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Corona-Pandemie – Von wegen Krisenstimmung
Von wegen Krisenstimmung
Die Corona-Pandemie hat die Welt in eine heftige Wirtschaftskrise gestürzt. Während in Deutschland viele kleine Betriebe dichtmachen mussten und Kurzarbeit eines der am häufigsten genutzten Wörter ist, jagt ein Hilfspaket das andere. Das muss sich doch zwangsläufig auch auf die betriebliche Altersversorgung auswirken. Oder?
Im Mai waren rund 20 % der Beschäftigten in Deutschland in Kurzarbeit. Im Durchschnitt fielen bei den Betroffenen 58 % der Arbeitszeit aus. Bei knapp der Hälfte der Kurzarbeiter stockte der Arbeitgeber durch eigene Zahlungen das Kurzarbeitergeld auf. Das zeigen aktuelle Befragungsergebnisse des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB). Eine beunruhigende Nachricht auch für die betriebliche Altersversorgung (bAV). Denn die Kurzarbeit kann sich direkt auf die Zahlung der Beiträge auswirken. Doch damit nicht genug – viele kleinere Betriebe mussten ihren Geschäftsbetrieb während des Lockdowns erheblich einschränken oder gleich ganz und oft auch dauerhaft einstellen. Hierfür bieten die Gewerbeversicherer zwar Policen an, doch die Nachfrage danach ist gelinde gesagt katastrophal niedrig. Nur 5,5 % der KMU in Deutschland haben beizeiten eine Betriebsschließungsversicherung abgeschlossen. 14 % verfügen zumindest über eine Betriebsunterbrechungsversicherung. Das zeigt eine kürzlich veröffentlichte Studie des KuBI e.V., einem Verein, der sich als Konzeptentwicklungs- und Beratungs-/Innovationswerkstatt der Assekuranz und Finanzdienstleister versteht. Zwar sagt Maximilian Buddecke, Vorstand bei der Bayerische Pro Kunde AG, Corona habe nur teilweise Beeinträchtigungen für die bAV gebracht: „Wir haben mit dWerk zusammen einen digitalen Ansatz zur Beratung und können daher sehr gute Alternativen für die Beratung bieten.“ Aufgrund der Krise seien Unternehmen unterschiedlich betroffen. Es gebe natürlich auch Firmen, die mehr als vorher zu tun hätten. Dies biete auch Chancen in der bAV.
Wirtschaftliche Verluste gefährden die bAV
Bei den großen Versorgungswerken beurteilt man die Folgen sehr unterschiedlich, wie die Beispiele MetallRente und KlinikRente zeigen. Hubertus Mund etwa, Geschäftsführer der KlinikRente Versorgungswerk GmbH, sieht sogar erhebliche Folgen der Pandemie für die bAV: „Ein noch nie dagewesener Lockdown muss sich ganz einfach auf die betriebliche Altersversorgung auswirken – und das ganz massiv. Es gibt sehr viele Unternehmen und ganz Industriezweige, die während und im Nachgang der Coronapandemie von deutlichen wirtschaftlichen Verlusten geprägt sind.“ Das habe selbstverständlich auch Auswirkungen auf die bAV. Es blieben allerdings die Entwicklung der Insolvenzen infolge Corona und die damit verbundenen Wirkungen auf die SicherungsMechanismen abzuwarten. Die hohe Verbreitung der Kurzarbeit werde sich auf die Entgeltumwandlung auswirken. Besonderheiten gebe es in dieser Hinsicht bei KlinikRente: Die Zielgruppe Krankenhäuser, Reha- und Pflegeeinrichtungen sei durch die Pandemie nicht nur in den Fokus gerückt, sondern habe weiter an Bedeutung gewonnen. Corona habe auch gezeigt, wie wichtig ein starkes und sehr gut funktionierendes Gesundheitswesen in solch einer für alle sehr bedrohlichen Situation sei. Der Wettbewerb um die Köpfe gerade im Gesundheitswesen unterstütze die bAV als ein wesentliches Attraktivitätsmerkmal von Arbeitgebern. Gleichzeitig steige in Krisenzeiten der Bedarf nach Versorgungssystemen mit hoher Sicherheit und langfristiger Stabilität. Mund: „Und genau deshalb setzen immer mehr Unternehmen auf die großen Branchenversorgungswerke mit Konsortialstruktur. Für Makler die beste Möglichkeit, sich von anderen ‚normalen‘ Versicherungsangeboten abzuheben.“ Heribert Karch, Geschäftsführer der MetallRente GmbH, führt einen interessanten Vergleich an: „Wir verzeichnen in den Lockdown-Wochen immer noch mehr Neuzusagen als im Vergleichszeitraum der schweren
Heribert Karch
Geschäftsführer MetallRente GmbH
Finanzkrise 2009.“ Nach zwei außergewöhnlichen Rekordjahren seien bis Ende Mai knapp 26.000 neue MetallRenteVerträge abgeschlossen worden. Und trotz Lockdown habe man in diesem Jahr bereits über 650 neue Kundenunternehmen gewonnen.
