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Sterzing: Polemik um den Abwassertarif

Sterzing

Polemik rund um den Abwassertarif

In der Haushaltssitzung in Ster- verweist auf die Führungskosten, zing, die Anfang Dezember ver- die seiner Meinung nach dafür vergangenen Jahres abgehalten wur- antwortlich sein könnten. „Ob es de, wurde wie berichtet u. a. über weitere, gemeindeinterne Gründe die Erhöhung des Ab- dafür gibt, weiß allerwassertarifs disku- dings nur die Gemeintiert. Auf Nachfrage de selbst“, echauffiert von SVP-Gemeinde- sich Graus und gibt rat Werner Graus, der sich empört über die die Erhöhung heftig „Dreistigkeit des Bürkritisierte, begründe- germeisters“: „Wenn den. Aber auch unter Verwendung licherweise 70 Prozent bei. Nachte Bürgermeister Pe- ein Bürgermeister den der Rücklagen müssten diese wie- dem jedoch nicht sicher war, ob ter Volgger die Tarif- Gemeinderat mit Un- der aufgestockt werden, um un- oder wann der volle Betrag einlanänderung mit einer Investition der BezirksBürgermeister Peter Volgger: „Werde gegebenenfalls gegen wahrheiten abspeisen will, ist das allervorhergesehene Kosten decken zu können. Die Kosten, wie Abwasge, wurde der Haushalt ohne diesen Beitrag geplant; die Bezirksgemeinschaft in Höhe Verleumdungen vorgehen.“ hand! Er drückt da- ser-, Trinkwasser- oder Müllgebüh- gemeinschaft bezifferte zu dievon 230.000 Euro. mit seine Geringschät- ren, müssen laut Gesetz vom End- sem Zeitpunkt die zu belastende Das Land habe zwar zung der gewählten verbraucher getragen Gesamtsumme mit einen finanziellen Beitrag in Aus- Vertreter und damit der Bevölke- werden. Die Gemein- rund 600.000 Euro. sicht gestellt, dessen Höhe aller- rung aus. Auf Grundlage von fal- den haben hier wenig Wie Bürgermeister dings zu diesem Zeitpunkt noch schen Tatsachen erhöht er den fi- Spielraum, denn die Volgger erklärt, habe nicht feststünde. Sollte der Beitrag nanziellen Druck noch weiter, dem Höhe der Gebühr muss man acht Tage nach wie erwartet einlangen, werden viele Bürger ohnehin schon ausge- sich im Bereich zwi- der Haushaltssitzung, die verrechneten Erhöhungen im setzt sind“, so Graus, der von Bür- schen 90 und 100 Pro- also am 10. DezemFolgejahr wieder gutgeschrieben, germeister Volgger Worttreue und zent der Kosten bewe- ber, von der Bezirksso Volgger. „Mit offenkundig fal- eine Senkung der Abwasserkosten gen. Die vorgenomme- gemeinschaft eine schen Behauptungen seitens des im nächsten Jahr fordert. ne Tariferhöhung bei neue KostenaufstelBürgermeisters sah sich der Ster- der Abwassergebühr lung erhalten, in welzinger Gemeinderat in der Sitzung „Werde gegebenenfalls liege daher im rechtlich cher der Investitionsvom 2. Dezember 2020 konfron- gegen Verleumdungen festgelegten Rahmen. beitrag ausgeklamtiert“, kommentiert Graus in ei- vorgehen“ Zudem dürfe man nicht mert war, mit der Bener Aussendung diese Aussagen Den Vorwurf, den Gemeinderat vergessen, dass gleichzeitig die gründung, dass diese Kosten vom und argumentiert damit, dass „die falsch informiert zu haben, lässt Trinkwassergebühr gesenkt wor- Rücklagenfonds abgedeckt würBezirksgemeinschaft Investitions- Bürgermeister Peter Volgger nicht den sei, so Volgger. den. Somit würde für das Jahr kosten an der Kläranlage stets mit auf sich sitzen und erklärt, gegen „Nachdem die Gemeinde Sterzing 2021 eine Überdeckung der KosRücklagen“ decke. Auch für be- derartige Verleumdungen gege- Anfang November von der Bezirks- ten vorliegen, sofern sich diese sagte Investition würden die Mit- benenfalls vorgehen zu wollen. Im gemeinschaft darüber informiert im Laufe des Jahres nicht erhöhen tel aus diesem Topf verwendet. Rahmen der Gemeinderatssitzung worden war, dass beim Betrieb der und für das Jahr 2021 eine Rück„Die Investitionskosten waren und Anfang Dezember sei der Gemein- Kläranlage aufgrund von Instand- erstattung vorgenommen werden sind also weder in der Vergangen- derat genauestens über den Stand haltungsarbeiten mit einer Kosten- müsse. Dies sei allerdings mit eiheit noch für 2021 in der Kosten- der Dinge informiert worden. Dass erhöhung von rund 157.000 Euro nem hohen bürokratischen Aufaufstellung enthalten, die den Ge- Investitionen stets mit Rücklagen zu rechnen sei, ist es im Hinblick wand verbunden, auch sei es laut meinden jährlich als Grundlage für der Bezirksgemeinschaft getätigt auf die Genehmigung des Haus- Gemeindeaufsicht nicht möglich, die Berechnung des Abwassertarifs worden seien, entspreche nicht halts, also zum letztmöglichen Ter- die Tarife neu zu definieren. Ebenübermittelt wurde“, so Graus, der den Tatsachen, zeigt sich der Bür- min, notwendig geworden, eine falls nicht möglich sei es laut derin der Gemeinderatssitzung Ende germeister verärgert. Über diese Tariferhöhung vorzunehmen“, er- zeitigem Stand, die zu hoch angeDezember auf diesen Umstand hin- Möglichkeit sei nämlich erstmals klärt Bürgermeister Volgger. Für setzten Gebühren für ein anderes wies. Der SVP-Fraktionär sieht die auf einem Bürgermeistertreffen die Kläranlage sei eine Investitions- Jahr zu verrechnen, erklärt BürgerGründe für die Erhöhung der Ab- mit dem damaligen Bezirkspräsi- summe von 230.000 Euro einge- meister Volgger abschließend. wassertarife an anderer Stelle und denten Karl Polig gesprochen wor- plant worden, das Land steuert üb- at

