Evaluierung "Gemeindefinanzierung neu" in Oberösterreich

Page 29

FINANZWIRTSCHAFTLICHE BETRACHTUNG

III Finanzwirtschaftliche Betrachtung Eine finanzwirtschaftliche Analyse der „Gemeindefinanzierung neu“ kann aus verschiedenen Blickwinkeln erfolgen. Beurteilungskriterien zum Finanzausgleich können dabei auf mehreren Ebenen ansetzen: 

Systemische Kriterien: Diese zielen auf die übergeordneten Rahmenbedingungen und Zielsetzungen des Finanzausgleichs ab. Wichtige Kriterien sind hierbei die Konnexität, die institutionelle Kongruenz oder die fiskalische Äquivalenz. Diese Kriterien zielen daher auf ein möglichst gut abgestimmtes Verhältnis zwischen Aufgaben, Ausgaben und Einnahmen ab. Strukturelle Kriterien: Diese stellen auf die konkrete Ausgestaltung der finanziellen Beziehungen zwischen den Gebietskörperschaften ab. Wichtige Kriterien sind hierbei etwa das Ausmaß der Abgabenautonomie bzw. Transferverflechtungen, die erzielten Verteilungswirkungen (Allokation, Distribution – daher Ressourcen- und Lastenausgleich), die Berücksichtigung von Spillovers und lokalen/regionalen Präferenzen sowie generell der Aspekt der Transparenz. Diese Kriterien legen daher ihren Schwerpunkt auf die möglichst optimale Abstimmung zwischen den Akteuren. Technisch-administrative Kriterien: Diese zielen auf die praktischen Detailregelungen und die rechtstechnische Umsetzung ab. Wichtige Kriterien betreffen etwa die Einfachheit, Vollständigkeit, Kompatibilität oder die Kosteneffizienz der Regelungen. Diese Kriterien betreffen daher die konkrete Umsetzung von Regelungen.11

In der folgenden tiefergehenden Betrachtung wird der Fokus auf die ersten beiden Kriterienbereiche gelegt, daher die systemischen und strukturellen Kriterien. Die Auseinandersetzung mit dem dritten Teil der technisch-administrativen Kriterien fließt in die Beurteilung der Regelung aus Praxissicht ein. Tabelle 7 gibt einen Überblick über die verwendeten Bewertungskriterien. Das hier vorliegende Bewertungsschema beruht auf einem von Bröthaler/Getzner (TU-Wien) entwickelten Evaluierungsrahmen zum Finanzausgleich 12 und wurde für die vorliegende Fragestellung zur „Gemeindefinanzierung neu“ angepasst und konkretisiert. Auch werden in der Übersicht die im FAG 2017 vorgesehenen Verwendungszwecke von Gemeinde-Bedarfszuweisungen dargestellt. Da sich die Wirkungen der „Gemeindefinanzierung neu“ nur im Zusammenwirkung der weiteren Transferbeziehungen zwischen Land und Gemeinden ergeben, ist eine alleinige Betrachtung der „Gemeindefinanzierung neu“ nicht immer möglich. Insbesondere bei den systemischen Kriterien wird daher der Blick auf das Finanzausgleichssystem erweitert.

11 12

Vgl. Bröthaler u. Getzner: Evaluierungsrahmen zum Finanzausgleich und Einschätzungen zum FAG 2017, 2017, S. 386. Vgl. Bröthaler u. Getzner: Evaluierungsrahmen zum Finanzausgleich und Einschätzungen zum FAG 2017, 2017, S. 386 ff.

29 28.02.20


Turn static files into dynamic content formats.

Create a flipbook
Issuu converts static files into: digital portfolios, online yearbooks, online catalogs, digital photo albums and more. Sign up and create your flipbook.