hds magazin #5/21: Tag der Arbeitgeber

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sern. 2021 haben wir bereits wieder fast gleich lange geschlossen wie im Vorjahr. Die Situation in unserem Bereich ist nach wie vor dramatisch. Ich hoffe, dass wir weiterhin mit einer aktiven Unterstützung vonseiten der Politik rechnen dürfen“, zeigt sich Armin Bonamico zuversichtlich.

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Perspektiven zum Restart Endlich Sonderhilfen für Fitnessbranche. Fitnesszentren hat der Covid-19-Notstand besonders hart getroffen. Für sie hat die Landesregierung nun Überbrückungshilfen beschlossen. „Ein erster wichtiger Schritt ist getan!“, betont Armin Bonamico, Sprecher der Fitnessstudio-Betreiber im hds. In Anlehnung an die Unterstützungsmaßnahmen, die das Land im vergangenen September für Reisebüros und Reiseveranstalter sowie die Eventdienstleister vorgesehen hat, werden nun auch Fitnesszentren sektorenspezifische Corona-Zuschüsse gewährt. Dafür sind rund vier Millionen Euro vorgesehen.

Hohe Umsatzeinbußen Die Fitnesszentren in Südtirol sind seit Beginn der Pandemie beispiellos betroffen mit enormen Umsatzverlusten. „Die einschränkenden Bestimmungen haben uns hart getroffen. Wir mussten lange Schließungen hinnehmen“, berichtet Bonamico. So waren die Zentren im März, April und Mai 2020 geschlossen, und seit 26. Oktober sind sie ununterbrochen zu und eine Wiedereröffnung ist noch nicht absehbar. „Mit Einschränkungen durften wir zudem im Sommer, also in einer Zeit in der Hallenfitness am unattraktivsten ist, geöffnet haben. Und da Mitgliedschaften abzuschließen war fast unmöglich.“ „Es geht nun darum, den Betrieben eine Perspektive zu bieten und ihren Fortbestand über die Krise hinaus zu sichern“, unterstreicht der Sprecher der Fitnesszentren im hds. „Diese Zuschüsse helfen uns die finanzielle Situation etwas zu verbes-

Landeszuschüsse für Fitnesszentren Selbstständige, Einzelunternehmen und Gesellschaften, die mindestens 70 Prozent ihres gesamten Umsatzes aus dem Betrieb von Fitnesszentren oder dem Sportunterricht in Turnhallen oder Fitnessstudios erzielen, können bis zum 14. Mai um Sonderbeihilfe ansuchen. Vorausgesetzt wird, dass die Tätigkeit schon vor dem 1. Jänner 2019 ausgeübt wurde und im Jahr 2019 einen Mindestumsatz von 30.000 Euro erbracht hat. Zudem muss ein Umsatzrückgang von mindestens 40 Prozent im Zeitraum vom 1. März 2020 bis zum 31. Dezember 2020 im Vergleich zum selben Vorjahreszeitraum nachgewiesen werden.

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Wie hoch sind die Beiträge? Die Zuschüsse werden nach den betrieblichen Fixkosten des Jahres 2019 bemessen, wobei auch der Umsatzrückgang berücksichtigt wird. Bei einem Umsatzrückgang von 40 bis 50 Prozent beträgt der Zuschuss 40 Prozent. Der Beitrag steigt auf 60 Prozent, wenn der Umsatzrückgang zwischen 50 und 60 Prozent liegt. Ein Beitrag von 70 Prozent der betrieblichen Fixkosten kann schließlich bei mehr als 70 Prozent Umsatzrückgang gewährt werden. Das Höchstausmaß des Landeszuschusses liegt bei 80.000 Euro, für Unternehmensgruppen sind es 100.000 Euro. Der Beitrag darf nicht höher als die Fixkosten von 2020 sein. Andernfalls muss der Begünstigte den Anteil der Förderung, welcher allfällig die Summe der Fixkosten für das gesamte Jahr 2020 übersteigt, zuzüglich der ab dem Datum der Auszahlung des Zuschusses anfallenden gesetzlichen Zinsen zurückzahlen.

Von der Landesförderung ausgenommen sind Unternehmen, die sich am 31. Dezember 2019 bereits in Schwierigkeiten befanden, sowie Unternehmen, die bereits einen Zuschuss im Sinne der Covid-19-Richtlinien (Beschluss Landesregierung Nr. 270/2020) erhalten haben, sofern dieser mindestens 50 Prozent der Fixkosten ausmacht.

ezoeschg@hds-bz.it

Armin Bonamico ist der Sprecher der Fitnessstudio-Betreiber im hds.

hdsmagazin #5/21


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