JAHRESBERICHT 2019 / 2020 UNIVERSITÄT LIECHTENSTEIN
Lagebericht – Ausblick Die Rechnungslegung der Universität Liechtenstein erfolgt gemäss der von der Regierung am 4. Juli 2019 genehmigten für die Universität verabschiedeten Eignerstrategie ab dem Geschäftsjahr 2019 /2 020 erstmals nach den einschlägigen Bestimmungen des liechtensteinischen Personen- und Gesellschaftsrechts. Der jährliche Staatsbeitrag in Höhe von CHF 14’300’000 ( f ür die Jahre 2021 bis 2022 je CHF 14’800’000 ) steht gemäss Eignerstrategie zur Grundfinanzierung der konsekutiven Studiengänge für 500 bis 800 Studierende, der Weiterbildungsstudiengänge, zur Basisfinanzierung der Forschung sowie für Mieten, Betrieb und laufenden Unterhalt der Infrastruktur zur Verfügung, wobei Weiterbildungsstudiengänge grundsätzlich selbst tragend sein sollen. Zur Äufnung des Forschungsförderungsfonds der Universität Liechtenstein richtet das Land für die Jahre 2020 bis 2022 jährlich CHF 1’000’000 aus. Für die Erneuerung und Weiterentwicklung der informationstechnologischen Infra struktur und zwecks Verminderung von Risiken in diesem Bereich richtet das Land in den Jahren 2020 bis 2022 einen Betrag von jährlich CHF 500’000 an die Universität aus. Der Campus auf dem Spörry-Areal wird der Universität unentgeltlich zur Verfügung gestellt. Die Universität trägt mit Einnahmen aus Studiengebühren, durch Einkünfte aus Weiterbildung und aus Transferleistungen sowie durch Erträge aus Zweit- und Drittmitteln1 ( B eiträge aus Vereinbarungen, wettbewerbsorientiert eingeworbenen Forschungsmitteln bei Forschungsförderungsagenturen, Zusammenarbeit mit der Wirtschaft, usw. ) zur Eigenfinanzierung der Universität bei. In Umsetzung der Vorgaben der Eignerstrategie wechselt die Universität gemäss Statuten und Beschluss des Universitätsrates vom 20. Januar 2020 ihre Abrechnungs periode von einem Geschäftsjahr ( S eptember bis August ) auf ein Kalenderjahr per 1. Januar 2021. Durch diesen Wechsel wird die Abrechnungsperiode an die Finanzierungsperiode des Eigners angepasst. Aufgrund dieses Wechsels umfasst das verlängerte Geschäftsjahr 2019 /2 020 den Zeitraum September 2019 bis Dezember 2020. Das dafür erforderliche Zusatzbudget für die Periode vom 1. September 2020 bis 31. Dezember 2020 und das konsolidierte Budget für das verlängerte Geschäftsjahr vom 1. September 2019 bis 31. Dezember 2020 wurden gemäss Art. 37 Abs. 2 Bst. d des Gesetzes über die Universität Liechtenstein am 14. Juli 2020 von der Regierung genehmigt. Im Rahmen ihrer ordentlichen Tätigkeit erwirtschaftete die Universität Liechtenstein für das verlängerte Geschäftsjahr 2019 /2 020 einen Gewinn von CHF 329’400 und liegt damit CHF 265’869 über dem budgetierten Ertrag von CHF 63’531. Im Rahmen der Erstellung der Jahresrechnung des verlängerten Geschäftsjahres wurde ersichtlich, dass es in den Geschäftsjahren 2010 bis 2014 aufgrund der Erhöhung des Staatsbeitrages und mangelnder Abgrenzung zu Fehlallokationen der vom Land Liechtenstein gesprochenen Mittel gekommen ist. Daraus resultiert eine a.o. Ertragsminderung aus Vorperioden in Höhe von CHF 1’601’854. Diese a.o. Ertragsminderung aus Vorperioden führt zu einem Verlust im verlängerten Geschäftsjahr 2019 /2 020 von CHF 1’272’455. 1
Z weitmittel sind die finanziellen Mittel, die eine Universität aus Zuwendungen von staatlichen Mittlerorganisationen wie z. B. dem Nationalfonds der Schweiz erhält. Drittmittel sind Einnahmen aus Verträgen, durch die sich die Universität Dritten gegenüber verpflichtet. Im Berichtswesen der Universität Liechtenstein werden die so definierten Zweit- und Drittmittel unter dem Begriff Drittmittel subsumiert. 93