ZEITSPRUNG INS ALSTERWASSER FAMILIENBAD OHLSDORF IN HAMBURG Der Standort blickt auf eine lange Tradition zurück: die 1927 erbaute Flussbadeanstalt wurde noch durch Alsterwasser gespeist. Nachdem in den 1960er Jahren Stahlbetonbecken und Leitungswasserversorgung Einzug hielten, wurde im Jahr 1972 mit dem Neubau eines Hallenbades der ganzjährige Betrieb des Bades möglich. Der in 2019, durch das Architekturbüro Czerner Göttsch Architekten, entworfene Bau nimmt den Badegast mit auf eine Zeitreise in die Entstehungszeit, während durch moderne Gebäudetechnik der Energiebedarf des neuen Bades trotz doppelt so großer Wasserfläche deutlich unter dem des alten Bades liegt. 1927 entstand am heutigen Standort des Schwimmbades eine Flussbadeanstalt. Direkt neben dem eigentlichen Alsterlauf wurden dafür zwei Naturbecken von imposanten Ausmaßen gebaut. Große Spülrohre verbanden die Becken mit der Alster und sorgten für den geregelten Wasseraustausch. Der damalige Oberbaudirektor der Stadt Hamburg, Fritz Schumacher, entwarf die Funktionsgebäude in strenger geometrischer Anordnung: Das Hauptgebäude mit repräsentativem Eingang, Verwaltung und Bademeisterwohnung sowie Umkleidegebäude mit Duschen und Toiletten. In den 1960er Jahren wurde das Bad, nicht zuletzt aus hygienischen Gründen, zeitgemäß umgestaltet: Die alten Becken wurden zugeschüttet und durch Stahlbetonbecken,
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in der für die Zeit typischen Bauweise, ersetzt. Es erfolgte die Umstellung von Alsterwasser auf Wasserversorgung aus dem Leitungsnetz. Im Jahr 1972 wurde mit dem Neubau eines Hallenbades der ganzjährige Betrieb des Bades möglich. Von den Gebäuden des Naturbades blieb lediglich das Empfangsgebäude erhalten, allerdings wurde es seiner ursprünglichen Funktion beraubt. Der Eingang ins Bad erfolgte nun zentral über das neue Hallenbad. Neubau mit erweitertem Angebot Die Entscheidung des Bauherrn, die technisch veraltete und defizitäre Anlage aus den 1960er Jahren umzustrukturieren, folgte einer langfristigen Strategie und stand am Ende eines komplexen Prozesses. Die zukunftsfeste Sicherung
sb 6/2021