St.Galler Hauseigentümer Februar 2022

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Editorial

Planwirtschaft füllt keine Stromlücke

Es braucht mehr Strom – aber keine Planwirtschaft Der HEV hat das Ziel des Bundesrates, im Rahmen des Pari­ ser Übereinkommens bis 2050 die Klima­neutralität zu er­ reichen stets unterstützt und er wird dies auch weiterhin tun. Es ist klar, dass es eine Absenkung des CO2 braucht, aber mit realistischen Massnahmen in einem realistischen Zeitraum.

Walter Locher Präsident HEV Kanton St.Gallen, Kantonsrat

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Derzeit herrscht aber in der Diskussion um die Energie­ wende kein Realismus vor. Einmal mehr sucht die Poli­ tik auf dem Buckel der Haus- und Grundeigentümer das Heil in planwirtschaftlichen Elementen. Im Zusammenhang mit der vom Volk im Jahre 2017 gut geheissenen Energiestrategie 2050 war immer die Rede von einem tendenziell rückläufigen Stromver­ brauch. Bisher ist allerdings das Gegenteil eingetreten. Trotz effizienteren Haushaltgeräten, sparsamerem Energieverbrauch in der Industrie und sorgfältigem Umgang mit dem Energieverbrauch durch die Hausund Grundeigentümer ist es klar: Als Folge der Digita­ lisierung, der zunehmenden Elektromobilität, aber auch dem Einbau von Wärmepumpen und anderen al­ ternativen Wärmeerzeugungsanlagen wird der Strom­ verbrauch in den nächsten Jahren erheblich zunehmen. Durch die vorgesehene Abschaltung von Kohlekraft­ werken und Kernkraftwerken im In- und Ausland wird die Differenz zwischen Stromverbrauch und Stroman­ gebot laufend grösser. Die Politik kümmert sich derzeit wenig um diese Situa­ tion und lässt die Planwirtschaft Urstände feiern. Mit der demnächst im Parlament zu behandelnden Volks­ initiative «Für ein gesundes Klima» (Gletscherinitiati­ ve) sollen ab 2050 sämtliche fossilen Brenn- und Treib­ stoffe unabhängig von der erreichten Klimaneutralität total verboten werden. Die Initiative gibt aber keine Antwort auf die Frage, wie die drohende Energielücke gefüllt werden soll. Das überlässt man anderen. Eine drohende Strommangellage würde in der Schweiz zu sehr hohen wirtschaftlichen, aber auch sozialen Schäden führen. Es ist eine Illusion, zu glauben, dass der fehlende Strom ausgerechnet dann importiert wer­ den kann, wenn er auch in anderen Ländern fehlt. Die Corona- und Pandemie-Erfahrung hat es gezeigt: In Krisen ist sich jeder Staat der nächste. Einmalmehr soll nach der Meinung linker Politik der Haus- und Grundeigentümer das Versorgungsproblem lösen. Man will ihn unter anderem verpflichten, auf jedem Hausdach Photovoltaikanlagen zu installieren. Bundesrätin Simonetta Sommaruga hat das kürzlich als wichtige Massnahme gefordert. Damit wird einmal mehr die planwirtschaftliche Hand auf das Grundeigen­ tum gelegt.

Über den dringend erforderlichen Ausbau von Energie­ projekten und der damit erforderlichen Beschränkung der heiligen Kuh «Verbandsbeschwerderecht» wird da­ bei einmal mehr nicht gesprochen. Dabei ist es Zeit, die alten Privilegien einzelner grüner Organisationen end­ lich entweder aufzuheben oder dann auf alle Akteure, die sich mit den wichtigen Zukunftsfragen der Energie­ versorgung und der Raumplanung beschäftigen, auszu­ dehnen, also auch auf den HEV. Es sind nämlich derzeit rund 30 ausgewählte grüne Organisationen, denen das Einsprache- und Beschwerde-Privileg gemäss einer Liste des Bundesrates zukommt. Wichtige Projekte zur Sicherstellung der Stromversorgung sind durch Ver­ bandsbeschwerden blockiert, so etwa der Ausbau der Wasserkraft am Triftgletscher durch die Acqua Viva und die Greina-Stiftung, diverse Wind- und andere Alternativenergieprojekte wie etwa der Windpark Grenchenberg durch BirdLife Schweiz und weitere Organisationen. Versuche und Diskussionen zur Ein­ schränkung des Beschwerderechtes im Zusammen­ hang mit der sich abzeichnende Strommangellage und der Beschleunigung von Massnahmen gegen den Kli­ mawandel wecken sofort lautstarken Widerstand der Verbände, die nicht bereit sind, auf ihre Privilegien zu verzichten Die Stiftung Landschaftsschutz Schweiz hat gegen die Idee einer grossflächige Installation von Photovoltaikanlagen auf Autobahnen etc. bereits Wider­stand angekündigt. Damit wäre dieses Projekt bereits gestorben, bevor es überhaupt näher diskutiert wurde. Nur schon die Aussicht auf das Drohpotential der Verbandsbeschwerde genügt bereits. Also muss einmal mehr der Haus- und Grundeigentü­ mer mit der Auflage von Bauverpflichtungen herhalten, um das Problem der Strommangellage vermeintlich zu lösen. Dabei kann ein Beitrag zur Klimaneutralität uns Eigentümern im Sinne der Eigenverantwortung ganz ohne Zwang selbst überlassen werden. Die Schlach­ tung der heiligen Kuh «Verbandsbeschwerderecht» würde wesentlich mehr bringen. Sichere Stromversorgung verlangt ausreichende Pro­ duktion durch heimische Kern- und Wasserkraftwerke, Photovoltaik- und Windanlagen und einen gesamteuro­ päischen Verbund mit der EU, die auf einen wirksamen Energieverbund ebenso angewiesen ist wie die Schweiz. Die Illusion, dass der laufende Mehrverbrauch an elek­ trischer Energie (E-Mobilität, Digitalisierung etc.) und die daraus drohende Stromlücke einfach mit Verzicht und scharfen Auflagen für Haus- und Grundeigentü­ mer geschlossen werden könnte ist fehl am Platz. Denn Planwirtschaft füllt keine Stromlücke. Februar | 2022


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