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Wichtige Themen des HGV im Jahr 2021
HGV-Bilanz: Was erreicht und umgesetzt werden konnte — eine Übersicht
Im vergangenen Jahr standen neben den Auswirkungen der Pandemie auf die gastgewerblichen Betriebe auch zahlreiche ordnungs- und verbandspolitische Themen im Vordergrund.
Das Jahr 2021 war wiederum sehr außergewöhnlich. Eine Wintersaison, die nicht stattfand, weil die Aufstiegsanlagen aufgrund der Pandemie nicht in Betrieb genommen werden konnten. Die Beherbergungsbetriebe waren aufgrund der ausbleibenden Gäste geschlossen. Die Gastronomiebetriebe wurden pandemiebedingt behördlich geschlossen. Die Frühjahrssaison begann zögerlich und kam erst gegen Frühsommer in Schwung. Die Sommersaison startete ab Mitte Juli und entwickelte sich bis Oktober überraschend gut. Der Herbst gestaltete sich verhalten, ebenso die Vorweihnachtszeit mit den Weihnachtsmärkten, die unter strikten Sicherheitsauflagen durchgeführt wurden.
Insgesamt war das touristische Jahr sehr durchwachsen. Stets mussten die Wirtinnen und Wirte mit neuen und noch strengeren Corona-Auflagen in den Betrieben, beim Eintritt zu den Betrieben und im Freien rechnen. Unter anderem wurde verordnet, dass der Zutritt zu den Beherbergungsbetrieben nur mit dem Green Pass möglich ist, dass in Schank- und Speisebetrieben der Super Green Pass erforderlich ist. Dies hatte unmittelbare Auswirkungen auf das Gästeaufkommen und die Auslastung der Gastronomie- und Beherbergungsbetriebe.
Der HGV hat seit Ausbruch der Pandemie im Winter 2020 alles darangesetzt, um die Branche, die Betriebe, die darin tätigen Familien, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter durch diese für alle schwierige Zeit zu begleiten.
Covid-19-Hilfen
litischen Vertretern in Rom und Bozen sowie den Dachverbänden Federalberghi und Confcommercio intensiv versucht, die Rahmenbedingungen auf staatlicher Ebene und auf Ebene des Landes derart zu gestalten, dass die gastgewerblichen Betriebe unter Beachtung von Auflagen weitgehend arbeiten können und gleichzeitig zur Unterstützung entsprechende Hilfsmaßnahmen aufgelegt werden. Insbesondere setzte sich der HGV tatkräftig dafür ein, dass zu den staatlichen Hilfsmaßnahmen ein landeseigenes Corona-Hilfspaket aufgelegt wird, mit welchem die von der Pandemie betroffenen Betriebe wirkungsvoll unterstützt werden können. Mit dem Verlustbeitrag und dem Fixkostenbeitrag des Landes hat die Landesregierung ein wirkungsvolles Paket geschnürt, das vielen Betrieben eine große Hilfe war.
Die zahlreichen Steuer- und Fördermaßnahmen im Zusammenhang mit Covid-19 (Verlustbeitrag laut Dekret Sostegni, Neustart für Berggebiete, Verlustbeitrag für Restaurants für den Einkauf lokaler Produkte, Verlustbeitrag laut Dekret Sostegni-bis, diverse Steuerbegünstigungen und Steuerboni usw.) wurden von den HGV-Fachabteilungen (Steuerberatung, Rechtsabteilung, Unternehmensberatung, Personalberatung) geprüft, bewertet, kommuniziert und für Mitglieder und Dienstleistungskunden möglichst einfach umgesetzt. Der bürokratische Aufwand war teils enorm, auch aufgrund unklarer oder sich ständig ändernder Regelwerke.
Urbanistikreform
Im abgelaufenen Jahr haben sich der HGV-Landesausschuss und das Präsidium mehrmals mit den Durchführungsbestimmungen zum Gesetz für Raum und Landschaft befasst, welches am 1. Juli 2020 in Kraft getreten ist und 2021 zweimal nachgebessert wurde. Einige Änderungen waren rein technischer Natur, andere Änderungen wurden vorgenommen, um im Rahmen der Anwendung des Landesgesetzes praktikablere Übergangslösungen zu schaffen. Unter anderem hat der HGV den Vorschlag eingebracht, dass auch Betriebsgebäude, samt Zubehörsflächen, in Tourismusentwicklungsgebieten eine unteilbare Liegenschaft bilden. Dies wurde angenommen. Zudem können Gemeinden mit Verordnung eine Befreiung von oder eine Reduzierung der Baukostenabgabe für die unterirdische Baumasse vorsehen. Auch das war ein Vorschlag des HGV und wurde angenommen.
