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1974 – Der schwierige Weg zur Einheitsgemeinde

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Autorenverzeichnis

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Kapitel ii

Der schwierige Weg zur Einheitsgemeinde

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TExT mICHAElA HOFFmAnn Auf der Grundlage des Gutachtens der Sachverständigen-Kommission zur Verwaltungs- und Gebietsreform unter Leitung von Prof. Werner Weber wurde ab 1969 in Niedersachsen die Gemeindereform eingeleitet. Starke Verwaltungseinheiten und damit lebensfähige Städte und Gemeinden waren das Ziel. Über diese Gemeindereform wurde fünf Jahre lang auf allen Ebenen der Politik und Verwaltung kontrovers diskutiert und gestritten. So auch im damaligen Landkreis Meppen.

Was war geschehen?

Harens Stadtdirektor Ewald Kley hatte den Nachbargemeinden ein sogenanntes Arbeitspapier übersandt, das die Ideen der Harener Verwaltungsspitze zur Umsetzung der sog. Gebietsreform im Nahbereich Haren enthielt und auch bereits die einhellige Zustimmung des dortigen Stadtrates gefunden hatte.2 Haren befürwortete das Modell einer Einheitsgemeinde bestehend aus der Stadt Haren (Ems) und den Gemeinden Landegge, Emmeln, Emen, Erika, Raken, Tinnen, Wesuwe sowie den westlich des Stadtgebiets angesiedelten Gemeinden Rütenbrock, Lindloh, Schwartenberg, Fehndorf, Hebelermeer und Altenberge. Offenbar hoffte die Stadt Haren (Ems) auf ein freiwilliges Einlenken der Nachbargemeinden.

Mit der dann rund 17.000 Einwohner starken Großgemeinde Haren (Ems) erfülle man die landespolitische Vorstellung einer gemeindlichen Neugliederung mit einem Bevölkerungsbestand von mindestens 7.000 bis 8.000 Einwohnern am besten. Dabei habe die Stadt Haren einen sehr deutlichen Zentralitätsvorsprung vor den übrigen Gemeinden, von denen einige kaum zentrale Funktionen aufweisen können, ist in dem Arbeitspapier zu lesen. „Deshalb“, so die Schlussfolgerung, „sind alle aufgeführten Gemeinden der Stadt Haren als zu entwickelndes Grundzentrum zugeordnet“.34

„Ein darf Ratsmitglied durch seine Tätigkeit keine Vorteile erlangen. Deshalb fand die Einweihungsfeier an der Emsbrücke trotz Vorschlag der Verwaltung auch nicht in der Kneipe meiner Mutter statt.“ Grundsatz von Stefan Sibum.

Dieses Neugliederungsmodell entsprach im Wesentlichen dem Diskussionsvorschlag des niedersächsischen Innenministers für die Zusammenführung der Gemeinden im Kreis Meppen vom 1.9.1971, der rund ein halbes Jahr später zur Stellungnahme an die betroffenen Gemeinden und den Kreis Meppen geschickt wurde. Auf der Grundlage des so gewonnenen Materials sollten noch bis zum Ende der Wahlperiode der amtierenden SPD-Landesregierung im Frühjahr 1974 Neuordnungsvorschläge in Form von Gesetzentwürfen ergehen.5

Mit dem Ansinnen, eine Einheitsgemeinde zu bilden, traf Stadtdirektor Kley indes den Nerv der grenznahen Gemeinden, die die Pläne der Landesregierung zur Neustrukturierung der Gemeinden aus der vorangegangenen politischen Diskussion ebenfalls kannten.

