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Liquide Mittel

Michael Dessulemoustier-Bovekercke (Moore Stephens)

Die liquiden Mittel umfassen Kassen- und Bankguthaben sowie kurzfristige Termineinlagen und Zahlungsmittelreserven. Diese sind zum Nominalwert zu bewerten.

Detaillierte Informationen zur Veränderung der liquiden Mittel und die Abweichungen zum Voranschlag sind dem Finanzierungshaushalt zu entnehmen. Die Veränderung der liquiden Mittel, welche aus dem Vermögenshaushalt abzulesen ist, muss das Ergebnis des Finanzierungshaushalts sein.

Dies ergibt sich zum einen daraus, dass der Drei-Komponenten-Haushalt als ein integrierter Haushalt implementiert ist und zum anderen daraus, dass der Kontenplan Einträge in den Vermögens- und Ergebnishaushalt mittels MVAG-Codes (MVAG 2 Einzahlungen-FH und MVAG 2 Auszahlungen-FH) unmittelbar mit der Finanzierungsrechnung verknüpft.

Für die Vermögens- und Ergebnishaushalte gilt dies deswegen nicht, weil hier noch sogenannte Abgrenzungs- und Bilanzierungsbuchungen, etwa die Abschreibung von Vermögenswerten oder die Bildung von Rückstellungen, erforderlich sind, die jedoch keine Auswirkung auf den Finanzierungshaushalt haben. Der Ausweis der liquiden Mittel erfolgt im Vermögenshaushalt und damit auch in der Eröffnungsbilanz nach den Vorgaben der Anlage 1c zur VRV wie folgt:

Ebene/ Position Code 1 B.III Liquide Mittel 115

2 B.III.1 Kassa, Bankguthaben, Schecks 1151 2 B.III.2 Zahlungsmittel reserven 1152

Von den ständig verfügbaren Bankguthaben und Kassabeständen sind jedoch die Zahlungsmittelreserven zu unterscheiden. Unter den Zahlungsmittelreserven sind jene liquide Mittel auszuweisen, die zur Bedeckung der Haushaltsrücklagen auch tatsächlich gesondert verwaltet werden (müssen). Haushaltsrücklagen und Zahlungsmittelreserven sind in einem eigenen Nachweis, entsprechend Anlage 6b zur VRV 2015, darzustellen. Es wird empfohlen, diese Anlage auch bereits mit den Daten zur Eröffnungsbilanz zum 01.01.2020 zu erstellen, da hier im Rahmen des ersten Rechnungsabschlusses auch die Vorjahreszahlen anzugeben sind.

Zum 01.01.2020 sind daher alle bestehenden Bankguthaben und auch Kassabestände unter der Kontengruppe 200 bzw. 210 zu erfassen und damit unter dem Posten B.III.1 auszuweisen. Der Saldo der liquiden Mittel zum 01.01.2020 muss ident sein mit dem Schlusssaldo aller liquiden Mittel aus dem Rechnungsabschluss 2019 zum 31.12.2019.

ZAHLUNGSMITTELRESERVEN ALS TEIL DER LIQUIDEN MITTEL KÖNNEN NUR BEI GLEICHZEITIGER VERWENDUNG VON RÜCKLAGEN EINGESETZT WERDEN.

Jene gesondert verwalteten Zahlungsmittelbestände, die zur Bedeckung von allgemeinen und zweckgewidmeten Haushaltsrücklagen vorgehalten werden, sind jedenfalls gesondert in der Eröffnungsbilanz darzustellen. Zur Erfassung bestehen Kontogruppen laut Abbildung 2 im Rechnungswesen.

Abbildung 1: Liquide Mittel

Ebene Code Aktiva

0 11 B Kurzfristiges Vermögen 1 115 B.III Liquide Mittel

2 1151 B.III.1 Kassa, Bankguthaben, Schecks 2 1152 B.III.2 Zahlungsmittelreserven

EB 2020

493.039,02 308.118,15 184.920,88

Quelle: eigene Abbildung, MSCT

Abbildung 2: Kontengruppen für Zahlungsmittelreserven

Gruppe MVAG Code VHH

293 Zahlungsmittelreserven für endfällige Darlehen 1152 294 Zahlungsmittelreserven für zweckgebundene Haushaltsrücklagen 1152 295 Zahlungsmittelreserven für allgemeine Haushaltsrücklagen 1152

Quelle: eigene Abbildung, MSCT

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