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Tourismuskonzept
Die von Eurac Research erhobenen Daten zur Erstellung des Landestourismusentwicklungskonzeptes LTEK wurden dem HGV-Landesausschuss vorgestellt. Der Landesausschuss hat sich mehrmals mit den Inhalten des Konzeptes befasst und die Position des HGV diskutiert. Grundsätzlich spricht man sich für eine gewisse Reglementierung des Sektors aus, eine weitere Entwicklung der Betriebe, speziell der kleinstruktierten Gastbetriebe, muss aber auch weiterhin möglich sein. Gleichzeitig spricht man sich klar dafür aus, dass eventuelle betriebliche Einschränkungen für alle Beherbergungsarten gelten müssen. Eine Ungleichbehandlung etwa zwischen den gewerblichen Beherbergungsbetrieben und den Urlaub-auf-den-Bauernhof-Betrieben wird vom HGV nicht geteilt. Das Konzept hat die Landesregierung auf ihrer letzten Sitzung im abgelaufenen Jahr beschlossen. Die Details werden in Kürze bekannt gegeben.
Sharing Economy
Der HGV setzt sich bereits seit geraumer Zeit für eine stärkere Beobachtung und Kontrolle der Sharing Economy im Beherbergungsbereich ein. Im staatlichen Haushaltsgesetz 2021 wurde vorgesehen, dass das Besteuerungssystem für Einnahmen aus Kurzmieten nur in jenen Fällen angewandt wird, in denen nicht mehr als vier Wohneinheiten im betreffenden Steuerjahr vermietet werden. In allen anderen Fällen gelten die Einnahmen als Einkünfte aus unternehmerischer Tätigkeit. Zudem muss das Ministerium für Kultur und Tourismus eine einheitliche Identifikationsnummer für Beherbergungsbetriebe und der zur Kurzzeitmiete bestimmten Immobilie einrichten. Diese Nummer ist bei jeder Bewerbung des Angebotes abzugeben. Die entsprechende Datenbank befindet sich in der Umsetzungsphase.
mySanitour+
Einen großen Erfolg gelang dem HGV mit der Gründung des sanitären Zusatzsfonds für Beschäftigte in der Gastronomie und Hotellerie. Der Fonds mySanitour+ ist in monatelangen Verhandlungen mit den lokalen Fachgewerkschaften und den nationalen Verbänden in Rom geschaffen worden. Dieser Gesundheitsfonds wird zusammen mit Mutual Help von Raiffeisen in Südtirol verwaltet. Die Nutznießerinnen und Nutznießer der diversen Leistungen haben lokale Ansprechpartner (in den Raffeisenkassen), die Gelder werden lokal verwaltet und die in Anspruch genommenen Leistungen lokal ausbezahlt. Mit diesem Gesundheitsfonds haben die Arbeitgeber im Gastgewerbe ein wichtiges Argument bei der Einstellung von Beschäftigten. In anderen Branchen sind diese Zusatzfonds bereits seit längerem eingeführt und werden bei den Beschäftigten sehr geschätzt.
Nahversorgung
Die Landesregierung hat 2020 die Richtlinien für Sondermaßnahmen zugunsten gastgewerblicher Nahversorgungsdienste beschlossen. Die Anregung dazu kam vom HGV und wurde von Landesrat Arnold Schuler und Landtagsabgeordneten Helmut Tauber politisch mitgetragen und unterstützt. Dabei geht es darum, dass in Zonen und Gebieten, wo es kein Dorfgasthaus (mehr) gibt, die Öffnung solcher Betriebe finanziell gefördert wird. Ab 1. Januar 2021 konnten die Gesuche eingereicht werden. 17 Gesuche sind seither eingegangen.
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Arbeitsrecht
Kurz vor Jahresende ist das Kontingent für NichtEU-Bürger in Rom genehmigt worden. Dafür haben sich der HGV, Senator Dieter Steger und die Federalberghi mit Nachdruck eingesetzt. Der HGV hoffte, das Kontingent bereits Anfang Dezember zu erhalten, damit die Betriebe rechtzeitig mit Beginn der Wintersaison auf das langjährige und bewährte Stammpersonal setzen konnten. Das war nicht möglich. Die An-
suchen konnten die betreffenden Betriebe erst mit 1. Januar stellen.