Die Antwort ließ nicht lange auf sich warten. Bereits Ende März 1971 titelte die Meppener Tagespost „Einheitsgemeinde im Raum Rütenbrock – Rütenbrock, Schwartenberg und Lindloh sind sich einig“. Die Gemeinderäte der drei Ortschaften hatten jeweils einstimmig die Zusammenlegung ihrer Orte festgelegt. Eine separate Großgemeinde sollte gebildet werden, zu der auch die Nachbargemeinden Altenberge, Fehndorf und Hebelermeer zählen sollten. Diesem Zusammenschluss sei der Ortsteil Haren-Erika anzufügen, der – so die Ansicht der Rütenbrocker, Lindloher und Schwartenberger Ratsherren – traditionell zu den Gemeinden Rütenbrock bzw. Altenberge hin orientiert sei. Auch der Landkreis Meppen unterstützte diese sog. „kleine Lösung“. Im Grenzraum Rütenbrock solle eine eigenständige Großgemeinde gebildet werden, um analog zur Grenzgemeinde Twist-Schöninghsdorf auch hier einen weiteren Kristallisationspunkt zu entwickeln. Dies sei aber nur mit dem Stadtteil Haren-Erika möglich.6 Der Pressebericht, der aus der Feder des Rütenbrocker Bürgermeisters Esders bzw. der Reihe der dortigen Ratsherren stammte, sparte nicht mit spitzen Bemerkungen. „Es besteht Anlass zu der Annahme“, hieß es dort, „dass die Stadt Haren/Ems ihre Bedeutung für die Einwohner umliegender Gemeinden überschätzt“.7 Die von der Stadt Haren/Ems empfohlene Konstruktion wirke künstlich und nehme keinerlei Rücksicht darauf, dass die Kontakte zwischen den Grenzgemeinden und der Stadt Haren/Ems stets recht dürftig waren.“ Der Schlagabtausch zwischen Haren/Ems und den drei Grenzgemeinden geht daraufhin in die nächste Runde. Kley wirft den Verfassern gar „Böswilligkeit“ vor, insbesondere die Behauptung, der Stadtteil Erika sei eindeutig zu den Gemeinden Rütenbrock bzw. Altenberge orientiert sei „grotesk“.8

Was steckte hinter den Anfeindungen? Auf Rütenbrocker Seite dürfte es die Furcht vor einem Bedeutungs- und Einflussverlust gewesen sein. „Die Erfahrung lehre, dass in solchen (Groß-) Gemeinden die Bevölkerung der am Zusammenschluss beteiligten kleineren Gemeinde im Gemeindeparlament nur unzureichend vertreten sei.“9 Aufgrund des Verhältnisses der Einwohnerzahlen von Stadt und Nachbargemeinden sei zu befürchten, dass sich der Stadtrat überwiegend aus Mitgliedern zusammensetze, die auch aus Haren/Ems selbst stammen.10

Stadtdirektor Ewald Kley

Ähnliche Befürchtungen beschlichen offenbar auch den Gemeinderat von Wesuwe und die Vertreter der Samtgemeinde Emmeln.

In Wesuwe wird in einer ersten Besprechung mit Vertretern des Landkreises Meppen und der Stadt Haren/Ems mehrheitlich das Modell einer Samtgemeinde mit Haren befürwortete. Mit diesem Reformmodell hofften die Wesuweer, ihrer Gemeinde auch nach einem Zusammenschluss mit Haren/ Ems ein hohes Maß an Selbstverwaltung zu bewahren. Nur wenige Stimmen im Wesuweer Gemeinderat plädierten für eine Erhaltung der Selbstständigkeit ihrer Gemeinde, da es auch alleine „gut laufe.“11 Trotz der gegensätzlichen Ideen über die künftige Gebietsreform erfolgte die Besprechung wie Stadtamtmann Thyen später protokollierte, „sachlich und harmonisch.“ 12 Auch die Emmelner Verwaltungsspitze mit Samtgemeindedirektor Bernhard Bruns und Bürgermeister Anton Holfester fanden sich zu Gesprächen mit der Stadt Haren/ Ems bereit, wollen die Angelegenheit aber zunächst in einer gesonderten Ratssitzung beraten.13 In Emmeln lässt man sich dafür Zeit. Auch mehr als 18 Monate nach den ersten Treffen hatte der Emmelner Rat noch keine Entscheidung in der Sache getroffen. Offenbar standen Gemeinderatswahlen an. Das „Problem“ der Gebietsreform im Nahbereich soll nun erst vom neuen Gemeinderat behandelt werden“, lässt Samtgemeindedirektor Bruns auf Nachfrage von Stadtdirektor Kley wissen.14 Ende Januar 1972 kommt es endlich zu einer Besprechung des Referentenentwurfs zur Neugliederung im Emmelner Gemeinderat. Im Februar stimmen die Ratsherren nach erneuter Beratung ab. Zehn der dreizehn Ratsherren (und damit die gesamte CDU-Fraktion) sprechen sich gegen das Vorhaben des Innenministeriums aus, Emmeln als Mitglied einer Einheitsgemeinde neu zu gliedern. Vielmehr beabsichtigt man, eine Kooperation mit den Nachbargemeinden Tinnen, Raken und Emen zu einer Samtgemeinde. Weiter heißt es: “Dem Rat fehlt auch heute noch jedes Verständnis für die im Referentenentwurf des Herrn nieders. Ministers des Innern vorgesehene Aufl ösung der Gemeinde Emmeln.“15

