LEADER Januar/Februar 2021

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Politik

Motorfahrzeugsteuer weckt Begehrlichkeiten Der Kanton St.Gallen bekommt eine neue Strassenfinanzierung. Diese soll 2024 dem Kantonsrat unterbreitet werden. Mit der Motorfahrzeugsteuer werden eigentlich Bau, Betrieb und Unterhalt der Strassen finanziert. Eigentlich: Die St.Galler Bauchefin Susanne Hartmann erklärt, wieso mit der Motorfahrzeugssteuer auf einmal auch Lärm-, Natur -und Landschaftsschutz sowie Velo- und öffentlicher Verkehr mitfinanziert werden sollen.

Susanne Hartmann, fünf politische Vorstösse aus dem Kantonsrat fordern, die Kriterien für die Besteuerung von Motorfahrzeugen zu überprüfen und klimafreundlichere Fahrzeuge geringer zu besteuern. Was würde das konkret bedeuten, wenn die Motorfahrzeuge künftig nicht mehr auf Basis des Gewichts, sondern auf der des Hubraums und/ oder CO2-Emissionen besteuert würden? Eine Besteuerung des Hubraums oder der CO2-Emmissionen hätte letztlich zum Ziel, die Anzahl Fahrzeuge mit weniger CO2-Ausstoss zu steigern. Der Umgang mit Elektrofahrzeugen wäre damit aber nicht geklärt, da diese weder einen Hubraum kennen noch CO2 ausstossen. Ein weiterer Effekt wäre, dass Dieselfahrzeuge wegen ihrer hohen Leistungsdichte des Treibstoffs und dem damit verbundenen geringeren CO2 Ausstoss bei gleicher Leistung steuerlich bessergestellt würden. An diesem einfachen Besteuerungsbeispiel sehen Sie, wie komplex die Thematik ist. Will der Kanton den Umstieg von konventionellen Fahrzeugen auf E-Fahrzeuge beschleunigen? Die Regierung will die Elektromobilität fördern. Sie hat dafür bereits Massnahmen beschlossen, die vor allem auf den Ausbau der Ladeinfrastrukturen zielen. Fünf politische Vorstösse fordern nun konkret, klimafreundlichere Fahrzeuge steuerlich zu begünstigen. Die Regierung will die Anliegen dieser Vorstösse mit der Überprüfung der Strassenfinanzierung berücksichtigen. Die Regierung will zudem prüfen, ob die Gelder aus der Motorfahrzeugsteuer künftig auch für den Lärm-Naturund Landschaftsschutz sowie den Velo- oder öffentlichen Verkehr verwendet werden soll. Werden hier nicht Gelder zweckentfremdet? LEADER | Jan.|Feb. 2021

Der Fuss- und Veloverkehr sowie der öffentliche Verkehr werden schon heute durch Strassengelder – zumindest teilweise – finanziert. Steigen mehr Menschen auf den Fuss- und Veloverkehr oder den öffentlichen Verkehr um, wird Platz auf den Strassen freigespielt. Dies wiederum reduziert den Ausbaubedarf der Strassen und führt zu tieferen Kosten. Inwiefern die Steuererträge aus der Motorfahrzeugsteuer für externe Kosten im Bereich Natur- und Landschaftsschutz eingesetzt werden können, ist politisch zu diskutieren. In diesem Zusammenhang ist festzuhalten, dass bereits heute der Lärmschutz an Strassen aus der Motorfahrzeugsteuer finanziert wird.

«Die Steuererträge müssen weiterhin unsere Strasseninfrastruktur finanzieren.» Und wie sieht die rechtliche Situation aus? Die Regierung wird eine Botschaft ausarbeiten und diese dem Kantonsrat in 2024 unterbreiten. Der Beschluss des Kantonrates untersteht dem fakultativen Referendum. Eine Volksabstimmung ist also nicht zwingend, aber möglich. Widerstand gegen dieses Ansinnen dürfte vorprogrammiert sein. Wie wollen Sie diese Umlagerung insbesondere den bürgerlichen Parteien schmackhaft machen? Das Vorhaben kann nur dann erfolgreich sein, wenn der Prozess transparent ist und die Inhalte verständlich dargelegt werden. Ausserdem werden sich die Anspruchsgruppen an der Ausarbeitung beteiligen können. In die Überarbei-


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