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FIT FÜR DIE KANUSLALOM-WM GENERALSANIERUNG DES EISKANALS AUGSBURG VOLL IM PLAN Autorin Fotos
Sigrid Leger Hermann Kutter Sportanlagenbau, DE-87700 Memmingen, www.kutter-galabau.de
1972 wurde Kanuslalom erstmals olympische Disziplin. Seitdem gilt das Augsburger Wildwasser als „Mutter aller künstlichen Kanustrecken“. 2019 hat die UNESCO den Augsburger Eiskanal in die Welterbeliste aufgenommen. Zur Kanuslalom Weltmeisterschaft 2022 wird der gesamte Olympiapark Augsburg für 20 Millionen Euro generalsaniert. 50 Jahre nach den Olympischen Sommerspielen präsentiert sich der Augsburger Eiskanal damit wieder als Top-Wettkampfstätte für die internationale Spitze der Slalomkanuten. „Der Zeitplan ist ehrgeizig, aber einhaltbar“, erklärt Ulrich Lampert. Er verantwortet das Projekt Eiskanal beim Unternehmen Hermann Kutter. Der Spezialist für Sportanlagenbau wurde mit der denkmalgerechten Ausführung der Freianlagen-Sanierung in Höhe von 1,04 Millionen Euro beauftragt. Die in die Jahre gekommene Außenanlage soll nach der Sanierung weitgehend wie 1972 aussehen. Erster Schritt ab November 2020 war der Abbau der bestehenden Anlagen sowie deren fachgerechte Aufbereitung und Entsorgung. Rund 1.400 m³ Mutterboden konnte das Unternehmen Hermann Kutter zwischenlagern und zu einem späteren Zeitpunkt wieder einbauen. 70
Grüne Ränge mit Robinienbohlen Auf den Stehtribünen entlang der Wettkampfstrecke und im Zielbereich finden 24.000 Zuschauer Platz. Die grünen Rasenstufen werden wie bereits 1972 von Bohlen aus Robinienholz gestützt, der witterungsbeständigsten Holzart Europas. Die sanft geschwungenen Stufen entlang der Wettkampfstrecke prägen das öffentliche Gesicht der Augsburger Kanuanlage. Angeglichen an die Windungen des Eiskanals verantworten sie den natürlich-harmonischen Gesamteindruck. Dieser ist bereits jetzt, vor Abschluss der Arbeiten, eindrucksvoll wiederzuerkennen. Neben der maroden Stehtribüne erneuerte der Sportanlagenbauer Hermann Kutter zudem im Zielbereich die Sitzstufenanlage und baute zwei neue Betontreppen zum Komfort der Athletinnen und Athleten ein. sb 6/2021