„Es besteht Anlass zu der Annahme, dass die Stadt Haren ihre Bedeutung für die Einwohner umliegender Gemeinden überschätzt“

Bernhard Esders, 1971 Bürgermeister Rütenbrock

In einem selbstverfassten Jahresrückblick für das Jahr 1972 lässt auch Samtgemeindedirektor Bruns durchblicken, was er von der niedersächsischen Gemeindereform hält: „Es ist nicht erst seit heute klar, dass dieses Problem auch gegen den Willen der beteiligten Gemeinden seine von vornherein beabsichtigte Lösung finden wird. Der im April 1972 durchgeführte Anhörungstermin war nämlich nichts anderes als eine den demokratischen Regeln entsprechende Pflichtübung.“16

Während das Rütenbrocker Grenzland, Wesuwe und Emmeln sich dem Zusammenschluss entgegenstellen, haben andere Nachbargemeinden durchaus Interesse an einem gemeindlichen Zusammenschluss mit der Stadt Haren/Ems. Am 30. September 1971 beschließt der Rat der Gemeinde Landegge einstimmig, sich der Stadt Haren/Ems in der Rechtsform einer Einheitsgemeinde mit Ortsverfassung anzugliedern. Auch der Gemeinderat von Altenberge stimmt bereits im Mai 1971 einstimmig der großen Lösung „Haren“ und nicht etwa der kleinen Lösung „Rütenbrock“ zu.“17

Die Gemeinde Fehndorf sei an einem Zusammenschluss mit der Stadt Haren/Ems sehr interessiert, schreibt der Fehndorfer Bürgermeister Bernhard Becker bereits am 27. Februar 1971 an die Stadt Haren/Ems.18 Bürgermeister und Ratsherren zögen den Zusammenschluss mit Haren/Ems einer Gemeindeneugründung mit Rütenbrock vor, heißt es in einem Vermerk der Stadt zu einer

Verwaltungsgebäude der ehemaligen Gemeinde Wesuwe

Verwaltungsgebäude der ehemaligen Gemeinde und Samtgemeinde Emmeln

ersten Besprechung.19 Laut Stadtamtmann Thyen sollen die dezentrale Lage Rütenbrocks in einer neuen Gemeinde, mangelnde Zentralität und fehlende Entwicklungsmöglichkeiten des Raumes für die Entscheidung der Fehndorfer ausschlaggebend gewesen sein.

Rund ein Jahr später führt auch Hebelermeer mit der Stadt Haren/Ems Gespräche über eine Gemeindeneugliederung. Als im März 1972 eine Bürgerversammlung in Erika mit 117 Teilnehmern die Zugehörigkeit zum Stadtgebiet Haren bei nur einer Gegenstimme bekundet, ist die Rütenbrocker Idee einer separaten Grenzgemeinde wohl endgültig hinfällig. Statt der geplanten sieben Gemeinden sind nur drei zu einer separaten Lösung bereit, die allein schon aufgrund der Einwohnerzahl von 2.169 nicht den Mindestanforderungen einer eigenständigen Gemeinde im Sinne der niedersächsischen Gemeindereform entspricht. Auch das Emmelner Wunschmodell einer eigenen Samtgemeinde scheint nicht mehr realisierbar, schon früh bekundet Raken Interesse an einem Zusammenschluss mit Haren/Ems.20

Bereits zu diesem Zeitpunkt scheint somit der Weg zu einer gesetzlich verordneten Einheitsgemeinde mit Haren (Ems) als Grundzentrum vorgezeichnet. Ein entsprechender Gesetzentwurf für den Landkreis Meppen sieht die Neuordnung von 57 Gemeinden, davon drei Städte, in nur fünf Einheitsgemeinden und eine Samtgemeinde mit drei Mitgliedsgemeinden vor.

Oder besteht doch noch Hoffnung für eine separate Lösung im Grenzgebiet?