Arbeitssicherheit
Ein wichtiger Bereich der Tätigkeit der HGV-Rechtsabteilung ist die Beratung und Ausbildung der Mitarbeitenden im Bereich Arbeitssicherheit. Um die vorgeschriebenen Arbeitssicherheitskurse möglichst unkompliziert absolvieren zu können, hat der HGV vor einiger Zeit eine eigene E-Learning-Plattform errichten lassen. Im abgelaufenen Jahr haben über rund 1.500 Beschäftigte im Hotelund Gastgewerbe die Arbeitssicherheitskurse über diese Plattform absolviert. Die Beratung der Mitglieder und Kunden erfolgte über den mobilen Rechtsdienst des HGV.
Flughafen
Die private Fluggesellschaft SkyAlps hat die Tätigkeit am Flughafen Bozen aufgenommen und konzentriert sich auf das Chartergeschäft von Norden kommend und Richtung Süden. Im Frühjahr 2022 werden die Flugverbindungen nach Berlin, Hamburg und Düsseldorf aufgenommen. Gestartet ist zudem eine engere Zusammenarbeit zwischen SkyAlps und dem HGV-Buchungsportal Booking Südtirol. Ziel ist die gegenseitige Verlinkung bzw. die gegenseitigen Buchungsmöglichkeiten auf den jeweiligen Internetseiten.
Mobilität
Der HGV arbeitet aktiv in der Arbeitsgruppe Erreichbarkeit mit und bringt dort Ideen und Vorschläge zur besseren Gestaltung der Mobilität in Südtirol ein. Der Arbeitsgruppe gehören weiters die Abteilung Mobilität des Landes, die STA, die Handelskammer und die IDM an. Die Tätigkeiten der Arbeitsgruppe wurden anlässlich der Fachmesse Hotel der Öffentlichkeit vorgestellt.
Der HGV ist auch in der Arbeitsgruppe Gästekarten unter der Leitung der IDM vertreten. Dabei wurde die Überarbeitung der Gästekarten in Südtirol konkretisiert und ein Zeitplan für die Umsetzung festgelegt. In puncto Finanzierung der Gästekarten konnte die entsprechende Verhandlungsdelegation einen akzeptablen Kompromiss erzielen.
Zum Autoverkehr auf den Dolomitenpässen gab es mehrere Aussprachen mit dem zuständigen Landesrat Daniel Alfreider.
Nachhaltigkeit
Der HGV als Verbandsstruktur ist seit 2017 Mitglied im Klimaneutralitätsbündnis 2025. Der Austausch mit den Bündnispartnern in Südtirol zwecks Reduzierung des CO2-Ausstoßes ist auch 2021 erfolgt. Mitglied in diesem Bündnis ist auch die Angebotsgruppe Vitalpina Hotels. Alle Mitgliedsbetriebe erheben erstmals geschlossen den CO2-Fußabdruck.
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Der HGV wurde von IDM Südtirol in den Prozess der Entwicklung eines Nachhaltigkeitslabels für Südtirol eingebunden. Ziel ist es, nachhaltig ausgerichteten Betrieben eine erhöhte Sichtbarkeit zu bieten. In den zwei Pilotdestinationen Alta Badia und Eggental werden Betriebe und Tourismusvereine auf diesem Weg unterstützt.
Die Unternehmensberatung im HGV erarbeitet entsprechende Beratungspakete für Betriebe, welche den Weg in Richtung einer nachhaltig ausgerichteten Wirtschaftsweise einschlagen wollen.
Weiterbildung
Die STK/HGV-Weiterbildung war bis Mai 2021 vom Verbot der Präsenzveranstaltungen betroffen. Als Alternative dazu wurde im ersten Halbjahr wieder auf die bewährten Webinare gesetzt. Insgesamt fand im abgelaufenen Jahr ein Mix aus Webinaren und Präsenzveranstaltungen statt. Erstmals wurden auch in den Sommermonaten Webinare angeboten. Im Jahr 2021 wurden knapp 100 Webinare mit rund 1.600 Teilnehmenden durchgeführt. Zudem wurden knapp 30 Präsenzveranstaltungen mit rund 300 Teilnehmenden gezählt.
Für die Ortsgruppenkurse wird ein neues Konzept erarbeitet, das noch genauer auf die Bedürfnisse und Anforderungen der einzelnen Ortsgruppen bei der Weiterbildung eingehen wird.
Frühling ist dann, wennwenn die die Seele wieder bunt denkt
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