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History of Hemp
from 2011 01 DE
by SoftSecrets
Wenn man sich die Menschheitsgeschichte betrachtet, dann konnten sich Verbote von Drogen nie lange halten oder wurden erst gar nicht ausgesprochen. Es kam zwar immer mal wieder vor, dass Herrscher den Konsum gewisser psychoaktiver Pflanzen unter Strafe stellten, doch das war selten und nie von Dauer. Das sollten wir im Hinterkopf behalten, denn auch in Deutschland war Cannabis eigentlich immer völlig legal – bis vor 82 Jahren äußere Einflüsse dazu führten, dass sie auch hier begann: Text: M-Dog
Die Geschichte der Hanfprohibition
Diepsychoaktive Hanfpflanzewar ursprüngliche nur in Zentral- und Vorderasien beheimatet und verbreitet, die ältesten Überlieferungen zum Gebrauch von Hanf als Rauschmittel sind über 4700 Jahre alt – von einem Verbot des Konsums oder der Pflanze ist dagegen nichts bekannt. Auch in diversen ägyptischen Mumien wurden Cannabinoide nachgewiesen und wir wissen heute sehr genau, dass das Leben im alten Ägypten für den Großteil der Menschen kein Zuckerschlecken war – aber zumindest durften sie (zeitgemäß formuliert) legal kiffen.
Mit den Jahrhunderten verbreitete sich der Hanf durch den Menschen immer weiter in alle Himmelsrichtungen und so wurde er schließlich auch in Europa wegen seiner angenehmen psychoaktiven Wirkung bekannt. Hanf wurde sowohl von den alten Griechen wie auch von den Römern für seinen entspannenden Rausch geschätzt, erst nach dem Zusammenbruch des römischen Imperiums geriet diese Verwendungsmöglichkeit der Hanfpflanze in Europa ein wenig in Vergessenheit. In den „Hexenmitteln“ des Mittelalters taucht Hanf dann als psychoaktiv wirkende Substanz wieder vermehrt auf. Dabei war das Essen oder Rauchen von Cannabisblüten im Mittelalter gar nicht verboten oder vermeintlichen Hexen vorbehalten – auch wenn letztere oft und öffentlich verbrannt wurden. Das Wissen um die psychoaktive Wirkung des Hanfs ging zwar in diesen dunklen Jahrhunderten nicht verloren, doch das einfache Volk sah in Hanf vor allem eins: einen gefragten Agrarrohstoff. Ab dem 16. Jahrhundert wurde Cannabis in Europa eigentlich „nur noch“ für die Herstellung von Papier, Seilen und Textilien angebaut.
Erst gegen Mitte des 19. Jahrhunderts wurde die bewusstseinserweiternde Wirkung von Hanf in Mitteleuropa wiederentdeckt. Vor allem interessierten sich die damaligen Künstler für das Rau(s) chkraut - als beliebte Konsumorte galten die Kaffeehäuser der europäischen Metropolen. Tatsächlich waren dies die historischen Vorläufer der heutigen „Coffee-Shops“ und Namensgeber der modernen holländischen Variante. Das Cannabiskonsuminteresse stieg bald auch im einfachen Volk dermaßen an, dass Anfang des 20. Jahrhunderts hanfhaltige Zigaretten im Deutschen Reich frei verkäuflich und überall erhältlich waren – am verbreitetsten waren die Marken „Nil“, „Arabische Nächte“, „Harem“ oder „Wunder des Orients“ . Noch in den „Goldenen Zwanzigern“ dichtete man in Berlin: „Haste Haschisch in den Taschen, haste immer was zu naschen.“ Keiner ahnte damals, wie rasant sich das gesellschaftliche Klima ändern würde – weltweit und regional. Deutschland war durch seine Verpflichtungen aus dem Versailler Vertrag, durch den Völkerbund und später als Mitglied der UNO international eingebunden und musste sich der von den USA vorgegebenen Drogenpolitik beugen. So wurde im Jahre 1929 auch in Deutschland der Besitz von Hanf zu „Rauschzwecken“ erstmals verboten – die theoretische Höchststrafe bei Zuwiderhandlungen betrug 3 Jahre Haft. So viel Mist Deutschland in der Weltgeschichte bis dahin schon gebaut hatte und noch bauen würde: An dem Verbot der Hanfpflanze hatte es keinen Anteil und kein Interesse. Wie aber kam es dazu?
