FRIEDEN
Grenzdrohnen: Unbemannte Überwachung der Festung Europa Eine Studie der Linken im EU-Parlament untersucht die Militarisierung der Außengrenzen durch Frontex
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eit über zehn Jahren bereiten Frontex, die Europäische Kommission und die Verteidigungsagentur Einsätze von Drohnen im Bereich der Grenzüberwachung vor. Mit der sogenannten Migrationskrise ha ben Frontex und EMSA schließlich mit der Beschaffung begonnen. Von dieser Abschottungspolitik profitieren europäische Rüstungskonzerne, aber auch einige kleinere Drohnenhersteller; außerdem staatliche und pri vate Institute sowie Universitäten, die in EU-Projekten zu unbemannten Systemen forschen. An vielen dieser Projekte sind die Innen- und Verteidigungsministerien aus Griechenland, Spanien und Italien beteiligt. Sie adressieren mit dem westlichen, zentralen und östlichen Mittelmeer die drei wichtigsten Migrationsrouten in die EU. Militarisierung der Meere Die bisherigen Ausgaben für Drohnenflüge von Frontex betragen 62 Millionen Euro, die Drohnendienste der EMSA und die hierfür benötigte Infrastruktur kosteten bislang mindestens 282 Millionen Euro. Beiträge in ähnlicher Größenordnung gab die Europäische Union für zivile Forschungen an Drohnen zur Grenzüberwachung aus. Firmen wie Airbus, Tekever, UMS Skeldar oder die Schiebel GmbH, die in den vergangenen Jahren an EU-For schungen zu Drohnen teilnahmen, profitieren davon bei späteren Vergaben von Forschungsmitteln durch EU-Agenturen. Im Mittelmeer verdienen vor allem die israelischen Rüstungskonzerne IAI und Elbit (bzw. die für die Verträge zuständigen Hauptauftragnehmer Airbus und U-TACS) an der Versicherheitlichung der europäischen Migrationspolitik. So hat
das Verteidigungsministerium in Griechenland 2020 beschlossen, die zuvor von Frontex auf Kreta getestete „Heron 1“ für drei Jahre in einer „maritimen Kon figuration“ zu leasen und womöglich auch zu kaufen. Als Szenarien für den Einsatz gelten die „Seepatrouille, Schutz von See- und Landgrenzen, Such- und Rettungsaktionen, Katastrophenmanagement und mehr“. Vonseiten des Militärs dominieren im Mittelmeer derzeit US-Drohnen vom Typ „Predator“ im Einsatz gegen un erwünschte Migration. Einsätze erfolgen im Rahmen der EU-Mission IRINI oder der italienischen Mission „Mare Sicuro“. Im Dezember 2020 hat der Hersteller General Atomics auf Einladung der griechischen Luftwaffe auf dem Stützpunkt Larissa eine „Predator“ in einer neuen Version zur maritimen Überwachung gezeigt. Der Konzern vermarktet sie als „SeaGuardian“, das Luft fahrzeug wurde zivilen und militärischen Behörden der EU-Mitgliedstaaten über mehrere Wochen in verschie denen Szenarien vorgeführt. Als „SkyGuardian“ verkauft General Atomics die Drohne in einer bewaffneten Aus führung an die Luftwaffe in Großbritannien, dort könnte sie Plänen zufolge ab 2024 auch zur Überwachung von Migration im Ärmelkanal eingesetzt werden.
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ie unbemannten Einsätze durch EUAgenturen können dazu führen, dass auch zivile Behörden einst nur militärisch genutzte Drohnen beschaffen. Das lobt auch ein Vertreter von IAI anlässlich des Vertrags von Frontex und Airbus für Flüge mit der „Heron 1“, wonach dieser „die Tür zu weiteren zivilen Märkten öffnen wird“. Ähnlich bewirbt Elbit ihre für die EMSA geflogene „Her mes 900“ als besonders 12
geeignet „im Bereich Heimatschutz und Grenzsicherung“.
Die „Heron 1“ und die „Hermes 900“ wurden bereits in verschiedenen Kriegen, innerstaatlichen Konflikten oder NATOMissionen eingesetzt, die Elbit-Drohne angeblich sogar bei Angriffen in Gaza. Die Hersteller vermarkten die Systeme deshalb als „kampferprobt“. Einige EU-Abgeordnete haben dazu kritische Fragen an die EU-Kommission gerichtet. Laut der Antwort ist in Brüssel „bekannt, dass hochtechnologische und besonders fortschrittliche Luftfahrtsysteme in der Vergangenheit ursprünglich für militärische Zwecke entwickelt wurden“. Die Kommission hat daran nichts auszusetzen, da die israelischen Drohnen in der EU für nichtmilitärische Anwendungen und auch nicht bewaffnet eingesetzt würden.
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ie EU-Kommission kann sich unbemannte Systeme für die Aufgaben „Strafverfolgung, innere Sicherheit, Schutz von Großveranstaltungen …“ vorstellen. Ein letzter Meilenstein für unbemannte Flüge zu (grenz-)polizeilichen Zwecken innerhalb der EU-Mitgliedstaaten oder an den dortigen EU-Landaußengrenzen ist die Fertigstellung und Zertifizierung automatischer Ausweichsysteme. Ist diese Schwelle überwunden, werden auch die Innenminis terien auf mehr Einsatzbereiche für größere Drohnen drängen. Einer der Vorreiter für derartige Anwendun gen ist die Schiebel GmbH, die 2021 nach mehreren EU-Forschungsprojekten das EU-weit erste „Light UAS Operator Certificate“ für ihren „Camcopter S-100“ erhielt. Damit kann die Firma Flüge im zivilen Luftraum selbst autorisieren. Laut der Österreichischen Gesellschaft für Zivilluftfahrt vervielfachen sich dadurch die Anwendungsmöglichkeiten.