CANNABIS GEGEN DIE GKV Die Auseinandersetzung um Cannabis als Medizin geht in die 2. Runde von Dr. jur. Oliver Tolmein Kanzlei Menschen und Rechte, Hamburg
Seit 10. März diesen Jahres müssen die Gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland die Kosten für eine vom Arzt verordnete Behandlung mit Cannabis übernehmen: nach langen Jahren Streit ein bemerkenswertes Ergebnis. Die Entkriminalisierung von Cannabis als Medizin ist zwar auch in Deutschland, wie in einigen anderen Ländern schon seit Jahren durchgesetzt, dass ein Sozialversicherungssystem die Kosten der Behandlung vollständig übernimmt, ist aber eine Besonderheit – vor allem weil nicht nur Arzneimittel auf Basis von Cannabis, sondern auch die standarisiert erzeugten Cannabisblüten selbst finanziert werden müssen. Der Wortlaut der gesetzlichen Vorschrift ist eindeutig: „Versicherte mit schwerwiegenden Erkrankungen haben Anspruch auf Versorgung mit Cannabis in Form von getrockneten Blüten oder Extrakten in standardisierter Qualität und auf Versorgung mit Arzneimitteln mit den Wirkstoffen Dronabinol oder Nabilon.“ Getrocknete Blüten in standardisierter Qualität werden vom Gesetz also gleich behandelt, wie Extrakte oder Fertigarzneimittel. In welcher Form Cannabis zum Einsatz bei Patientinnen oder Patienten kommt, ist damit Sache der verordnenden Ärzte, nicht Sache der Krankenkasse. Zwar Bedarf die Leistung bei der ersten Verordnung der Genehmigung der Krankenkasse, diese darf aber, so sieht es das Gesetz ausdrücklich vor, „nur
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