Aufgrund fortlaufender Erneuerungen der Anlage nach 20 Betriebsjahren wird eine Investition in Höhe von 230.000 Euro notwendig.

Werner Graus: „Wenn ein Bürgermeister den Gemeinderat mit Unwahrheiten abspeisen will, ist das allerhand!“

Raminges Keine Durchfahrt!

Da die Straße in Oberraminges regelmäßig durch geparkte Fahrzeuge behindert oder

teilweise versperrt wird und dadurch auch Einsatzfahrzeuge der Feuerwehr, Fahrzeuge des Müllsammeldienstes und Schneeräumungsfahrzeuge behindert werden, wurde auf der Gemeindestraße Oberraminges-Thaler (GS 115.4) ein Durchfahrtsverbot verhängt. Das Verbot gilt ab der Kreuzung mit der Straße, die zum Hotel „Alpenblick“ führt (km 1+400). Vom Verbot ausgenommen sind Einsatzfahrzeuge der Rettungs- und Polizeikräfte, Taxi, Mietwagen mit Fahrer im Dienst, Dienstfahrzeuge der öffentlichen Verwaltung und Fahrzeuge, die für die öffentliche Verwaltung tätig sind, öffentliche Verkehrsmittel, Fahrzeuge, die Be- und Entladevorgänge an Wohnhäusern durchführen, Anrainer und Besucher der Anrainer sowie Fahrräder.