Zwischenzeitlich liegen dem Innenminister die Stellungnahmen aller betroffenen Gemeinden und des Landkreises Meppen zum Neugliederungsvorschlag der Landesregierung vor. Wie geplant besucht eine Arbeitsgruppe des Innenministeriums die betroffenen Gemeinden, um einen persönlichen Eindruck zu gewinnen. Für den 4. April 1972 kündigt sich die Bereisungskommission in Haren/Ems an. Eine Rundfahrt mit dem Omnibus ist für 11:45 Uhr vorgesehen. Am Nachmittag ist eine Anhörung der betroffenen Gemeinden geplant. In einem vertraulichen Schreiben an den Vorsitzenden des niedersächsischen Städtebundes schreibt Stadtdirektor Kley nur eine Woche später: „Während alle übrigen beteiligten Gemeinden im als problematisch ausgewiesenen Zuordnungsbereich Grenzraum Rütenbrock gemeinsam an der Bereisung (durch Vertreter) teilnahmen, musste die Delegation der Stadt Haren/Ems im Stadtteil Haren-Erika, der ja bei Verselbständigung des Grenzraums Rütenbrock wichtigster Bestandteil dieses Gebietes sein würde, den Bus verlassen. Wir haben das im Interesse eines ruhigen und sachlichen Ablaufes des Bereisungs- und Anhörungstermins widerspruchslos hingenommen.“21

Am 28.9.1973 wird der Entwurf von Niedersächsischen Landtag verabschiedet, das Gesetz am 16.10.1973 verkündet.

Am 11. April 1973 tritt erstmals die neugliederungskommission in der Aula der realschule Haren zusammen.

Die Vertreter der betroffenen Gemeinden (Hebelermeer wünscht die Zusammenlegung mit Twist-Schöninghsdorf zur Samtgemeinde und wird entsprechend nicht mehr berücksichtigt22) müssen bis zum Inkrafttreten der Neugliederung am 1. März 1974 noch zahlreiche Fragen klären. Die Besetzung der künftigen Organe der Kommune muss ausgehandelt und ein Gebietsänderungsvertrag für alle zwölf Gemeinden entworfen werden. Dabei hat die Kommission keine Entscheidungsbefugnis, sondern kann den Gemeinderäten nur Empfehlungen aussprechen.

Die neugliederungskommission von 1973

Hintere Reihe von links: Hermann Gravel, Heinrich Brümmer, Laurenz Terborg, Hans Mecklenborg, Alfons Honnigfort, Hans Husmann, Georg Thieben, Hermann Vehring, Karl Albers, Joachim Paul und Hermann Schmitz. Mittlere Reihe von links: Werner Kiese, Josef Göcking, Heinrich Tieben, Bernhard Becker, Gerhard Knoll, Bernhard Geers, Bernhard Gievert, Heinz Falthaus, Hermann Hiebing, Hermann Jansen, Gerhard Berends, Heinrich Hoffmann, Bernhard Bruns und Bernhard Thyen. Sitzend von links: Kurt Wagner, Gerhard Wilken, Georg Jenner, Bernhard Esders, Walter Pinkernell, Ewald Kley, Anton Holtfester, Hermann Krull und Heinrich Stroot.

Der Zusammenschluss soll möglichst reibungslos verlaufen. Stadtdirektor Kley appelliert in seiner Einladung an die Nachbargemeinden „Dabei sollte es unerheblich sein, ob die eine oder andere Gemeinde nach wie vor negativ zum Gesetzentwurf über die Neugliederung eingestellt ist.“23

Im Hinblick auf den ohnehin gesetzlich vorgesehenen Zusammenschluss am 1. März 1974 fügen sich die Gemeinden dem Unausweichlichen.

