4 HGV-Zeitung Januar 2022
AKTUELLES
Wichtige Themen des HGV im Jahr 2021 HGV-Bilanz: Was erreicht und umgesetzt werden konnte — eine Übersicht
Im vergangenen Jahr standen neben den Auswirkungen der Pandemie auf die gastgewerblichen Betriebe auch zahlreiche ordnungs- und verbandspolitische Themen im Vordergrund. Das Jahr 2021 war wiederum sehr außergewöhnlich. Eine Wintersaison, die nicht stattfand, weil die Aufstiegsanlagen aufgrund der Pandemie nicht in Betrieb genommen werden konnten. Die Beherbergungsbetriebe waren aufgrund der ausbleibenden Gäste geschlossen. Die Gastronomiebetriebe wurden pandemiebedingt behördlich geschlossen. Die Frühjahrssaison begann zögerlich und kam erst gegen Frühsommer in Schwung. Die Sommersaison startete ab Mitte Juli und entwickelte sich bis Oktober überraschend gut. Der Herbst gestaltete sich verhalten, ebenso die Vorweihnachtszeit mit den Weihnachtsmärkten, die unter strikten Sicherheitsauflagen durchgeführt wurden. Insgesamt war das touristische Jahr sehr durchwachsen. Stets mussten die Wirtinnen und Wirte mit neuen und noch strengeren Corona-Auflagen in den Betrieben, beim Eintritt zu den Betrieben und im Freien rechnen. Unter anderem wurde verordnet, dass der Zutritt zu den Beherbergungsbetrieben nur mit dem Green Pass möglich ist, dass in Schank- und Speisebetrieben der Super Green Pass erforderlich ist. Dies hatte unmittelbare Auswirkungen auf das Gästeaufkommen und die Auslastung der Gastronomie- und Beherbergungsbetriebe. Der HGV hat seit Ausbruch der Pandemie im Winter 2020 alles darangesetzt, um die Branche, die Betriebe, die darin tätigen Familien, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter durch diese für alle schwierige Zeit zu begleiten.
Covid-19-Hilfen Der HGV hat in ständigem Austausch mit den po-
litischen Vertretern in Rom und Bozen sowie den Dachverbänden Federalberghi und Confcommercio intensiv versucht, die Rahmenbedingungen auf staatlicher Ebene und auf Ebene des Landes derart zu gestalten, dass die gastgewerblichen Betriebe unter Beachtung von Auflagen weitgehend arbeiten können und gleichzeitig zur Unterstützung entsprechende Hilfsmaßnahmen aufgelegt werden. Insbesondere setzte sich der HGV tatkräftig dafür ein, dass zu den staatlichen Hilfsmaßnahmen ein landeseigenes Corona-Hilfspaket aufgelegt wird, mit welchem die von der Pandemie betroffenen Betriebe wirkungsvoll unterstützt werden können. Mit dem Verlustbeitrag und dem Fixkostenbeitrag des Landes hat die Landesregierung ein wirkungsvolles Paket geschnürt, das vielen Betrieben eine große Hilfe war. Die zahlreichen Steuer- und Fördermaßnahmen im Zusammenhang mit Covid-19 (Verlustbeitrag laut Dekret Sostegni, Neustart für Berggebiete, Verlustbeitrag für Restaurants für den Einkauf lokaler Produkte, Verlustbeitrag laut Dekret Sostegni-bis, diverse Steuerbegünstigungen und Steuerboni usw.) wurden von den HGV-Fachabteilungen (Steuerberatung, Rechtsabteilung, Unternehmensberatung, Personalberatung) geprüft, bewertet, kommuniziert und für Mitglieder und Dienstleistungskunden möglichst einfach umgesetzt. Der bürokratische Aufwand war teils enorm, auch aufgrund unklarer oder sich ständig ändernder Regelwerke.
Urbanistikreform Im abgelaufenen Jahr haben sich der HGV-Landesausschuss und das Präsidium mehrmals mit den Durchführungsbestimmungen zum Gesetz für Raum und Landschaft befasst, welches am 1. Juli 2020 in Kraft getreten ist und 2021 zweimal nachgebessert wurde. Einige Änderungen waren rein technischer Natur, andere Änderungen wurden vor-
genommen, um im Rahmen der Anwendung des Landesgesetzes praktikablere Übergangslösungen zu schaffen. Unter anderem hat der HGV den Vorschlag eingebracht, dass auch Betriebsgebäude, samt Zubehörsflächen, in Tourismusentwicklungsgebieten eine unteilbare Liegenschaft bilden. Dies wurde angenommen. Zudem können Gemeinden mit Verordnung eine Befreiung von oder eine Reduzierung der Baukostenabgabe für die unterirdische Baumasse vorsehen. Auch das war ein Vorschlag des HGV und wurde angenommen.
