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HGV-Zeitung September 2022
Standpunkt
Von Manfred Pinzger HGV-Präsident
Dringender Handlungsbedarf
Spätestens mit den Strom- und Gasrechnungen vom Juli und August haben alle verstanden, welche enormen Energiekosten auf unsere Betriebe zukommen. Die Strom- und Gaskosten explodieren förmlich, dabei stehen die kalten und energieintensiven Monate erst noch bevor. Die Politik auf Staats- und Landesebene ist angesichts dieser extremen Kostensteigerungen absolut gefordert, ansonsten riskieren wir im Touris-
mus, von einer Krise in die nächste zu schlittern.
Auch die EU muss einschreiten und eine Deckelung des Energiepreises beschließen.
Vergleicht man den durchschnittlichen reinen Energiepreis für Strom und Gas von Juli 2019 mit jenem von Juli 2022, so ist jeweils bei Strom und Gas eine Steigerung bei Beherbergungsbetrieben von ca. 400 Prozent sowie von ca. 260 Prozent bei Bars und Restaurants feststellbar. Diese extremen Kostenexplosionen können unsere Gastbetriebe, ob klein oder groß, nicht länger stemmen.
Deshalb habe ich den Landeshauptmann ersucht,
einen Energietisch für unseren Sektor einzube-
rufen. Dabei müssen Maßnahmen bewertet werden, welche das Land Südtirol und die heimischen Energieversorger ergreifen können, um Betriebe von den dramatisch hohen Energiekosten zu entlasten.
Auf staatlicher Ebene schließen wir uns den Forderungen der nationalen Verbände Federalberghi, Confcommercio und Fipe an, welche eine Deckelung der Strom- und Gaspreise sowie wirkungsvolle Steuergutschriften einfordern.
Aber auch auf betrieblicher Seite müssen wir alle Möglichkeiten der Energieeinsparung nut-
zen. Als Verband werden wir unseren Mitgliedern praktische Leitfäden in die Hand geben, bzw. in der Beratung dahingehend sensibilisieren, um den allgemeinen Ressourcenverbrauch auch im Kontext einer nachhaltigen Ausrichtung einzudämmen.
Wenn jeder Betrieb seinen Energieverbrauch stärker im Auge behält und die Politik rasch konkrete Maßnahmen ergreift, dann können wir zuversichtlich der Herbst- und Wintersaison entgegensehen.
Aktuelles
Tourismus in seiner Gesamtheit sehen........................4 Ende Juli hat der Landtag die gesetzliche Grundlage zum Landestourismusentwicklungskonzept (LTEK) geschaffen. Ein Gespräch mit dem Landtagsabgeordneten Helmut Tauber.
Im Mittelpunkt steht der Mensch .........6 Der HGV hat sein Unternehmensleitbild erweitert und neu definiert. Die Mitglieder, Kundinnen und Kunden sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gelten als Triebfeder bei der Umsetzung.
Ausbildung – die Zukunft hat begonnen...........................8 Am 27. September organisieren der HGV, der Verein Gastlichkeit in Südtirol und der Südtiroler Köcheverband (SKV) eine Fachtagung für schulische und betriebliche Ausbilderinnen und Ausbilder in der Hotellerie und Gastronomie.
Für die Gastwirtin ................................ 12 Die Vereinigung Südtiroler Gastwirtinnen bietet mit dem Coaching-Angebot „Nur für mich – das Coaching für meine persönliche Entwicklung“ HGV-Mitgliedern fachliche Unterstützung zu vergünstigten Konditionen an.
Betriebsführung
Einschränkung der Lichtverschmutzung..................................15 Die Landesregierung hat neue Richtlinien zum Zwecke der Einschränkung der Lichtverschmutzung und der Energieeinsparung beschlossen.
Foto: Aamon/stock.adobe.com
Weg zum klimafreundlichen Fußabdruck.............17 Ob ein Einstieg in die Nachhaltigkeit oder der Wunsch nach Weiterentwicklung – die HGV-Unternehmensberatung bietet in Zusammenarbeit mit dem Terra Institute in Brixen ein Beratungspaket zu genau diesen Themen an.
Wie es gelingt, Baukosten zu sparen................................19 Wer sich im letzten Jahr mit dem Thema Bauen beschäftigt hat oder dies zurzeit tut, weiß, dass mit unsicheren Preisen und schwer vorhersehbaren Preissteigerungen zu rechnen ist. Grund dafür sind die steigenden Rohstoffpreise, Lieferschwierigkeiten von Baumaterialien und somit auch Kostenangebote von Handwerkern und Firmen, die nicht verbindlich zugesagt werden können.
Weiterbildung
Zukunft neu denken................................ 22 Hotels und Gastbetriebe sind Orte des Zeitgeistes mit stark prägender Wirkung. Die Zukunftsforscherin Diana Wolf-Dolgner weiß, wie es gelingt, das eigene Unternehmen zukunftsfit zu machen.
Gastronomie
Sonderpreis für „Südtiroler Gasthaus“ ........................ 25 Im Rahmen der Preisverleihung des Euregio-Wettbewerbs zur Förderung von Kooperationen zwischen Landwirtschaft und Tourismus wurde auch ein Sonderpreis verliehen. Dieser ging dieses Jahr an die Gruppe Südtiroler Gasthaus.
Trends
Geführte Touren mit Architekten...... 28 „piano-forte“ ist das diesjährige Motto der Tage der Architektur, welche am 17.,18., 24. und 25. September sowie am 1. und 2. Oktober stattfinden.
HGJ
#yourchance ist startklar ..................... 31 Auch im Schuljahr 2022/23 informiert die HGJ die Mittelschülerinnen und Mittelschüler im ganzen Land über die Berufs- und Ausbildungsmöglichkeiten im Hotel- und Gastgewerbe.