Unterackern Durchfahrtsverbot für Sattelschlepper

Da es immer wieder passiert, dass in Unterackern – vermutlich wegen der Navigationssysteme – Sattelschlepper einfahren, um dann regelmäßig in Mareit an einer engen Brücke steckenzubleiben, wurden entlang der Strecke mehrere Durchfahrtsverbote für Fahrzeuge mit einer Länge von mehr als 10 m angebracht. Vom Verbot ausgenommen sind Fahrzeuge, welche die verschiedenen Betriebe und Höfe anfahren.

eTestDays – Südtirols Wirtschaft unter Strom

Elektromobilität: In der Zukunft angekommen

Vor wenigen Jahren hatten Elektrofahrzeuge auf Südtirols Straßen noch Seltenheitswert. Mittlerweile gehören sie zum Straßenbild dazu und haben sich als bessere Alternative zu den Verbrennern etabliert. Eine gute Möglichkeit, einige der neuen Modelle, aber auch Wasserstoff- und Batteriefahrzeuge sowie Plug-in-Hybride und E-Lieferautos vier Tage lang zu testen, bieten auch heuer wieder die eTestDays. Alle Unternehmen und Betriebe, die Interesse an einer Teilnahme haben, können sich vom 15. Februar bis zum 5. März 2021 auf der Website www.greenmobility.bz.it zur Aktion anmelden. Mit etwas Glück steht dann während des Testzeitraums im Mai 2021 ein E-Fahrzeug auf dem Firmengelände. Die Teilnahme an den eTestDays ist für die Betriebe kostenlos. Für die Ladevorgänge an den öffentlichen Alperia-Ladesäulen stellt Neogy, ein Unternehmen der Alperia-Gruppe, den ausgewählten Betrieben außerdem eine kostenlose Ladekarte zur Verfügung. Brennstoffzellenfahrzeuge können kostenlos Wasserstoff bei der Tankstelle des IIT in Bozen Süd tanken.

Die eTestDays werden von Green Mobility in der STA - Südtiroler Transportstrukturen AG organisiert und auch heuer wiederum vom SBB und den anderen Wirtschaftsverbänden (LVH, hds, UVS, HGV und CNA-SHV), dem Raiffeisenverband, dem Südtiroler Wirtschaftsring und der Handelskammer Bozen mitgetragen.

Pfitsch

4,5 Millionen Euro für Investitionen

Bis Mitternacht dauerte im Dezember die letzte Gemeinderatssitzung des Jahres im Haus der Dorfgemeinschaft von Wiesen. Vier Stunden lang arbeiteten die Räte 17 Tagesordnungspunkte ab, u. a. die Verwendung des Haushaltsgeldes bis 2023 sowie die Besetzung von Beiräten und Kommissionen. Unstimmigkeiten zwischen SVP und Bürgerliste blieben auch diesmal nicht aus.

Die Gemeindeverwaltung von Pfitsch hat viel vor: Über 4,5 Millionen Euro stehen in diesem Jahr für Investitionen zur Verfügung. Nach der Vorstellung des umfangreichen Investitionsprogrammes erkundigte sich die Bürgerliste u. a. danach, ob auf dem Fußballplatz ein Kunst- oder Naturrasen vorgesehen ist, warum die Gemeinde einen Entwässerungsplan ausarbeiten lässt, welche Verkehrssicherheitsmaßnahmen geplant sind, ob bei der Beauftragung von Projekttechnikern ein Rotationsprinzip angewandt wird und wo die ersten Bushaltestellen realisiert werden. Noch sei nicht entschieden, ob auf dem Fußballplatz ein Kunst- oder Naturrasen angebracht werde, ein von der Sektion Fußball nominiertes Komitee setze sich mit der Sanierung auseinander, so Bürgermeister Stefan Gufler. Den Entwässerungsplan erstellt die Gemeinde im Auftrag der Provinz, welche die Geldmittel dafür zur Verfügung stellt. Bei den Projekttechnikern werde nach Möglichkeit versucht zu rotieren. Für welche Verkehrssicherheitsmaßnahmen das vorgesehene Geld konkret eingesetzt wird, ist noch offen. Die erste Bushaltestelle ist beim Hotel „Wiesner Hof“ vorgesehen, danach folgen Flains und Pfitsch. Gemeinderätin Lucia Russo (Gemeinsam für Wiesen Pfitsch) regte an, auch am Moosfeld zügig aktiv zu werden. Rund 20 Kinder warten täglich an der Straße auf den Schulbus, während in unmittelbarer Nähe zahlreiche Autos mit hoher Geschwindigkeit vorbeirasen. Eine Haltebucht sei laut Gufler im Durchführungsplan vorgesehen, realisiert werde sie im Zuge des geplanten Neubaues im Bereich des Einrichtungshauses Tötsch.

