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Staat und Regierungshandeln
ten. Auch ist noch wenig erforscht, wie sich die Folgen der Pandemie langfristig auf die Psyche der Menschen auswirken werden. Zusammenfassend ergeben sich aus Sicht eines Regierungsrats folgende Erkenntnisse für die Zukunft: • Für eine gute und durchhaltefähige Krisentauglichkeit braucht ein Führungsgremium entsprechende Werkzeuge, mit denen es regelmässig trainiert. Innerhalb einer Kollegialbehörde braucht es eine hohe gegenseitige Achtung und ein grosses Mass an Reflexionsvermögen. • Regierungsrat und kantonaler Führungsstab müssen sich mit vorbehaltenen Entschlüssen und Planungen für künftige Krisen vorbereiten. Der KFS wird in Zukunft gezielter auf verschiedene Krisenszenarien ausgerichtet, organisiert und ausgebildet. Er muss frühzeitig eingesetzt werden. • In der ausserordentlichen Lage einer Pandemie soll der Bundesrat für die ganze Schweiz entscheiden und befehlen. In der besonderen Lage einer Krise hingegen müssen die Kantone mehr Handlungsfreiheit und dadurch mehr Entscheidungskompetenz erhalten. Legislative und Exekutive eines Kantons sind in der Lage, auf die spezifischen Bedürfnisse ihrer Bevölkerung rasch und zielgerichtet Einfluss zu nehmen. In der besonderen Lage soll der Bund deshalb künftig nur Empfehlungen an die Kantone richten. Die Kantone koordinieren die Massnahmen in Absprache mit ihren Nachbarn selbständig. Hierzu muss das eidgenössische Epidemiegesetz revidiert werden. • Die Pandemiekrise ist mit grossen Einschränkungen der persönlichen Freiheit der Menschen verbunden. Der teilweise Verlust der individuellen Freiheit wird somit zum Testfall der Solidarität und zum Prüfstein des Gemeinsinns einer Gesellschaft. Die Pandemie hinterlässt Narben in der Gesellschaft. Umso mehr braucht es nach der Pandemie Massnahmen, um die Bevölkerung wieder näher zusammenzubringen. Wir brauchen wieder Veranstaltungen wie das Schwingfest, das Turnfest und das Open-Air St. Gallen. Die Schweiz braucht unbedingt wieder eine Landesausstellung, eine Expo.
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