Die erste Sitzung verläuft reibungslos. Alle Gemeinden sind mit Vertretern anwesend. Man einigt sich auf Verfahrensfragen. Auch die zweite Beratung der Neugliederungskommission verläuft „erfreulich harmonisch“ wie das Gremium in einer Presseinformation vom 13.7.1973 verlauten lässt. Die Wahlen zum Vorsitzenden und stellv. Vorsitzenden und zum Geschäftsführer verlaufen einstimmig. Die Kommission arbeitet zügig. Nur vereinzelt flackern Unstimmigkeiten hoch. „Die Vertreter von Rütenbrock und Lindloh brachten …mehrfach mit Nachdruck ihre Forderung nach Einrichtung einer auch personell festinstallierten Verwaltungsnebenstelle zum Ausdruck. Die Räumlichkeiten seien vorhanden und man erspare den Bürgern manch weiten Weg nach Haren“ ist in der Niederschrift der Sitzung vom 14.9.1973 zu lesen.24 Letztlich einigt man sich auf eine Verwaltungssprechstelle, die vom jeweiligen Ortsbürgermeister von Rütenbrock geleitet wird.25

Auch die Vereinheitlichung der Grundsteuer- und Gewerbesteuerhebesätze bietet Anlass zu Diskussionen besonders mit den Gemeinden Raken und Emmeln.

Die Gemeinde Wesuwe errichtet noch kurz vor der Neugliederung einen eigenen Kindergarten mit Schwimmbad. Auch die Grenzgemeinden versuchen,

Verwaltungsgebäude der ehemaligen Gemeinde Rütenbrock

noch kurz vor der Neugliederung „Fakten“ zu schaffen. Der Antrag des Schulzweckverbands Rütenbrock-Lindloh-Schwartenberg an den Regierungspräsidenten in Osnabrück vom 22.8.1973 zum Bau eines Schulschwimmbeckens stößt auf Unverständnis. Unter Hinweis auf die bevorstehende Neugliederung lehnt die Stadt Haren/Ems in ihrer Stellungnahme das Projekt als unvertretbar ab.26 Entsprechend negativ fällt die Entscheidung des Landkreises Meppen zum Antrag aus.27 Auch die geplante Erweiterung des Rütenbrocker Sportplatzes um eine 3,6 ha große Grundstückfläche scheint überdimensioniert. Seitens der Stadt wird lediglich eine Fläche von 1,5 ha als notwendig erachtet. Der Kaufpreis von 2,50 DM pro m2 erscheint zudem überteuert.28

In seiner Funktion als Geschäftsführer der Neugliederungskommission sieht sich Ewald Kley noch Ende November 1973 dazu veranlasst, die beteiligten Gemeinden zur Ordnung zu rufen. „Aus gegebenen Anlass wies Stadtdirektor Kley… darauf hin, dass man nach Möglichkeit bei jetzt noch anstehenden…Vertragsabschlüssen oder ähnlichen Bindungen und Festlegungen äußerste Vorsicht, walten lassen möge. In unvertretbaren Fällen sei auch nach dem Zusammenschluss mit Rückgriffen zu rechnen“, lässt er die Vertreter der Gemeinden wissen.29

Trotz dieser kleinen Querelen arbeitet die Neugliederungskommission zügig und erfolgreich weiter. Bereits sieben Monate nach der ersten Zusammenkunft und nach nur achtmaliger Beratung können alle Fragen der Bestimmungen zum Gebietsänderungsvertrag im allseitigen Einvernehmen geregelt werden.30

Alle Vorbereitungen für den 1. März, den Tag des Entstehens der neuen Stadt Haren (Ems) sind getroffen. Mit einem Festakt soll das Ereignis zwar nicht überschwenglich, aber doch gebührend gefeiert werden. Ein Festgottesdienst am Vormittag in der Martinus-Kirche und ein Mittagessen in der Gaststätte Berends in Altenberge bilden den Auftakt. Mehr als 200 Personen werden an diesem Tag zur nachmittäglichen Festversammlung erwartet. Doch wohin mit all den Menschen? Sie alle sollen an Tischen sitzen, doch dafür reicht in Haren/Ems kein Saal, die Feier findet deshalb in Rütenbrock, im Saalbetrieb Büter statt.31

Diesen Umstand kommentiert Ratsherr Brümmer aus Lindloh folgerichtig: „Da zeigt sich doch, wie wichtig es ist, dass der Rütenbrocker Raum zu Haren kommt, sonst wär´ das mit der Feier nichts geworden…“

Die Neugliederungskommission bereiste das Stadtgebiet. In Tinnen stellte Bürgermeister Krull die kommunale Schützenhalle vor, in der auch oft das Kaffeetrinken nach Beerdigungen stattfindet. „Die Halle muss bleiben, wir haben immer mal wieder Todesfälle und noch einige auf der Warteliste“, so Krull.