Ihren Ursprung hat die Geschichte der globalen Hanfprohibition in der Auseinandersetzung zwischen Schwarzen und Weißen in Südafrika und den USA – also im nach wie vor existenten Rassismus
der ehemaligen Sklavenhalter. Das allererste staatliche Hanfverbot wurde zu Beginn des 20. Jahrhunderts in Südafrika ausgesprochen, um den bei der schwarzen Bevölkerung stark verbreiteten Hanfgebrauch „auszurotten“ . Man könnte aber auch sagen, dass es den weißen Herrschern vor allem darum ging, ein zeitgemäßes Unterdrückungsinstrument zu schaffen, dass ihnen auch weiterhin – und legal – erlaubte, ihre ehemaligen Sklaven zu schikanieren.
Auch in den USA mehrten sich ab Mitte der zwanziger Jahre die Befürworter der Hanfprohibition. Cannabis wurde zu dieser Zeit fast ausschließlich von der mexikanischen und afroamerikanischen „Unterschicht“ konsumiert, welche unter den feinen Weißen ganz allgemein als subversiv und kriminell galt. Auch in den USA steckte der Rassismus noch fest in den Köpfen und richtete sich mit der Zeit auch vermehrt gegen mexikanische Landarbeiter, die nach einem anstrengenden Arbeitstag gerne mal mit einem Tütchen Marihuana entspannten. Am meisten gekifft wurde in den Südstaaten insbesondere in New Orleans, wo in den 20er Jahren viele schwarze und einige wenige weiße Jazzmusiker den Hanfgenuss ganz öffentlich zelebrierten und propagierten. Und so war es dann 1926 auch eine Zeitung aus New Orleans, die öffentlich behauptete, dass der Marihuanakonsum der schwarzen Bevölkerung der Auslöser für die hohe Kriminalitätsrate in dieser Bevölkerungsgruppe sei. Kurz darauf wurde der Hanfkonsum im Staate Louisiana verboten, gute 5 Jahre später war der Konsum bereits in vielen Staaten der USA illegal. Doch noch fehlte eine bundeseinheitliche Regelung – also wurde in aller Eile eine zentrale Drogenbehörde eingerichtet, deren erster und langjährigster Leiter heute als DIE entscheidende Person in der Geschichte der Hanfprohibition gilt: Harry J. Anslinger.
Dass Anslinger – wie übrigens auch alle US-Präsidenten – nur ein Handlanger viel mächtigerer Hintermänner war, wird trotzdem auch heute noch gerne verschwiegen. Dabei wissen wir inzwischen ganz genau, was damals geschah und was daraus folgte: Ganze 31 Jahre gab Anslinger als Leiter der Bundesbehörde in internationalen Drogenfragen den Ton an, unter seiner Federführung wurden in den 30er bis 50er Jahren u. a. folgende Prohibitionsthesen weltweit verbreitet:
Auch wenn diese These heute längst wissenschaftlich widerlegt wurde, will es die US-Regierung noch immer nicht wahrhaben und klassifiziert Cannabis nach wie vor als „Class-1-Drug“ . In der Klasse 1 sind nur die gefährlichsten Drogen wie beispielsweise auch Heroin, wogegen LSD, Kokain oder Amphetamine in der Klasse 2 (also als weniger gefährlich) eingestuft sind. Alkohol und Tabak gelten als nur wenig „suchtgefährdend“ und sind legal. Da kann man doch glatt Realitätsverlust oder Schlimmeres unterstellen.
Der Hanfkonsum endet in vielen Fällen mit Mord und anderen abscheulichen Verbrechen.