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Tourismuskonzept Die von Eurac Research erhobenen Daten zur Erstellung des Landestourismusentwicklungskonzeptes LTEK wurden dem HGV-Landesausschuss vorgestellt. Der Landesausschuss hat sich mehrmals mit den Inhalten des Konzeptes befasst und die Position des HGV diskutiert. Grundsätzlich spricht man sich für eine gewisse Reglementierung des Sektors aus, eine weitere Entwicklung der Betriebe, speziell der kleinstruktierten Gastbetriebe, muss aber auch weiterhin möglich sein. Gleichzeitig spricht man sich klar dafür aus, dass eventuelle betriebliche Einschränkungen für alle Beherbergungsarten gelten müssen. Eine Ungleichbehandlung etwa zwischen den gewerblichen Beherbergungsbetrieben und den Urlaub-auf-den-Bauernhof-Betrieben wird vom HGV nicht
geteilt. Das Konzept hat die Landesregierung auf ihrer letzten Sitzung im abgelaufenen Jahr beschlossen. Die Details werden in Kürze bekannt gegeben.
Sharing Economy Der HGV setzt sich bereits seit geraumer Zeit für eine stärkere Beobachtung und Kontrolle der Sharing Economy im Beherbergungsbereich ein. Im staatlichen Haushaltsgesetz 2021 wurde vorgesehen, dass das Besteuerungssystem für Einnahmen aus Kurzmieten nur in jenen Fällen angewandt wird, in denen nicht mehr als vier Wohneinheiten im betreffenden Steuerjahr vermietet werden. In allen anderen Fällen gelten die Einnahmen als Einkünfte aus unternehmerischer Tätigkeit. Zudem muss das Ministerium für Kultur und Tourismus eine einheitliche Identifikationsnummer für Beherbergungsbetriebe und der zur Kurzzeitmiete bestimmten Immobilie einrichten. Diese Nummer ist bei jeder Bewerbung des Angebotes abzugeben. Die entsprechende Datenbank befindet sich in der Umsetzungsphase.
werbe ein wichtiges Argument bei der Einstellung von Beschäftigten. In anderen Branchen sind diese Zusatzfonds bereits seit längerem eingeführt und werden bei den Beschäftigten sehr geschätzt.
Nahversorgung Die Landesregierung hat 2020 die Richtlinien für Sondermaßnahmen zugunsten gastgewerblicher Nahversorgungsdienste beschlossen. Die Anregung dazu kam vom HGV und wurde von Landesrat Arnold Schuler und Landtagsabgeordneten Helmut Tauber politisch mitgetragen und unterstützt. Dabei geht es darum, dass in Zonen und Gebieten, wo es kein Dorfgasthaus (mehr) gibt, die Öffnung solcher Betriebe finanziell gefördert wird. Ab 1. Januar 2021 konnten die Gesuche eingereicht werden. 17 Gesuche sind seither eingegangen.
mySanitour+ Einen großen Erfolg gelang dem HGV mit der Gründung des sanitären Zusatzsfonds für Beschäftigte in der Gastronomie und Hotellerie. Der Fonds mySanitour+ ist in monatelangen Verhandlungen mit den lokalen Fachgewerkschaften und den nationalen Verbänden in Rom geschaffen worden. Dieser Gesundheitsfonds wird zusammen mit Mutual Help von Raiffeisen in Südtirol verwaltet. Die Nutznießerinnen und Nutznießer der diversen Leistungen haben lokale Ansprechpartner (in den Raffeisenkassen), die Gelder werden lokal verwaltet und die in Anspruch genommenen Leistungen lokal ausbezahlt. Mit diesem Gesundheitsfonds haben die Arbeitgeber im Gastge-
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Arbeitsrecht Kurz vor Jahresende ist das Kontingent für NichtEU-Bürger in Rom genehmigt worden. Dafür haben sich der HGV, Senator Dieter Steger und die Federalberghi mit Nachdruck eingesetzt. Der HGV hoffte, das Kontingent bereits Anfang Dezember zu erhalten, damit die Betriebe rechtzeitig mit Beginn der Wintersaison auf das langjährige und bewährte Stammpersonal setzen konnten. Das war nicht möglich. Die An-