Rheuma Management, Ausgabe Juli/August 2022

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BDRh

Rheuma MANAGEMENT | Juli/Aug 2022

ELEKTRONISCHE DOKUMENTATION

Leistungserfassung für die Selektivverträge des BDRh in RheMIT Bislang war bei der Teilnahme an den Selektivverträgen des BDRh (BARMER-Vertrag, RheumaOne) eine Doppeldokumentation von Angaben in RheMIT und in Rheuma Selekt notwendig. Dies entfällt nun. Denn ab dem 3. Quartal 2022 ist es möglich, Angaben zum Patienten, die in beiden Programmen erfasst werden, sowie auch die Leistungspositionen, nur noch in RheMIT zu dokumentieren. Über eine Schnittstelle können die Angaben dann in Rheuma Selekt übertragen werden; dort ist lediglich die abschließende Kontrolle und Einreichung der Abrechnung nötig.

Die Leistungserfassung in RheMIT steht zur Verfügung, sobald RheMIT entsprechend aktualisiert und die Schnittstelle unter Administration|Schnittstellen| Rheuma Selekt aktiviert wurde. Die neue Version von Rheuma Selekt mit der Schnittstelle wurde im Juli ausgeliefert, auch hier muss die Schnittstelle einmalig – aktuell noch über einen Eintrag in der Konfigurationsdatei – manuell aktiviert werden. WICHTIGER HINWEIS: Obwohl die Leistungserfassung in RheMIT und die

Schnittstelle zu Rheuma Selekt natürlich ausführlich getestet wurden, werden die neuen Funktionen im Q3 2022 erstmalig im tatsächlichen Betrieb verwendet werden. Neben der aktuell noch notwendigen Aktivierung der Schnittstelle in Rheuma Selekt über einen Eintrag in der Konfigurationsdatei (dies wird mit dem nächsten Update vereinfacht), funktioniert die Übertragung aktuell nur, wenn die Versichertennummer in RheMIT vorhanden ist. Wir empfehlen die Nutzung der Schnittstelle daher vorerst nur, wenn Sie die Versichertennummer in RheMIT

dokumentiert haben und Ihre IT sie bei der Aktivierung unterstützen kann. Falls Sie die Schnittstelle noch nicht nutzen können oder möchten, können Sie natürlich auch weiterhin direkt in Rheuma Selekt dokumentieren. Die Nutzung der Schnittstelle ist freiwillig. m

Falls Sie sich entscheiden die Schnittstelle zu nutzen, würden wir uns über Ihr Feedback freuen: it@bdrh.de

RheCORD-Anbindung an RheMIT: FAQ Seit dem 1. Juli 2022 ist die Anbindung von RheCORD DOC an RheMIT zur medizinproduktkonformen Score-Validierung verpflichtend und Voraussetzung für die Datenlieferung für Studien und Verträge. Im Folgenden möchten wir Ihnen die häufigsten Fragen rund um die Anbindung beantworten.

Was genau ist verpflichtend, was muss installiert werden?

Muss ich mich direkt entscheiden, welche Komponenten ich nutzen möchte?

Verpflichtend ist ausschließlich die Komponente zur medizinproduktekonformen Validierung therapierelevanter Scores in RheMIT, bestehend aus dem RheCORD SERVER und dem Client RheCORD DOC. Die Anbindung schafft Sicherheit im Hinblick auf die Medizinprodukteverordnung und ermöglicht die rechtssichere Nutzung der Scores zur Therapieentscheidung entsprechend der leitliniengerechten Versorgung rheumatischer Erkrankungen. Der Client RheCORD DOC muss dazu nicht an jedem Arbeitsplatz installiert werden, an dem auch RheMIT installiert ist, wenn er dort nicht aktiv genutzt werden soll. Die Anbindung der Komponente RheCORD PRAX zur Erhebung von Patientenfragebögen auf Praxis-Tablets und der Patienten-App RheCORD HOME sind freiwillig.

Nein, Sie können mit der Installation und Anbindung der verpflichtenden Score-Berechnung starten und weitere Komponenten bei Interesse im Nachhinein jederzeit hinzufügen.

Wie funktioniert die Score-Validierung, wie sehe ich ob die Scores validiert sind? Mit dem neuesten Update von RheMIT wird die Score-Validierung automatisch angestoßen, wenn sich ein Score oder ein zugrundeliegender, in die Berechnung einfließender Wert in RheMIT ändern. Alternativ kann die Validierung in den Verlaufsdaten unter Start|Schnittstellen manuell angestoßen werden:


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