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Tourismus in seiner Gesamtheit sehen

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Zukunft neu denken

Zukunft neu denken

LTEK: LAbg. Helmut Tauber zum Landestourismusentwicklungskonzept

Ende Juli hat der Landtag die gesetzliche Grundlage zum Landestourismusentwicklungskonzept (LTEK) geschaffen. Ein Gespräch mit dem Landtagsabgeordneten Helmut Tauber.

Eine Bettenobergrenze wurde in der Beherbergung eingeführt. Ein richtiger Schritt? Helmut Tauber: Wenn im Rahmen des LTEK davon gesprochen wurde, die Leitplanken für die Entwicklung des Tourismus anzupassen und gewisse Fehlentwicklungen der letzten Jahre genauer unter die Lupe zu nehmen und entsprechende Maßnahmen zu setzen, dann ist das grundsätzlich richtig. Als Grundlage für die Neuausrichtung des Tourismus und der jeweiligen Steuerungsmaßnahmen gilt die Erfassung der Beherbergungskapazitäten auf Betriebs-, Gemeindeund Landesebene. Die jeweilige Gesamtheit bildet die Bettenobergrenze. Diesen Gedanken habe ich geteilt, unter der Prämisse, dass die Maßnahmen und Regeln für alle gelten müssen, die Gäste beherbergen. Denn schließlich trägt jeder Gast, egal wo er nächtigt, zum touristischen Gesamtaufkommen bei.

Die Bauernvertreter wollten durchsetzen, dass die Betten in den UaB-Betrieben von der Bettenerhebung und Bettenzuweisung nicht berücksichtigt werden. Es war für mich nicht annehmbar, dass nicht gewerbliche Beherbergungsbetriebe bzw. der Urlaub auf dem Bauernhof (UaB) von der Erfassung und Gesamtsteuerung der Beherbergungskapazität ausgenommen

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Ihre Forderung nach Gleichbehandlung aller Betriebe wurde aber nicht erfüllt. Warum haben Sie dann zugestimmt? Wie gesagt, heraus kam ein Kompromiss, welchen ich mittragen konnte. Die Betten der UaB-Betriebe werden nun bei der Feststellung der Beherbergungskapazität auch erfasst. Zudem erwarte ich mir von der Landesregierung, und so lautet auch die politische Zusage, dass die Qualitätsregeln für UaB strenger angelegt werden. Durch meine Intervention konnte zudem auch sichergestellt werden, dass Landtagsabgeordneter Helmut Tauber

auch die Vermietung von privatem Wohnraum über Buchungsplattformen nicht außen vor bleibt.

Mit diesem Gesetz kann aber noch ein weiteres wichtiges Anliegen des HGV einer Lösung zugeführt werden. Es wurde nämlich die gesetzliche Voraussetzung geschaffen, dass aufgrund eines einheitlichen Beschlusses der Landesregierung die qualitative Erweiterung für Gastbetriebe in Natur- und Agrargebieten wieder ermöglicht werden kann. Nun ist die Landesregierung gefragt, die den Beschluss fassen muss. Zahlreiche Projekte stehen derzeit still.

In der Debatte im Landtag sagte ich auch, dass man vom politischen Kräftemessen Abstand nehmen und den Tourismus in seiner Gesamtheit im Auge behalten muss. In diesem Sinne forderte ich gleiche Regeln für alle Beherbergungsarten und Entwicklungsmöglichkeiten vor allem für Kleinbetriebe und junge Menschen, welche die elterlichen Betriebe übernehmen wollen.

In den letzten Wochen wurde an den konkreten Steuerungsmechanismen im Zuge der Durchführungsbestimmungen gefeilt. Was war dabei für Sie wichtig? Wir wissen alle, dass die konkreten Auswirkungen eines Gesetzes mit den Durchführungsbestimmungen geregelt werden. In engem Austausch mit dem HGV habe ich zahlreiche und mir wichtig erscheinende Vorschläge eingebracht und für diese in der zuständigen Gesetzgebungskommission geworben.

Unter anderem war es mir wichtig, dass bei einer allfälligen Erhöhung der Bettenanzahl der von den Bestimmungen der Gemeinde vorgesehen Parkplatznachweis nicht zu erbringen ist. Weiters war mir wichtig, dass stillgelegte Gastbetriebe in einem angemessenen Zeitraum reaktiviert werden können und bestehende Baurechte nicht angetastet werden. Gekämpft habe ich für eine Ausdehnung der Frist, innerhalb der die Bettenerhebung durchzuführen ist. Essenziell war für mich zudem, dass es einen Bettenvorschuss gibt. Immerhin dauert der Stillstand im Bereich der quantitativen Erweiterungen nun seit mehr als zwei Jahren an.

