14 SVMTRA aktuell 02 / 2020 Fachbericht | ASTRM actuel 02 / 2020 article spécialisé
Arbeitsgruppe «Berufliche Eigenverantwortung»: eine grosse Herausforderung für unseren Beruf Groupe de travail «responsabilité professionnelle propre»: un grand enjeu pour notre profession François Riondel
Rechtlich gesehen wird unser Beruf als nichtselbständiger Beruf eingestuft und wurde daher nicht in das Gesundheitsberufegesetz aufgenommen. Die Herausforderung besteht darin zu zeigen, dass Radiologiefachpersonen einen eigenen Verantwortungsbereich haben.
Kontext und Situation des Berufs der Radiologiefachpersonen Aus rechtlicher Sicht wird unser Beruf als «nichtselbstän diger Beruf» eingestuft, was bedeutet, dass er unter der ausschliesslichen Aufsicht eines Arztes ausgeübt wird. Aufgrund dieser Einstufung gilt für uns das Gesundheitsberufegesetz GesBG, das am 1. Februar 2020 in Kraft getreten ist, nicht. Das GesBG regelt nur solche Berufe, die «unter beruflicher Eigenverantwortung» ausgeübt werden. Dieses Gesetz ist wichtig, denn es zielt darauf ab, die öffent liche Gesundheit durch die Förderung der Qualität der an den Fachhochschulen (FH) gelehrten Gesundheitsberufe zu fördern. Es legt einheitliche nationale Anforderungen an die berufliche Ausbildung und Praxis, die Anerkennung ausländischer Diplome, das Be willigungssystem für die eigenverantwortliche Berufs ausübung und das Register der Gesundheitsberufe fest (es sei daran erinnert, dass es derzeit keine zuverlässige Möglichkeit gibt, die Anzahl der in der Schweiz tätigen Radiologiefachpersonen zu ermitteln). Die Abwesenheit unseres Berufsstands in diesem Gesetz
gestattet uns keine Assimila tion – wie bei den anderen Gesundheitsberufen der Fach hochschule Westschweiz: Ergotherapeuten, Physiotherapeuten, Krankenpfleger, Hebammen, Ernährungswissenschaftler und Osteopathen. Dies schwächt unsere Ausbildung auf der einzigen Ebene der FH in der Westschweiz und kann auf nationaler Ebene, welche unser Verband vertritt, zu Verzögerungen führen. Es sind mehrere wichtige Elemente hervorzuheben und miteinander in Beziehung zu setzen: 1. Es hat sich mittlerweile gezeigt, dass eine Ausbildung auf FH-Niveau für einen hochwertigen und entwicklungsfähigen Beruf der Radio logiefachperson unverzichtbar ist. 2. Viele der von Radiologiefachpersonen durchgeführten Aufgaben, und zwar in alle Bereichen, werden vollkommen selbständig durchgeführt. 3. Im Zuge der Arbeit am GesBG wurde der Begriff «selbständiger Beruf» durch den Ausdruck «beruflich eigenverantwortlich arbeiten» ersetzt, der Fachkräfte mit Angestelltenstatus umfasst, somit Radiologiefachper sonen. Auf der Grundlage der vorste-
Juridiquement, la profession de TRM est considérée comme une profession dépendante et n’a donc pas été intégrée dans la loi suisse sur les professions de la santé. L’enjeu est de démontrer que les TRM ont un champ de responsabilité propre.
Contexte et situation de la profession de TRM Sur le plan juridique, notre profession est classée «profession dépendante», ce qui implique qu'elle s'exercerait sous la surveillance exclusive d'un médecin. Cette catégorisation ne nous permet pas d'intégrer la Loi sur les Professions de la Santé (LPSan)
entrée en vigueur le 1er février 2020. La LPSan ne règle que les professions dont l’exercice se fait «sous responsabilité professionnelle propre». Cette loi est importante, car elle vise à promouvoir la santé publique en encourageant la qualité dans les professions de la santé enseignées dans les hautes écoles spécialisées