ZUR RECHTLICHEN LAGE VON CBD-ANBAU IN ÖSTERREICH: von Mag. Arthur Machac
„Nullum crimen, nulla poena sine lege.“ im Hinterkopf behaltend, analysiert der – „Kein Verbrechen, keine Strafe ohne nachfolgende Artikel die strafrechtliche Relevanz bezüglich des Umgangs mit Gesetz.“ dem Wirkstoff Cannabidiol (in der Folge Das Gesetzlichkeitsprinzip, welches CBD genannt). Im Zusammenhang mit in § 1 StGB normiert ist, ist eines der strafbaren Handlungen in Verbindung elementarsten Grundsätze des öster- mit Suchtgiften ist das SMG (Suchtreichischen Strafrechts. Es garantiert, mittelgesetz), subsidiär dazu das NPSG dass ein Verhalten, welches keinem (Neue-Psychoaktive-Substanzen-Gegesetzlichen Tatbestand zugeordnet setz) einschlägig, welche bestimmten werden kann, auch nicht verurteilt wer- Verhaltensweisen, wie Erwerb, Besitz, den darf. Diesen essenziellen Grundsatz
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