Acht Ja, sieben Enthaltungen

Das Investitionsprogramm überzeugte die Bürgerliste nicht, was weniger an den Projekten als vielmehr an den veranschlagten Summen lag. „Es wäre schön, diesen Punkt miteinander tragen zu können, aber dazu fehlen uns die nötigen Informationen. Wir können nicht abschätzen, inwieweit diese abstrakten Summen verhältnismäßig und nachvollziehbar sind“, so Christoph Hofer (Bürgerliste), der sich vom Bürgermeister konkretere und detailliertere Auskünfte erhofft hätte. Natürlich müsse man sich vorerst auf Vorschätzungen und die Einschätzung von Technikern berufen, die Summen seien aber nach bestem Wissen gut abgewogen worden und würden bei Bedarf angepasst, entgegnete Gufler. Für Fragen stehe er zur Verfügung, auch Verbesserungsvorschläge könnten jederzeit eingebracht werden. Erneut merkte die Bürgerliste an, bei der Ausschussbildung nicht berücksichtigt und generell zu wenig eingebunden worden zu sein, worauf sich die Diskussion der November-Sitzung (Erker 12/2020) fortsetzte. Eine halbe Stunde lang überschlugen sich Wortmeldungen, bei denen sich die Parteien gegenseitig die Bringschuld zuspielten. So ging es um die Frage, inwieweit die Opposition bei der Ausarbeitung des Haushaltes miteinbezogen werden sollte, ob sie über jedes Detail informiert werden müsse oder ob es Aufgabe der Bürgerliste sei, sich bei Unklarheiten und Fragen direkt an den Bürgermeister und/oder den zuständigen Referenten zu wenden. Diskutiert wurde auch darüber, wie viel Zeit für die Durchsicht der Haushaltsunterlagen ausreiche, um diese auf der Gemeinderatssitzung „mit gutem Gewissen“ gutheißen zu können. Weitere Debatten folgten: Ob die SVP-Räte besser informiert seien als die Bürgerliste, da aus ihren Reihen niemand eine Frage zum Haushalt gestellt habe. Warum die Bürgerliste vor der Sitzung beim Bürgermeister keine Informationen eingeholt habe und ihm jetzt vorwerfe, keine Information erhalten zu haben. Beide Seiten ließen immer wieder anklingen, dass aus der erhofften Zusammenarbeit

Rund 792.000 Euro stehen heuer für die Sanierung des Fußballplatzes in Wiesen zur Verfügung.

ORTSPOLIZEI IN PFITSCH

Der Gemeinderat hat eine Vereinbarung zwischen der Stadtpolizei Sterzing sowie den Gemeinden Pfitsch und Freienfeld genehmigt. Ab 1. April versieht die Stadtpolizei von Sterzing in Pfitsch und Freienfeld stundenweise einen Ortspolizeidienst, der vorerst bis 2023 gilt und anschließend bis 2031 verlängert werden kann. Vorgesehen sind punktuelle Kontrollen, die u. a. das Parken und die Müllentsorgung, parkende LKW an der Eisackstraße sowie Geschwindigkeitsmessungen betreffen. Die polizeilichen Kontrollen waren im Rahmen des Verkehrstisches angeregt worden.

