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Erfolg mit ausgeglichenem Vertriebsnetz
Online Marketing: Chancen und Möglichkeiten von Online-Buchungen Erfolg mit ausgeglichenem Vertriebsnetz
Von Dott.ssa Marlies Andergassen
Wie es gelingt, dem Betrieb mehr Sichtbarkeit zu geben, wo provisionsfreie Website und Buchungsplattform einander ergänzen und warum sich Online-Buchbarkeit auch für Kleinstbetriebe lohnt.
Reisewillige planen kurzfristig und buchen rasch. Am einfachsten funktioniert das digital. In der Pandemie hat die Online-Buchung endgültig alle anderen Formen der Reservierung abgehängt. Erwartungsgemäß profitierten von dieser Entwicklung die großen Buchungsportale, gefolgt von den betriebseigenen Websites.
Die Destination Südtirol wird in vielen Fällen von Reisenden direkt und provisionsfrei über die Betriebswebsite gebucht. Das ist erfreulich, weil es für Betriebe und bestenfalls auch für Gäste der günstigste Verkaufskanal ist. Dennoch gibt es Gründe, warum Buchungsportale als zusätzliche Kanäle genutzt werden können. Große Portale bieten internationale Sichtbarkeit. In den Nebensaisonen kann das kurzfristig genutzt werden, um Lücken zu füllen. Online-Buchbarkeit ist also die Voraussetzung für eine beständige Auslastung der Unterkunftsbetriebe.
Online-Präsenz wichtig
Eine freie Preis- und Angebotsgestaltung verschafft Betrieben die Möglichkeit, die Sichtbarkeit auf den Portalen bestmöglich zu nutzen und gleichzeitig Direktbuchungen über die eigene Website zu generieren.
Die Online-Buchbarkeit über Plattformen oder Tools auf der eigenen Website ist dabei nicht nur für größere Betriebe bedeutsam. Jeder Unterkunftsbetrieb sollte online buchbar werden, selbst wenn er nur ein Zimmer vermietet. Wer sich der Entwicklung verschließt, läuft Gefahr, aus dem Blickfeld der Reisenden zu rutschen. Wer real überleben will, muss also virtuell seine Existenz sichern.
Digitale Gästekarte
In Südtirol startet in der Wintersaison 2022/23 die digitale Gästekarte und damit für Reisende das Ticket zum personalisierten Südtirol-Erlebnis.
Unterkunftsbetriebe, die die Gästekarte aktivieren wollen, benötigen ein Gästeverwaltungsprogramm und können sich spätestens dann der digitalen Welt nicht mehr verschließen.
Korrekte Daten wichtig
Als Basis der Online-Buchbarkeit gelten die Daten, die vom Betrieb im Portal hinterlegt und gepflegt werden: Preise, Verfügbarkeiten, Zimmerdetails, Leistungen usw. Schnittstellen helfen Betrieben dabei, den Zeitaufwand und die Fehlerquelle in der Datenpflege zu reduzieren. Wenn Daten nicht aktuell sind, kann es zu Überbuchung kommen, und das führt zu Stress im Betrieb und zu Ärger bei den Gästen. Ein Channel Manager wird dann empfohlen, sobald ein Betrieb seine Zimmer oder Appartements auf mehreren Kanälen online buchbar stellt. Der Channel Manager spielt verfügbare Zimmer gleichzeitig und zuverlässig an alle angebundenen Verkaufskanäle aus. Umgekehrt blockiert der Channel Manager die gebuchten Einheiten automatisch im System.
Während über das Buchungswidget direkte, provisionsfreie Buchungen eingehen, sind für Buchungen über Buchungsportale meist Vermittlungsprovisionen fällig.
Das HGV-Buchungswidget und die weiteren HGV-Widgets sind selbst für Kleinstbetriebe kostengünstig. Gästen wird damit eine einfache Buchung über die Betriebswebsite garantiert, während die Bereitstellung der Daten für Betriebe keinen Mehraufwand darstellt.
Bei Interesse an einer Beratung zur Online-Buchbarkeit steht die Abteilung IT / Online Marketing des HGV Bozen gern zur Verfügung.
Tel. 0471 317 840 info@bookingsuedtirol.com
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Recht: Einschränkende Bestimmungen — was zu beachten ist Einkauf von Alkohol im EU-Ausland
Von Dr. Marlies Klotz
Die Europäischen Union stellt den freien Verkehr von Waren, Dienstleistungen, Kapital und Personen im EU-Binnenmarkt sicher. Für gewisse Produktkategorien, wie z. B. Alkohol und alkoholische Getränke, kommen jedoch weiterhin einschränkende Bestimmungen zur Anwendung.
Wenn eine Privatperson alkoholische Getränke im EU-Ausland erwirbt und nach Italien mitnimmt, so ist dies erlaubt, sofern die Waren für den persönlichen Bedarf und nicht für den Weiterverkauf bestimmt sind. Um festzustellen, ob die Waren effektiv für den persönlichen Bedarf bestimmt sind, können die Zollbehörden verschiedene Elemente prüfen, z. B. ob die Person ein Unternehmen besitzt, wie die Waren verpackt sind und vor allem ob die Höchstmengen nicht überschritten werden.
