt und kann sich über einen File Share-Dienst das Dokument zugänglich machen. An der Entladestelle identifiziert sich der Fahrer mit eben diesem QR Code und der Empfänger erhält so ebenfalls Zugang zum Lieferschein. Der Empfänger hat die Möglichkeit, Anmerkungen zu machen und das angepasste Dokument durch einen Upload den anderen Prozessbeteiligten wieder zur Verfügung zu stellen. Die andere Option wäre der dezentrale Austausch über Air Drop oder Nearby Share, also über Bluetooth oder WLAN. Dem Fahrer wird der Lieferschein damit digitaler übergeben, genau wie er heute den Lieferschein in Papierform erhält. Am Prozess würde sich wenig verändern. Beide Varianten hätten den Vorteil, alle Beteiligten zu involvieren sowie viel Papier und damit Kosten einzusparen. Mit einer Anwendungsempfehlung ist in der ersten Jahreshälfte 2021 zu rechnen. s.z. 09 I 2021


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