Auch diese bis in die 50er Jahre von Anslinger vorgetragene Behauptung gilt heutzutage als eindeutig widerlegt. Denn das Gegenteil ist der Fall: Im Tierversuch wirkt THC beruhigend, es unterdrückt aggressives Verhalten und führt bei Affen zu einem gesteigerten Sozialverhalten. Ganz ähnlich wirkt Cannabis beim Menschen, auch hier zeigt sich ein deutlicher Abbau von Aggressionen: Während 30-50 % aller Gewaltstraftaten nach aktuellen Kriminalstatistiken unter Alkoholeinfluss begangen werden, sind solche Straftaten nach Cannabiskonsum die absolute Ausnahme.
Hanfkonsum führt zwangsläufig zum Heroingebrauch.
Damit war zugleich die noch immer gebräuchliche These von der Einstiegstheorie geboren, die jedoch nie wissenschaftlich untermauert werden konnte. Diese Behauptung wurde aus einem klinischen Befund hergeleitet, wonach über 95 % der heroinabhängigen Menschen zuvor auch Cannabis konsumiert hatten. Etwa 99 % dieser Personen hatten jedoch zuvor auch Alkohol oder Nikotin konsumiert, dennoch wurden diese Drogen nie als Einstiegsdrogen bezeichnet. Diese und viele weitere Prohibitionsthesen wurden durch den Großteil der Medien ungeprüft verbreitet – allen voran die Zeitungen des Papierfabrikanten und Medienmoguls William Randolph Hearst, der mit einem groß aufgemachten Artikel über das „Mörderkraut Marihuana“ in einer seiner Zeitungen aus New Orleans 1926 den Prohibitionsstein überhaupt erst ins Rollen gebracht hatte.
Ein wichtiger Mann wie Hearst hatte natürlich einflussreiche Freunde, u. a. Lammont DuPont (ein mächtiger Chemiefabrikant) und Andrew Mellon (Bankier und US-Finanzminister). Diese drei hatten ein gemeinsames Interesse: Geld. Wenn dazu nötig war, aus einer Mücke einen Elefanten zu machen, dann war das für sie keine moralische Hürde, die sie nicht hätten überwinden können. Schließlich stand einiges für sie auf dem
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Spiel: Hearst hatte viele Millionen Dollar in Nutzholz und Holzpapierfabriken investiert. Als die Papierproduktion aus Hanf immer preisgünstiger wurde, befürchtete er zu Recht hohe finanzielle Verluste, weshalb er über sein (für damalige Verhältnisse) riesiges Mediennetzwerk unzählige PR-Kampagnen gegen das „Teufelskraut Marihuana“ initiierte. Seine Zeitungen - die als Begründer des Boulevard-Journalismus gelten - brauchten eh ständig neue, möglichst spektakuläre Geschichten, deren Wahrheitsgehalt nicht weiter hinterfragt wurde.
Auch Lammont DuPont musste um seine Investitionen bangen. Mitte der 30er Jahre hatte seine Chemiefirma die synthetischen Produkte Nylon und Rayon entwickelt, die in direkter Konkurrenz zum Hanf als natürlichem Grundstoff für die Textilerzeugung standen. DuPont hatte dank der Hanfpflanze bereits beträchtliche Verluste eingefahren, da – ähnlich wie bei der Papierherstellung – auch in der Textilindustrie die Weiterentwicklung von Hanfverarbeitungstechniken und –Geräten so weit vorangeschritten war, dass Hanfstoffe immer preiswerter und besser wurden. Lammont DuPont fürchtete daher – ebenso wie Hearst und auch nicht zu unrecht – um seine erheblichen Investitionen in die Chemiefaserindustrie. Diese erheblichen Investitionen waren wiederum von Andrew Mellon finanziert worden, dem Bankier und Hauptgeldgeber des DuPonts-Imperiums, der damit auch um seine eigene Finanzanlage bangen musste. Mellon (damals der zweitreichste Mann der Welt) nutzte seinen guten Draht als US-Finanzminister zum damaligen FBI-Chef Hoover und es gelang ihm schließlich, den zukünftigen Mann seiner Nichte in die neu geschaffene Position des Leiters des „Federal Bureau of Narcotics and Dangerous Drugs“ zu erheben: Harry J. Anslinger.
