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Landwirtschaft: Weiteres Höfesterben befürchtet

Weiteres Höfesterben befürchtet

7. Allgemeine Landwirtschaftszählung 2021

Anfang Jänner hat in Italien die formationen betreffen die Anzahl 7. allgemeine Landwirtschafts- der landwirtschaftlichen Betriebe, zählung begonnen. 2010, vor die Rechtstitel, die Tierbestände, nunmehr elf Jahren, gab es im die Anzahl der Beschäftigten und Wipptal noch 762 Höfe, davon die parallel zur landwirtschaftli689 tierhaltende Betriebe. Zum chen Produktion ausgeübten TäVergleich: Im Jahr 1982 waren es tigkeiten, die den Betrieb zu einoch 1.060. Allein zwischen den nem Subjekt machen, das nicht Jahren 2000 und 2010 hatte je- nur Güter produziert, sondern der vierte Bauer seinen Landwirt- auch Dienstleistungen erbringt. In schaftsbetrieb aufgegeben. 242 diesem Sinne bietet die LandwirtLandwirte haben in diesem Zeit- schaftszählung Details über eine raum ihre Tätigkeit eingestellt. zehn Jahren statt. Sie richtet sich 1,7 Millionen an der Zahl, davon Tätigkeit, die zwar traditionell ist, Weiter abgenommen hatte in die- an alle Betriebe in Italien, rund etwa 27.000 in Südtirol. Dadurch aber zur Innovation und zur Ersem Zeitraum auch die soll die aktuelle weiterung ihres Tätigkeitsbereichs landwirtschaftliche Nutzfläche. Nun wird ein weiteres Höfesterben befürchtet. Zahlen darüber LANDWIRTSCHAFTLICHE BETRIEBE IM WIPPTAL 1982 1990 2000 2010 Lage in den Bereichen Landwirtschaft und Tierhaltung erfasst neigt. Neu bei dieser Zählung ist, dass der Fragebogen erstmals ausschließlich in digitaler Form vorwerden aber wohl erst Brenner 151 143 144 96 und die Struktur liegt und die Einbeziehung der im Laufe des kommenFranzensfeste 15 20 17 14 auf gesamtstaat- landwirtschaftlichen Dienstleisden Jahres vorliegen. Freienfeld 231 211 212 154 licher, regionaler tungsstellen (Centri di assistenDie Erhebung der landPfitsch 145 126 129 93 und lokaler Ebene za agricola – CAA) in das Erhewirtschaftlichen Betrie- Ratschings 391 393 365 302 aufgeschlüsselt bungsnetzwerk sowie die Mehrbe findet heuer zum letz- Sterzing 127 121 137 103 werden. kanaltechnik der Datenerhebung ten Mal im Abstand von Wipptal 1.060 1.014 1.004 762 Die ermittelten In- beinhaltet.

Antrag zum Erhalt der Primariate knapp abgelehnt

Mitte Jänner stand im Landtag die abschließende Behandlung des Landesgesetzesentwurfs des Team K zur Erhaltung der Primariate in den Kleinspitälern auf der Tagesordnung. Der Antrag wurde mit 16 Gegenstimmen und 15 Ja-Stimmen knapp abgelehnt.

Der vom Abgeordneten Dr. Franz Ploner (Team K) eingebrachte Gesetzesentwurf zielte darauf ab, komplexe Strukturen, sprich Primariate in der Inneren Medizin, Chirurgie, Orthopädie, Traumatologie, Gynäkologie, Geburtshilfe, Pädiatrie und Anästhesie in den Kleinspitälern zu erhalten. „Wenn Primare in einer Abteilung anwesend sind, stärkt das den kleineren Standort und stellt einen starken Anreiz für Bewerber für diese Stellen dar“, betont Dr. Franz Ploner. Diese Vorgehensweise entspreche durchaus den Forderungen der Jungärzte und verbessere die Personaldecke sowie die medizinische Versorgung in ihrer Gesamtheit. Den Vorschlag könne man teilweise mittragen, er sei jedoch überholt, erklärte Gesundheitslandesrat Thomas Widmann in seiner Stellungnahme. „Die kleinen Krankenhäuser sind in den letzten Jahren stark unterstützt worden. Wenn man den Entwurf annehmen würde, dann wären nur Hygieniker als ärztliche Leiter zugelassen, während inzwischen in Sterzing ein ärztlicher Leiter eingesetzt wurde, aber aus anderen Fächern“, so Widmann. Die kleinen Krankenhäuser seien ausgebaut worden, und das in Absprache mit den ärztlichen Leitern. „Dafür hat es kein Gesetz gebraucht. Ploner hat viel geleistet, aber er sieht sich immer noch als Leiter des KH Sterzing“, so Widmann. „Sein Gesetz würde die bisherigen Fortschritte in Frage stellen und den weiteren Ausbau verhindern.“ Dr. Franz Ploner (Team K) antwortete, dass sein Gesetz nicht nur mit Sterzing zu tun habe. „Es wäre ein Beitrag zur langfristigen Erhaltung der peripheren Krankenhäuser“, so Ploner. Der Antrag wurde mit 16 Nein-Stimmen denkbar knapp abgelehnt, 15 Abgeordnete stimmten dafür. Mit Nein stimmten die Abgeordneten Thomas Widmann, Philipp Achammer, Waltraud Deeg, Maria Hochgruber Kuenzer, Gerd Lanz, Magdalena Amhof, Jasmin Ladurner, Helmut Tauber, Helmuth Renzler, Manfred Vallazza, Josef Noggler und Franz Locher (alle SVP) sowie Carlo Vettori (Alto Adige Autonomia), Giuliano Vettorato, Massimo Bessone und Rita Mattei (Lega). LH Arno Kompatscher, Arnold Schuler, Daniel Alfreider (alle SVP) und Sandro Repetto (PD) enthielten sich der Stimme.