SATZUNG ABGEÄNDERT

Die Satzung der Kraftwerk Wiesen Konsortial GmbH ist abgeändert worden, mit dem Ziel, der Gemeinde mehr Rechtssicherheit zu geben und den bürokratischen Aufwand zu reduzieren. Die Gesellschaft – die Gemeinde hält die Mehrheit der Anteile – verfolgt nicht mehr wie laut bisherigem Statut eine gemeinnützige Tätigkeit, sondern aufgrund der Produktion von elektrischer Energie ein wirtschaftliches Interesse.

mittlerweile ein Gegeneinander-Arbeiten geworden sei. Seitdem coronabedingt seit einem Jahr die üblichen Treffen vor den Gemeinderatssitzungen ausfallen, fehle der gemeinsame Austausch umso mehr. Gufler zeigte sich enttäuscht über das Abstimmungsverhalten der Bürgerliste und deren Entscheidung, bei Beschlüssen, die den Bürgermeister und den Ausschuss betreffen, dagegen zu stimmen oder sich der Stimme zu enthalten. „Und wir lassen uns im Sinne der Demokratie nicht vorschreiben, wie wir abzustimmen haben“, so Christoph Hofer. Trotz des langen Schlagabtausches versuchte abwechselnd immer wieder jemand, die Wogen zu glätten, gegenseitige Vorwürfe würden den Gemeinderat nicht weiterbringen. „Wir sind nicht gut gestartet.“ „Wir müssen wieder zusammenzufinden.“ „Versuchen wir aufeinander zuzugehen.“ „Hoffen wir auf eine bessere Zukunft.“ Das zeigt, dass beiden Seiten grundsätzlich viel daran liegt, einen gemeinsamen Weg zu finden – trotz der derzeit verhärteten Fronten. Das ajournierte einheitliche Strategiedokument (DUP), der Haushaltsvoranschlag der Gemeinde und das Programm für öffentliche Arbeiten, der Finanzierungsplan und das Programm für die Verwendung der Finanzmittel für die nächsten drei Jahre wurden mit acht Ja-Stimmen der SVP und sieben Enthaltungen der Bürgerliste genehmigt.

Gremien ernannt

Kontroverse Standpunkte vertraten die Räte auch bei der Besetzung der Gremien, angefangen beim Beirat des Landeskindergartens Kematen. Die Wahl fiel mit acht Ja-Stimmen auf SVP-Referentin Maria Rabensteiner Leitner. Die Bürgerliste hatte Lucia Russo vorgeschlagen, die sechs Stimmen erhielt, eine Stimme wurde weiß abgegeben. Dasselbe Ergebnis auch bei der Besetzung des Bildungsausschusses Wiesen. Die SVP hatte Dagmar Matzler Freund als Kandidatin vorgestellt, die Bürgerliste Lucia Russo. Auf SVP-Seite erachtete man es als sinnvoller, eine einzige Ansprechperson zu ernennen und das Amt nicht auf mehrere Personen aufzuteilen. Als es um die Ernennung des Gemeindevertreters in der Vollversammlung des Jugenddienstes ging, wandte sich das Blatt zugunsten der Bürgerliste. „Ich hätte diese Aufgabe angenommen, weil ich meine halbe Jugend im Jugenddienst verbracht habe. Aber ich muss es nicht unbedingt tun“, so SVP-Rat Michael Tschöll, der damit der von der Bürgerliste vorgeschlagenen Vertretung Claudia Raffl den Weg ebnete. Sie wurde mit drei Enthaltungen (Stefan Gufler, Claudia Raffl und Philipp Obermüller) bestätigt. Einstimmig genehmigte der Gemeinderat die Lawinenkommission, die aus Christoph Hofer, Florian Holzer, Martin Messner, Philipp Obermüller, Erich Trenkwalder, Lea Trenkwalder, Michael Tschöll sowie Adriano Zanella besteht. Mitglieder der Gemeindeleitstelle für den Zivilschutz sind der Bürgermeister, die Kommandanten der FF Wiesen, Kematen und St. Jakob, der Vorsitzende der Lawinenkommission und der Feuerwehr-Abschnittsinspektor sowie Dr. Michael Engl (Gesundheitsbezirk Brixen, Ersatz Dr. Rita Haller), Christian Wolfsgruber (Carabinieri-Station Pfitsch), Alberto Novelli (Forstinspektorat Sterzing, Ersatz Alois Hofer), Klaus Rainer (BRD Sterzing, Ersatz Christian Geyr), Christian Seiwald (Weißes Kreuz Sterzing, Ersatz Florian Siller), Philipp Obermüller (Fraktion Kematen), David Volgger (Fraktion St. Jakob) sowie Christoph Hofer (Gemeinderat). Einstimmigkeit gab es auch bei der Gemeindekommission für Unbewohnbarkeitserklärungen, die sich aus Thomas Sigmund (Südtiroler Sanitätsbetrieb), Andreas Neumair (Gemeindetechniker) sowie Sabine Rottensteiner (Abteilung Wohnungsbau) zusammensetzt. Der Umweltbeirat wurde nicht ernannt, doch wurden Namen von möglichen Interessierten gesammelt, die nun kontaktiert werden, darunter Dr. Wilhelm Seppi sowie Vertreter des Bauernbundes, des Alpenvereins sowie der Wirtschaft. Die Bürgerliste schlug als Gemeinderatsvertreter Lucia Russo und Christoph Hofer vor.