Finanzielle Unterstützung

STK gewährt Beiträge für den Ankauf von Schulmaterial

Für den Ankauf von Schulmaterial unterstützt die Südtiroler Tourismuskasse (STK) Familien mit einem Beitrag von 100 Euro pro Kind. Dies gilt für Schülerinnen und Schüler der Grundschule bis zur Matura. Es kann nur ein Antrag pro Familie bzw. pro Kind eingereicht werden.

Auch Spesen für die Kindersommerbetreuung werden rückerstattet. Wurde im Zeitraum von Mitte Juni bis Anfang September 2022 eine Betreuung in Anspruch genommen, kann um eine Spesenrückvergütung von maximal 300 Euro pro Kind angesucht werden. Für jedes Kind muss ein eigener Antrag gestellt und die Unterstützung kann nur von einem Elternteil in Anspruch genommen werden.

Anrecht auf die Unterstützungsmaßnahmen haben alle Arbeitnehmenden, Familienmitglieder und Firmeninhaber von Hotel- und Gastbetrieben, die den Beitrag an die Bilaterale Körperschaft STK in den Jahren 2021 und 2022 vorweisen können.

Die Formulare für die Anträge sind auf der STK-Website verfügbar. Die Anträge sind mit allen notwendigen Unterlagen innerhalb 31. Oktober ausschließlich per E-Mail an die STK zu senden.

Im Zeichen der Nachhaltigkeit

HGV-Arbeitsgruppe: Wichtige Projekte für die Zukunft im Tourismus behandelt

Mit dem im Herbst 2021 neu gewählten HGVLandesausschuss nahm auch eine Reihe von Arbeitsgruppen ihre Tätigkeiten auf. Eine davon befasst sich mit der wichtigen Thematik Nachhaltigkeit.

Die HGV-Arbeitsgruppen, bestehend aus Experten der verschiedenen HGV-Fachabteilungen und Funktionärinnen und Funktionären aus dem Landesausschuss, haben die Aufgabe, Themen, Projekte und Anregungen zu bewerten und in die Praxis umzusetzen.

Eine Arbeitsgruppe befasst sich mit dem großen Thema der Nachhaltigkeit und will dabei nicht nur den ökologischen Bereich, sondern auch den ökonomischen und sozialen Bereich behandeln.

Kürzlich hat ein weiteres Treffen der Arbeitsgruppe zum Thema Nachhaltigkeit stattgefunden, bei dem einige wichtige Projekte behandelt wurden. Die Arbeitsgruppe steht unter der Leitung von Brigitte Zelger, Präsidentin der Vitalpina Hotels. Die weiteren Mitglieder sind Emma Fauster für die HGJ, Sand in

Brigitte Zelger, Vorsitzende der Arbeitsgruppe Nachhaltigkeit im HGV.

Foto: Brandnamic/Hotel Pföstl Taufers, Benjamin Raffeiner, Schnals, Herbert Hintner, Eppan, Michael Huber, Neustift, Sophie Dellago, Missian, HGV-Direktor Thomas Gruber und Direktionsassistent Simon Gamper.

Digitalisierung, Mitarbeiter, Innovation

Im Rahmen dieses Treffens wurde das neue Beratungspaket im Bereich Nachhaltigkeit der HGV-Unternehmensberatung durch Abteilungsleiter Klaus Schmidt vorgestellt. Es gibt bereits eine Reihe an interessierten Betrieben. Demnächst starten die Beratungen zusammen mit dem Terra Institute. Die Hauptfrage der Betriebe ist meistens: „Wo fange ich an?“ Der erste Schritt solle immer eine Erhebung des CO2-Fußabdrucks sein, betonte Schmidt.

Direktor Thomas Gruber merkte dazu an, dass es das Ziel des HGV sein muss, möglichst viele Mitgliedsbetriebe für das Erreichen bestimmter Nachhaltigkeits-Standards zu motivieren. Die Mehrwerte für Betriebe, die sich in diesem Bereich engagieren, werden in Zukunft stark zunehmen. Nicht zuletzt wird der Gast bestimmte Standards einfordern. Auch über die HGV-Medien wird die Thematik in Zukunft verstärkt kommuniziert werden.

Beratung durch den HGV

Auch wurde erkannt, dass das Thema Nachhaltigkeit innerhalb des Verbandes eine noch zentralere Rolle spielen muss. Der Tourismus wird sich in nächster Zeit signifikant verändern und muss mehr Rücksicht auf die Umwelt nehmen. Hier kann der HGV den Mitgliedern viele wertvolle Anregungen und Hilfestellungen geben. Eine wichtige

Rolle spielen unter anderem auch die Themen Mitarbeiter, Innovation und Digitalisierung.

Mit praktischen Tools soll den Mitgliedern geholfen werden, die relevanten Daten besser im Blick zu haben. Nur wer seine Emissionen im Betrieb und in den jeweiligen Bereichen genau kennt, kann gezielt Maßnahmen zur Senkung setzen und spart dabei auch bares Geld ein, sind die Mitglieder der Arbeitsgruppe Nachhaltigkeit überzeugt. sg

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