Was der Medienmogul, der Chemiefabrikant und der Bankier von Anslinger als Leiter der Drogenbehörde erwarteten, hatten sie ihm auf mehreren geheimen Treffen vorab detailliert erklärt. Fortan hatte Hearst stets eine höchst offizielle Quelle, die ihm seine haarsträubenden Geschichten über das „Mörderkraut Marihuana“ gerne bestätigte und sogar die Produktion von Propagandafilmen wie „Reefer Madness“ veranlasste. DuPont und Mellon konnten sicher sein, dass sich ihre investierten Millionen auch rentieren sollten, denn Anslinger legte gleich richtig los: Angeblich um den mittlerweile illegalen Hanfkonsum auch in der Praxis unterbinden zu können, wurde 1937 jeglicher Hanfanbau und -besitz mit unverhältnismäßig hohen Steuern belegt.
Dabei unterschied man jetzt auch nicht mehr zwischen dem bösen „Marihuana“ (mexikanischer Slang für Hanf) und dem guten „Hemp“ (englischesWort für Hanf) – also zwischen dem Drogenkraut und dem Rohstoffwunder. Denn da es praktisch unmöglich sei, das eine ohne das andere zu verbieten, müsse nun eben alles verboten werden. Die faktische Illegalisierung der Rohstoffgewinnung aus Hanf im Jahre 1937 wurde zu einem großen Sieg der chemischen Großindustrie. Nun konnten die neuentwickelten Verfahren und Chemikalien zur Gewinnung von Papier aus Holz ebenso konkurrenzlos günstig vertrieben werden, wie die neu entwickelten Chemiefaserstoffe – übrigens alles zu Lasten unserer Umwelt. Hearst hatte seine Trümpfe richtig ausgespielt und auch DuPont und Mellon waren mehr als zufrieden - wie gut, dass es solche Freunde gibt. In seinen 31 Jahren als Leiter der US-Drogenbehörde enttäuschte Anslinger seine Mentoren niemals – ganz im Gegenteil: 1961 krönte Anslinger sein prohibitionistisches Lebenswerk, indem er dafür sorgte, dass der Anbau und Besitz von Hanf in allen UNO-Staaten staatlich sanktioniert wurde („Single Convention on Narcotic Drugs“). Damit war der Grundstein zum heute noch bestehenden weltweiten Hanfverbot gelegt und Anslinger konnte beruhigt aus seinem Amt scheiden. Hätte er geahnt, wie nur wenige Jahre später eine neue, subversive Jugendbewegung seine Bemühungen um die Verteufelung des Hanfkrautes relativieren würde - vielleicht hätte er ja noch ein paar Jahre rangehängt.
Bereits ab Mitte der sechziger Jahre wurde Marihuana trotz des Verbots auch von der Jugend der weißen Mittel- und Oberschicht der USA vermehrt konsumiert - Hanf galt zusammen mit LSD als DIE Droge der „Flower Power Bewegung“ . Und obwohl auch Anslingers Nachfolger den „subversiven Aussteigern“ sogleich den behördlichen Kampf ansagten, konnten weder Nixon, noch Reagan oder die beiden Bushs in den folgenden Dekaden verhindern, dass heute ca. 10 Prozent der amerikanischen Bevölkerung regelmäßig Hanf konsumieren.
Auch hierzulande wurde ab Mitte der 60er Jahre der Konsum von Gras oder Haschisch immer populärer, so dass sich die Bundesregierung (durch konservative Medien) genötigt sah, eine „strafrechtlich erzwingbare Pflicht zur Nüchternheit“ mittels eines drastisch „verschärften Strafrahmens“ durchzusetzen. In der ersten Fassung des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) von 1971 wurde die Höchststrafe von 3 auf 10 Jahre Haft angehoben - zugleich wurden die Halluzinogene LSD, Psilocybin und Meskalin für illegal erklärt. Nur der Hanfanbau zur Fasergewinnung blieb weiterhin legal – und ging doch immer mehr zurück.