Jedes EU-Land kann
Dr. Marlies Klotz, HGV-Rechtsabteilung selbst die Höchstmenge an alkoholischen Getränken festlegen, die eine Privatperson in das jeweilige Land mitbringen darf.
Die entsprechenden Steuern, wie etwa Mehrwertsteuer und Verbrauchsteuer sind im Kaufpreis der alkoholischen Getränke in dem Land, in dem eine Privatperson die Ware gekauft hat, inbegriffen. Aus diesem Grund sind keine weiteren Zahlungen in dem Land fällig, in welches die alkoholischen Getränke durch eine Privatperson mitgenommen werden.
Gewerblicher Einkauf von Alkoholika
Werden die alkoholischen Getränke hingegen von einem gewerblichen Betrieb, z. B. von einem Restaurant oder einem Beherbergungsbetrieb, im EU-Ausland gekauft, so muss der Betrieb vorab vom Zollamt autorisiert werden, als „registrierter Empfänger – destinatario registrato“ zu handeln. Voraussetzung für den Erhalt dieser Autorisierung ist unter anderem der Besitz der gewöhnlichen UTF-Lizenz für den Verkauf bzw. die Verabreichung von Alkohol. Dem autorisierten Betrieb wird vom Zollamt ein Verbrauchssteuerkodex zugewiesen und er muss die Zahlung der entsprechenden Verbrauchsteuer (sog. accisa) in Italien gewährleisten. Die Verbrauchsteuer auf die nach Italien gelieferten alkoholischen Getränke ist Der gewerbliche Einkauf von alkoholischen Getränken im EU-Ausland ist genau geregelt.
Foto: Chris F/ pexels.com
innerhalb des ersten Arbeitstags nach Ankunft der Waren zu entrichten. Auch wenn für die Ware zum Zeitpunkt des Erwerbs in Italien keine Verbrauchsteuer zu entrichten ist, muss der Betrieb trotzdem die Autorisierung des Zollamtes als „registrierter Empfänger“ besitzen. Der Transport der verbrauchsteuerpflichtigen Waren darf nur mit entsprechenden Transport- und Begleitdokumenten erfolgen. Unter Umständen muss die Erstellung der betreffenden Transport- und Begleitdokumente über ein telematisches Verfahren aufgrund einer speziellen Software abgewickelt werden. Der „registrierte Empfänger“ muss zudem noch weitere Pflichten erfüllen, wie zum Beispiel das vidimierte Register der Ein- und Ausgänge der Waren führen.
Außerdem sind beim Einkauf von Alkohol aus dem EU-Ausland die MwSt-Vorschriften für den innergemeinschaftlichen Handel einzuhalten.
Für den gewerblichen Einkauf von alkoholischen Getränken bestehen keine Freimengen, d. h., es muss auch beim Einkauf von nur geringen Mengen von alkoholischen Getränken die genannte Prozedur eingehalten werden.
Hoher bürokratischer Aufwand
Der Erwerb von alkoholischen Getränken im EU-Ausland ist für einen gastgewerblichen Betrieb mit einem hohen bürokratischen und administrativen Aufwand verbunden. Die Einholung der Autorisierung des Zollamtes zum Erhalt von alkoholischen Getränken aus dem EU-Ausland ist aus diesem Grund immer dann sinnvoll, wenn der Betrieb beabsichtigt, häufig verbrauchsteuerpflichtige Waren im EU-Ausland einzukaufen.
Möchte ein Betrieb nur gelegentlich alkoholische Getränke in einem anderen EU-Staat einkaufen, besteht die Möglichkeit, dass sich dieser an einen Dienstleister wendet, der alle bürokratischen und administrativen Verpflichtungen für den gewerblichen Betrieb übernimmt.
Weitere Informationen erteilt die HGV-Rechtsabteilung.
Tel. 0471 317 760 recht@hgv.it
Patronat 50&PIÙEnasco bietet Sprechstunden in den HGV-Büros an Fürsorge und Soziales — Beratung für HGV-Mitglieder
Ob Alters-, Dienstalters-, Hinterbliebenen-, Arbeitsunfähigkeits- oder Zusatzrenten: Das Patronat 50&PIÙEnasco berät HGV-Mitglieder, wenn es um Rentengesuche und -fragen geht. So erhalten diese Informationen in Sachen Rentenzusatz, Neufestsetzung und Neuberechnung der Renten. HGV-Mitglieder können sich telefonisch in den jeweiligen HGV-Büros für einen Termin vormerken.
Termine im Überblick
Im HGV-Büro Bozen finden die Sprechstunden jeden Freitag von 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr statt, im HGV-Büro Meran jeden ersten und dritten Mittwoch sowie jeden zweiten Dienstag im Monat von 13.30 Uhr bis 16.30 Uhr. Im HGV-Büro Brixen werden die Sprechstunden jeden zweiten und vierten Dienstag im Monat von 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr abgehalten, und im HGV-Büro Bruneck jeden ersten und dritten Dienstag im Monat von 8 Uhr bis 12 Uhr. Vorsorgeberatung mit dem Patronat 50&PIÙEnasco.