Die Lage ist aussichtsreich
Wie unterschiedlich wirkt sich aber Kurzarbeit auf die arbeitnehmer- und die arbeitgeberfinanzierte bAV aus? Karch sagt dazu: „Aus unserer Perspektive zeigt sich im Moment eine erstaunliche Stabilität der Beiträge und des Sparverhaltens insgesamt. Dennoch haben wir weitreichende und kulante Stundungsregelungen – auch ohne Nachweis für mindestens sechs Monate – geschaffen.“ Das gelte auch für die Angebote in der Arbeitskraftabsicherung und hier vor allem dem Berufsunfähigkeitsschutz. Hier zeigten sich abermals die Vorteile, durch die Governance seitens der Tarifparteien IG Metall und Gesamtmetall nah an den Branchen zu sein, für die man tätig sei. Und das wirklich Erfreuli
Maximilian Buddecke
Vorstand Bayerische Pro Kunde AG
che sei, dass nur sehr wenige Versicherte die Zahlung dann unterbrechen würden. Die Regelung wirke schon dadurch, dass sie als Option existiere. Denn Jeder vertraue darauf, seine Versorgung wegen der aktuellen Krise nicht aufgeben zu müssen. Auch Mund gibt Entwarnung: „Am stärksten sind Auswirkungen auf die arbeitnehmerfinanzierte bAV zu vermuten. Als Versorgungswerk hatten wir das Glück, hier keine großen Erfahrungen während Corona sammeln zu müssen.“ Einige Rehakliniken hätten zwar vorübergehend Kurzarbeit einführen müssen. Aber im Allgemeinen hätte man bei den 4.500 Mitgliedsunternehmen nur bei wenigen Kurzarbeit wahrgenommen. Dennoch lassen sich Unternehmen mit Zahlungsproblemen nicht so einfach wegdiskutieren. Wie sollten sich dann die Makler bei einer arbeitgeberfinanzierten bAV verhalten? Bei der KlinikRente stellt sich diese Frage offenbar nicht, wie Mund erklärt: „Dazu brauchten wir im Gesundheitswesen keine Überlegungen anstellen. Karch hingegen ist mit der MetallRente in einer ganz anderen Situation: „Der Arbeitgeber haftet zwar für die Erfüllung des Rentenversprechens,
Hubertus Mund
Geschäftsführer KlinikRente Versorgungswerk GmbH aber für besondere Gefährdungslagen gibt es in der Rechtsprechung die Dreistufentheorie, wonach Eingriffe unter strengen Restriktionen erlaubt sind.“ Je nach Durchführungsweg sei die Altersvorsorge im Insolvenzfall des Arbeitgebers durch den Pensionssicherungsverein (PSV) gesichert. Sobald das Geld aber außerhalb des Unternehmens und unabhängig von diesem angelegt sei, sehe es wieder anders aus. Solange der externe Versorgungsträger die zugesagten Rentenleistungen erbringen könne, befreie er den Arbeitgeber zumindest wirtschaftlich weitgehend von seiner Einstandspflicht. Im Leistungsausfall springe für deregulierte Pensionskassen und Direktversicherungen die Protektor AG ein. Klar ist jedenfalls: Das Risiko des Arbeitgebers geht damit nicht auf Null, aber es wird erheblich kleiner. Karch rät: „Ein Makler sollte zunächst den Arbeitgeber bei der sorgfältigen Überprüfung der Zusagen beziehungsweise ihrer versicherungsvertraglichen Umsetzung unterstützen. Darauf sollte eine transparente Information für Arbeitnehmer und Betriebsrat aufbauen. Bei uns kann ein Vertrag gegebenenfalls zu den gleichen rabattierten Großkundenkonditionen privat weitergeführt oder mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit zum neuen Arbeitgeber mitgenommen werden, weil wir in unseren Branchen als Referenz sehr weit verbreitet sind.“ Jeder Makler könne auch in der aktuellen Situation guten Gewissens die Zuverlässigkeit der bAV als Chance nutzen. (hdm)