Mit der Neufassung des BtMG‘s im Jahre 1982 wurde die Strafobergrenze auf nunmehr 15 Jahre weiter heraufgesetzt, was aber seltsamerweise keinen Einfluss auf den Handel oder Umfang des Cannabiskonsums hatte: Die eingeleiteten Strafverfahren stiegen von 1982 bis 1994 auf mehr als das Doppelte pro Jahr an. Zugleich wurde die Pflanze Hanf mit der 1982er Änderung des BtMG’s kategorisch illegalisiert, auch der Hanfanbau zur Fasergewinnung war damit komplett verboten. Der sogenannte „Cannabisbeschluss“ des Karlsruher Bundesverfassungsgerichtes aus dem Jahre 1994 stellte zudem ausdrücklich fest, dass die Erwähnung von Hanf im BtMG nicht gegen das Grundgesetz verstoße. Der Beschluss legte aber immerhin auch fest, dass bei Besitz von geringen Mengen Cannabis das Verfahren nach § 29 (5) und § 31a BtMG nicht nur eingestellt werden kann, sondern stets eingestellt werden muss, weil eine Strafe eine „übermäßige und damit verfassungswidrige Sanktion“ darstellen würde.
Diese Entscheidung sorgte für viel Wirbel in der bundesdeutschen Hanflandschaft, denn plötzlich trauten sich immer mehr Kiffer, sich auch öffentlich zu zeigen. In vielen Städten wurden Kiff-Ins veranstaltet und die Head- & Growshops sprossen wie Pilze aus dem Boden. Am 23. August 1997 wurde die erste Hanfparade in Berlin zu einem Überraschungserfolg, die „bundesweite Demonstration für eine Legalisierung von Hanf als Rohstoff, Medizin und Genussmittel“ zog Tausende an. Ein Jahr später waren es Zehntausende.
Inzwischen ist in Deutschland zumindest der Anbau von THC-armen Hanfsorten zur Rohstoffgewinnung wieder erlaubt und keiner geht mehr für den Besitz geringer Mengen in den Knast. Ist die Prohibition auf dem Rückzug oder wurde sie nur notgedrungen der Realität angepasst? Fassen wir zusammen: Aktuell konsumieren etwa 6 Prozent der deutschen Bevölkerung regelmäßig Cannabis, die Zahl der Gelegenheitskonsumenten liegt bei über 10 Prozent und etwa 20 Prozent der Bevölkerung haben mindestens schon einmal mit Hanf experimentiert. Auch wenn in Deutschland nicht so liberale Verhältnisse wie beispielsweise in Holland herrschen, so sind doch die hiesigenVerhältnisse auch nicht ganz so rigoros, wie in vielen anderen Ländern, wo auch der reine Hanfkonsum zum Teil sehr hart bestraft wird.
Was hat sie also gebracht, die Prohibition? Wir müssen vor allem eins nüchtern feststellen: Die Prohibition ist die größte Ursache von Verbrechen. Denn weltweit verdienen kriminelle Organisationen ca. 1 Billion Dollar pro Jahr, allein 80% davon werden durch Drogenhandel umgesetzt - das ist immerhin ein Sechstel des Weltwirtschaftsprodukts. Anstatt durch eine Legalisierung mitzuverdienen, zahlen die Staaten weltweit lieber ordentlich drauf, denn der durch die Prohibition verursachte wirtschaftliche Schaden ist enorm. Erhebliche Summen des Geldes der Steuerzahler werden für eine fehlgeschlagene Politik (Polizei, Gerichte, Gefängnisse) verschwendet - allein in Deutschland betragen die Kosten der gescheiterten Drogenpolitik mehr als 6 Milliarden Euro im Jahr.
Wenngleich Deutschland im internationalen Vergleich zur Zeit nur einen mittleren Platz auf der Hanf-Prohibitionsskala einnimmt, ist „unser“ bundesdeutsches Drogenstrafrecht doch auch Ausdruck einer rigorosen Kontrollpolitik mit dem utopischen Ziel einer staatlich erzwungenen drogenfreien Gesellschaft. Wenn man nun mal recherchiert, wie viele Menschen jährlich an Tabak und Alkohol sterben, dann darf man sich schon mal öffentlich fragen, ob die Prohibition tatsächlich der „Volksgesundheit“ dient oder vielleicht doch eher eine Big-BrotherStrategie ist, die zur möglichst totalen Überwachung der Bürger und Eingriffen in ihre Privatsphäre legitimiert.
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