Was kostet ein Anwalt? von Michael Kümpfbeck
Die Hausdurchsuchung ist mehr oder weniger glücklich überstanden, das von den Polizeibeamten in den allermeisten Fällen in eurer Wohnung verursachte Chaos wieder einigermaßen beseitigt und euer Adrenalinspiegel hat sich mutmaßlich wieder annähernd auf Normalmaß eingependelt. Vonseiten der Polizeibeamten wurde euch dankenswerterweise ein sogenanntes „Sicherstellungsprotokoll“ ausgehändigt, in dem die Mengen der in eurer Wohnung beschlagnahmten/ sichergestellten Betäubungsmittel detailliert aufgelistet werden. Die aufgefundenen Mengen an Betäubungsmitteln waren, bei kritischer Analyse eurerseits, dann wohl doch gar nicht so unerheblich. Eure kurze Internetrecherche ergab zu eurem gelinden Entsetzen, dass angesichts der in eurer Wohnung aufgefundenen Menge an Betäubungsmitteln, wohl realistischerweise eher nicht mit einer simplen Einstellung des Verfahrens seitens der Staatsanwaltschaft gerechnet werden kann, sondern vielmehr eine Bewährungsstrafe, möglicherweise sogar einer Freiheitsstrafe ohne Bewährung zu befürchten ist.
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Ein Strafverteidiger muss nunmehr her. Am besten schnell bzw. angesichts der Brisanz der Angelegenheit im Idealfall sofort. Derartige Anrufe erhalte ich mit schönster Regelmäßigkeit, wobei eine der ersten Fragen, die mir die Mandanten in spe stellen, lautet:
Was wird meine Verteidigung kosten, mit welchen Kosten muss ich kalkulieren? Die meisten Anrufer sind ehrlich verblüfft, wenn ich hierauf erwidere, dass ich dies, ohne mich mit ihm getroffen und den „Fall“ und dessen Hintergründe erstmalig besprochen zu haben, schlicht noch nicht sagen kann und in vielen Fällen das Honorarthema auch erst dann abschließend geklärt werden kann, wenn der für den Fall aufzuwendende Arbeits- und Zeitaufwand realistisch abgeschätzt werden kann, d. h. wiederum vonseiten der Staatsanwaltschaft Akteneinsicht gewährt wurde. Diese Antwort ist der von mir gewünschten maximalen Transparenz