Bezirke
Kulinarische Wochen.....................32-33 Die Lammwochen vom Villnösser Brillenschaf finden vom 29. September bis 9. Oktober statt. Die Eisacktaler Kastanienwochen beginnen am 15. Oktober und enden am 30. Oktober.
Panorama
Auszeichnung an Hotel Lindenhof vergeben.................. 35 Das Lindenhof Pure Luxury & Spa DolceVita Resort der Familie Nischler in Naturns ist kürzlich als erstes Hotel in Südtirol mit dem Zertifikat „Ausgezeichneter Arbeitsplatz im Tourismus“ geehrt worden. Marktblick
Produktneuheiten ............................ 51-53 Neuheiten der Lieferanten der Hotels und Gastbetriebe.
Kleinanzeiger
Kleinanzeiger ..................................... 54-55 Kleinanzeigen in der HGV-Zeitung.
Mystery-Guest-Check ist verpflichtend
Klassifizierung: Fünf-Sterne-Hotels müssen sich erstmals Tests unterziehen
Im Jahr 2019 wurde für Fünf-Sterne-Hotels die verpflichtende Durchführung eines jährlichen Mystery-Guest-Checks eingeführt. Gleichzeitig wurde das Verhältnis der Mitarbeiteranzahl bei Fünf-Sterne-Hotels von einem Mitarbeiter je 1,5 Zimmer auf einen Mitarbeiter je 1,25 Zimmer angehoben.
Der Mystery-Guest-Check hätte erstmals im Jahr 2020 durchgeführt werden sollen, wurde aber aufgrund der Corona-Pandemie ausgesetzt. Im Jahr 2022 müssen nun alle Beherbergungsbetriebe, die mit fünf Sternen eingestuft sind, einen verpflichtenden Mystery-GuestCheck durchführen und das Ergebnis des Tests Anfang des Jahres 2023 dem Funktionsbereich Tourismus der Landesverwaltung übermitteln.
Vorgehensweise
Der Mystery-Guest-Check besteht aus einer jährlichen Qualitätsanalyse aller Fünf-Sterne-Betriebe, welche von einem auf Mystery-Guest-Checks spezialisierten Unternehmen durchgeführt wird. Das Unternehmen, das den MysteryGuest-Check durchführt, darf mit dem zu testenden Anfang 2023 müssen FünfSterne-Hotels den Bericht zum MysteryGuest-Check dem Funktionsbereich Tourismus der Landesverwaltung übermitteln.
Foto: Worawut/ stock.adobe.com
Beherbergungsbetrieb in den vergangenen fünf Jahren keine Geschäftsbeziehungen unterhalten haben und in den folgenden zwei Jahren nach Durchführung des letzten Tests mit diesem keine Geschäftsbeziehungen eingehen. Der MysteryGuest-Check kann auch im Rahmen des vorgesehenen Tests einer Hotelkooperation, einer Angebotsgruppe oder einer Hotelkette durchgeführt werden.
Die mit der Durchführung des Mystery-GuestChecks beauftragten Personen führen den Test anonym, ohne vorherige Anmeldung durch. Der Aufenthalt muss mindestens 24 Stunden dauern, enthält somit mindestens eine Übernachtung und sollte vorzugsweise in der Nebensaison stattfinden. Die Einbuchung muss in einem Zimmer erfolgen, das im unteren Drittel des angebotenen Preissegments liegt.
Was wird getestet?
Während des MysteryGuest-Checks werden von den Testern die Ausstattung, die baulichen Merkmale, die angebotenen Leistungen und die Qualität der erbrachten Dienstleistungen getestet. Hierfür stellt der Funktionsbereich Tourismus der Landesverwaltung auf seiner Website ein Bewertungssystem zur Verfügung. Das Bewertungssystem enthält acht Bereiche, und zwar Anfrage und Buchung, Ankunft, Rezeption und Frontoffice, Zimmer und Bad, Housekeeping, Food and Beverage, Vitalbereich mit Schwimmbad, Sauna und Fitnessraum sowie den Bereich Hotel allgemein, mit insgesamt 251 Einzelkriterien, welche von den Testern geprüft und mit Punkten bewertet werden.
Für ein positives Testergebnis muss in allen acht Bereichen die vorgesehene Mindestpunktezahl erreicht werden. Zudem gibt es 20 unabdingbar obligatorische Kriterien, die auf jeden Fall erfüllt sein müssen, damit der Mystery-Guest-Check positiv ausfällt. Zu diesen Kriterien zählen zum Beispiel das Vorhandensein einer Schnellladestation für E-Fahrzeuge, ein 24-Stunden-Park-und-Shuttleservice, die Besetzung der Rezeption für 24 Stunden durch eine Person, die Möglichkeit, jederzeit etwas zu essen und zu trinken, sowie das Vorhandensein eines Schwimmbades, eines Sauna- und Beautybereiches und eines Fitnessraumes.
Übermittlung Ergebnisse
Das Testergebnis muss zusammen mit der Nächtigungsstatistik und der Anzahl der im Betrieb beschäftigten Personen des Jahres 2022 Anfang 2023 dem Funktionsbereich Tourismus übermittelt werden. Wird der Bericht zum MysteryGuest-Check nicht übermittelt oder ist dieser negativ, wird der Beherbergungsbetrieb aufgefordert, innerhalb des darauffolgenden Jahres einen positiven Mystery-Guest-Check-Bericht zu übermitteln. Kommt der Beherbergungsbetrieb dieser Aufforderung nicht nach, wird eine Rückstufung vorgenommen. es
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