hds magazin #5/21: Tag der Arbeitgeber

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steuerberatung hds-bz.it/steuern

Dekret „Sostegni“: alle Neuheiten 24

Hilfsmaßnahmen für die krisengebeutelte Wirtschaft

Die Anträge können bis 28. Mai 2021 über die elektronischen Kanäle der Agentur für Einnahmen oder über die Webplattform eingereicht werden, die im Login-Bereich des Portals „Fatture e Corrispettivi“ (Rechnungen und Entgelte) der Agentur für Einnahmen zur Verfügung steht. Der Steuerzahler kann befähigte Dienstleister beauftragen, die er bereits für die Einsicht in die elektronischen Rechnungen oder in das Steuerpostfach in Anspruch nimmt, oder selbst im Login-Bereich mit dem SPID-, CIE- oder CNS-Verfahren oder über Entratel der Agentur für Einnahmen auf das Portal zugreifen. Der Betrag ist steuerfrei und bei Antragstellung kann man auch wählen, ob die Entschädigung direkt ausgezahlt oder ob der Beitrag in ein Steuerguthaben umgewandelt werden soll, das im Rahmen der Steuerzahlungen mit dem Vordruck F24 verrechnet werden kann.

Löschen von Steuerzahlkarten Neuer Verlustbeitrag Anspruch auf den neuen Verlustbeitrag haben die Inhaber einer Mehrwertsteuernummer, die eine Unternehmenstätigkeit ausüben, als freie Künstler oder Freiberufler tätig sind oder landwirtschaftliche Einkünfte erwirtschaften, die im Steuerjahr 2019 Entgelte und Erträge von unter 10 Millionen Euro verzeichneten. Der Beitrag kann unter der Voraussetzung beantragt werden, dass der durchschnittliche Monatsumsatz und das durchschnittliche Monatsentgelt des Jahres 2020 mindestens um 30 Prozent niedriger ist als die entsprechenden Beträge im Jahr 2019. Für die Berechnung des durchschnittlichen Monatsbetrags müssen Steuerzahler, die ihre MwSt.-Nummer nach dem 1. Jänner 2019 eröffnet haben, die Monate ab dem Datum der Aktivierung berücksichtigen. Den geforderten Umsatzrückgang nicht erfüllen müssen Steuerzahler, die ihre Mehrwertsteuernummer nach dem 1. Jänner 2019 eröffnet haben. Keinen Anspruch auf diesen Verlustbeitrag haben Rechtssubjekte, deren Tätigkeit zum 23. März 2021 als beendet aufscheint, und Rechtssubjekte, die ihre MwSt.-Nummer nach Inkrafttreten des Dekrets eröffnet haben. Der Beitrag entspricht der Differenz zwischen dem monatlichen Durchschnittsumsatz bzw. den monatlichen Durchschnittsentgelten des Jahres 2020 und denen des Jahres 2019, wobei dieser Betrag mit folgenden Prozentsätzen zu multiplizieren ist: • 60 Prozent für Rechtssubjekte mit Erträgen und Entgelten bis 100.000 Euro, • 50 Prozent für Rechtssubjekte mit Erträgen und Entgelten bis 400.000 Euro, • 40 Prozent für Rechtssubjekte mit Erträgen und Entgelten von über 400.000 Euro bis maximal 1 Million Euro, • 30 Prozent für Rechtssubjekte mit Erträgen und Entgelten von über 1 Million Euro bis 5 Millionen Euro, • 20 Prozent für Rechtssubjekte mit Erträgen und Entgelten von über 5 Millionen bis 10 Millionen Euro. Vorgesehen sind Mindestbeträge von 1000 Euro für natürliche Personen und 2000 Euro für sonstige Rechtssubjekte und ein Höchstbetrag von 150.000 Euro.

hdsmagazin #5/21

Es wird die automatische Streichung von Restschuldbeträgen bis zur Höhe von 5000 Euro (einschließlich Kapital, Zinsen für die verspätete Eintragung in die Steuerrolle und Sanktionen) vorgesehen, die aus einzelnen Belastungen resultieren, mit denen der Einhebungsdienst im Zeitraum 2000 bis 2010 beauftragt wurde (auch wenn sie unter verschiedene Löschungsinitiativen „rottamazione“ fallen). Die Streichung betrifft Steuerzahlkarten von Rechtssubjekten, deren Einkommen im Jahr 2019 unter 30.000 Euro lag.

Begünstigte Regelung von gütlichen Zahlungsaufforderungen (avvisi bonari) Es wird eine begünstigte Regelung (ohne Sanktionen) von Beträgen vorgesehen, die infolge von beanstandeten Unregelmäßigkeiten bei automatischen Zahlungen geschuldet sind, die nicht innerhalb der Aussetzungsfristen gesendet, aber innerhalb 31.12.2020 (bezogen auf die Erklärungen für das Jahr 2017) und innerhalb 2021 (bezogen auf die Erklärungen für das Jahr 2018) ausgearbeitet wurden. Diese begünstigte Regelung gilt jedoch nicht für formelle Kontrollen nach Art. 36-ter des DPR Nr. 600/1973. Die Reduzierung geltend machen kann, wer Umsatzeinbußen von über 30 Prozent verzeichnet (bzw. Einbußen in dieser Höhe bei Erträgen/Entgelten, wenn keine Mehrwertsteuererklärung vorgesehen ist). Die Agentur für Einnahmen wird einen Vorschlag zur Regelung der gütlichen Aufforderung senden, wenn die vorgesehenen Voraussetzungen erfüllt sind. Bei Nichtzahlung innerhalb der vorgeschriebenen Fälligkeitstermine ist die Schuldenregelung nicht wirksam.

Aussetzung der Tätigkeit des Einhebungsdienstes Die Aussetzung der Zahlungen für Steuerzahlkarten, Belastungsmitteilungen und Festsetzungsbescheide, die dem Einhebungsdienst übergeben wurden (ab 28.02.) wird bis zum 30. April 2021 verlängert. Die Mitteilung über die Uneinbringlichkeit für Beträge, die in den


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