Fehler im Konzept

Dieser Ablehnung voraus ging wie berichtet (Erker 08/2019) das knappe Scheitern des Beschlussantrages zum Erhalt der ärztlichen Leiter. Wie der Landtagsabgeordnete des Team K, Dr. Franz Ploner, der bis März 2019 in der Funktion als ärztlicher Leiter am KH Sterzing tätig war, erklärt, liege der Fehler im Konzept „Vier Krankenhäuser – sieben Standorte“, das mit dem sogenannten Dreier-Gesetz (Art. 24 des Landtagsgesetzes Nr. 3) zur Gesundheitsreform festgeschrieben wurde. „De facto wurden die kleinen Krankenhäuser abgeschafft“, so Dr. Ploner. „Wir haben am Beispiel Wipptal zwar zwei Gebäude, eines in Brixen und eines in Sterzing, formal und rechtlich gibt es aber nur mehr eine Struktur.“ Diese „halbe Lösung“ sieht u. a. vor, dass für Sterzing zwar ein ärztlicher Leiter ernannt wurde, der im Delegationsweg jedoch unter der Oberaufsicht von Brixen steht. Scheidet ein Primar in Sterzing aus, so bräuchte diese Stelle nicht mehr nachbesetzt werden, denn formal ist der Primar in Brixen auch für die Abtei-

lung in Sterzing zuständig. In seiner Replik hob Dr. Ploner die Bedeutung des ärztlichen Leiters besonders in einer Ausnahmezeit wie der Covid-19-Pandemie hervor, ist er doch die medizinisch zentrale Figur im Krankenhaus und verantwortlich für die medizinische Funktionalität des Hauses, denn gemeinsam mit der Pflegedirektion organisiert, strukturiert und überwacht er den hygienischen Ablauf bei der Betreuung der Covid-19-Patienten.

Garantie für die Zukunft

Mit den Beschlussanträgen wollte man schlichtweg eine verbindliche und in einem Gesetz festgeschriebene Garantie für die Zukunft auch für die kleinen Spitäler haben und nicht jedes Mal „einen Bittgang nach Bozen unternehmen, wenn ein Primar ausscheidet oder ein Wechsel an der Spitze der Landesregierung ansteht“, so der Landtagsabgeordnete. Einen weiteren Kritikpunkt seitens Landesrat Widmann, dass bei Annahme des Beschlussantrages des Team K nur Hygieniker als ärztliche Leiter eingestellt werden könnten, lässt Dr. Ploner nicht gelten und erklärt, dass laut italienischem Gesetz der ärztliche Leiter zwar ein Hygieniker sein sollte; fehlt eine entsprechende Bewerbung, kann auch eine Person aus dem Primariatenstand zum Zuge kommen, wie dies bereits

in der Vergangenheit – auch in seinem Fall – gehandhabt worden ist. „Es wäre sicher ideal, wenn der ärztliche Leiter einer Struktur eine unabhängige Person wie ein Hygieniker wäre“, erklärt Ploner. „Nichtsdestotrotz bin ich der Meinung, dass ein ärztlicher Leiter, der die gesamten Funktionen zwischen den Primaren und dem Hygienedienst, aber auch den organisatorischen Bereich und die Beziehung zur Verwaltung lenkt, vor Ort eingeplant werden sollte. Nur wenn man diese Stelle nicht ausschreibt, kann man sie auch nicht besetzen.“ Für eine einzige Person, sei es nun ein ärztlicher Leiter oder ein Primar, seien die umfangreichen Aufgaben, die an beiden Standorten geleistet werden müssen, nicht machbar. „Ich habe das selbst noch erlebt, als ich als Primar der Anästhesie sowohl für Brixen als auch für Sterzing zuständig war, und weiß, was das heißt“, so Dr. Ploner. Diesen Anforderungen könne man weder physisch noch organisatorisch oder fachlich gerecht werden: „Es wird immer etwas zu kurz kommen!“

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