Die Festversammlung am 1. März 1974 im Saal Büter in Rütenbrock.

Fußnoten

1 Handakte Gebietsreform (Raum Rütenbrock) I-021-07/3 ,

Schreiben vom 9. März 1971 2 Handakte I-021-07 Band II, Gebietsreform grundsätzliches,

Schreiben an Oberkreisdirektor Dr. Kolck vom 17.02.1971 3 Arbeitspapier I 1971 S. 2 4 Arbeitspapier I 1971 S. 2 5 Schnellbrief des niedersächsischen Ministers des Innern vom 1.

September 1971, S. 3 (I-021-07 Gebietsreform, grundsätzl. Band III) 6 Vermerk Stadt Haren vom 25.3.1971 S. 4 (Akte I-021_07/2

Gebietsreform (Raum Wesuwe)) 7 Arbeitspapier I 1971, S.3 8 Stellungnahme der Stadt Haren zum Artikel „Einheitsgemeinde

Rütenbrock“ in der MT-Ausgabe vom 31.03.1971, S. 2. 9 Artikel in der Meppener Tagespost vom 31.3.1971 10 Artikel in der Meppener Tagespost vom 8. April 1971 11 Siehe FN 10 12 Vermerk Stadt Haren vom 25.3.1971 S. 4 (Akte I-021_07/2 Gebietsreform (Raum Wesuwe)) 13 Vermerk von Stadtamtmann Thyen vom 11.3.1971 (I-021_07/1 Gebietsreform (Raum Emmeln)) 14 Schreiben der Gemeinde Emmeln vom 21.09.1972 15 Artikel „Emmeln fordert nach wie vor die Samtgemeinde“ in

Meppener Tagespost vom 14.2.1971. 16 Artikel „Die gedeihliche Entwicklung fortsetzen“ in der Meppener

Tagespost vom 4.1.1977 17 Auszug aus dem Protokoll der Gemeinderatssitzung von Altenberge vom 11.05.1971 (I-021_07/3 Gebietsreform (Raum Rütenbrock)) 18 Schreiben des Bürgermeisters von Fehndorf vom 27.02.2013 (I021_07/3 Gebietsreform (Raum Rütenbrock)) 19 Vermerk von Stadtamtmann Thyen vom 29.4.1971 (I-021_07/3

Gebietsreform (Raum Rütenbrock)) 20 Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung des

Verwaltungsausschusses vom29.9.1971, I-021-07 Gebietsreform, grundsätzl. Band III. 21 Schreiben an Direktor Reiss vom 13.4.1972, (I-021-07 Gebietsreform, grundsätzl. Band III) 22 Auszug aus dem Protokoll der Ratssitzung Haren vom 6.2.1973,

I-021-07 Gebietsreform, grundsätzl. Band V 23 Schreiben von Stadtdirektor Kley vom 26. Februar 1973. 24 Niederschrift über die Sitzung der Neugliederungskommission am 14.9.1973 S. 8 (I-021-071 Gebiets-Reform, Sitzungen

Neugliederungskommission I. Band), so auch Schreiben von

Bürgermeisters Esders an die Neugliederungskommission vom 7.11.1973, (I-021-071 Gebiets-Reform, Sitzungen

Neugliederungskommission 2. Band) 25 3. Entwurf des Gebietsänderungsvertrages, § 9 Abs. 4 (I-021-071

Gebiets-Reform, Sitzungen Neugliederungskommission 1. Band) 26 Auszug VA-Protokoll Stadt Haren vom 25.9.1973, (I-021-07 Gebietsreform, grundsätzl. Band V) 27 Schreiben des Landkreises Meppen vom 14.11.1973, (I-021-07 Gebietsreform, grundsätzl. Band V) 28 Auszug aus dem VA Protokoll der Stadt Haren (Ems) vom 28.8.1973. 29 Niederschrift über die Sitzung der Neugliederungskommission am 23.11.1973, S. 7 (I-021-071 Gebiets-Reform,

Sitzungen Neugliederungskommission 2. Band) 30 Schreiben von Stadtdirektor Kley vom 27.11.1973 (I-021-071

Gebiets-Reform, Sitzungen Neugliederungskommission 2. Band) 31 Artikel „Zusammenlegung am 1.März wird in Rütenbrock gefeiert“ in Meppener Tagespost vom 11.2.1974.

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