Allfälliges

Aufgrund der fortgeschrittenen Uhrzeit vertagte Bürgermeister Gufler die vorgesehenen Themen unter dem Tagesordnungspunkt „Allfälliges“ wie die Nominierung der Arbeitsgruppen für den Verkehrstisch und den Energietisch. Stattdessen wurde auf Wortmeldungen der Bürgerliste eingegangen: Gemeinderat Erwin Astenwald (Gemeinsam für Wiesen Pfitsch) machte auf den Recyclinghof in Wiesen und die überfüllte Müllsammelstelle in der Mühlgasse aufmerksam, wo jeder, auch Nicht-Wiesner, rund um die Uhr den Müll abladen, nicht immer sauber und ordentlich. Astenwald regte an, mit Sterzing enger zusammenzuarbeiten und eventuell Überwachungskameras zu aktivieren. Laut SVP-Referent Harald Hofer wird eine Strategie ausgearbeitet, um die Situation dauerhaft in den Griff zu bekommen. Lucia Russo brachte Bürgeranliegen vor, u. a. am Parkplatz neben der Bar am Bahnhof ein Verbotsschild anzubringen, damit parkende Autos nicht durch abgestellte Fahrräder beschädigt werden. Sie regte zudem an, weitere Fahrradstellplätze zu schaffen, eine Abgrenzung zu errichten, damit Autos nicht mehr auf dem Gehsteig parken, und einen Mülleimer mit Aschenbecher aufzustellen, damit Zigaretten, Dosen und Flaschen nicht mehr in den Blumentrögen landen.

Investitionen*

Trinkwasserleitung St. Jakob/Grube/Ried

991.000 Sanierung u. Flutlichtbeleuchtung Fußballplatz Wiesen 791.900 Quellfassung, Speicherbecken Schnagge u. „Leitnergraben“ 681.500 Investitionsbeiträge (Altenheim, dt. u. ital. Schulzentrum, Mittelschulen) 460.600 LED-Beleuchtung u. Instandhaltung von Gemeindegebäuden, Steuerung Heizanlage 421.700 Fertigstellung Infrastrukturen u. Entschärfung Einfahrt Flains 200.000 Feuerwehr (Studie Halle, Einsatzbekleidung, Fahrzeug, Stromaggregat, Wärmebildkamera) 187.000 Instandhaltung Straßen, Wege, Parkanlagen, Brücken, Wassernetz 160.000 Überarbeitung Bauleitplan, Wiedergewinnungs- und Durchführungspläne, Erstellung Entwässerungsplan, 160.000 Leitungskataster Anschlüsse Breitbandnetz 100.000 Planung u. Errichtung Elektrokabine Schmuders 82.800 Fahrzeuge/Maschinen (Gemeinde, Wasserversorgung, Bauhof) 53.800 Grundankauf und Grundtausch 50.000 Realisierung Bushaltestellen 40.000 Studie zur Erweiterung/Sanierung von KIGA, Schule u. Haus der Dorfgemeinschaft Wiesen 40.000 Kapitalbeiträge Vereine, Verbände, Organisationen 25.000 Bezirksaltenheim Wipptal 24.000 Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energiequellen 20.000 Infrastrukturprojekte 20.000 Maßnahmen Verkehrsberuhigung 20.000 Investitionsbeitrag für Bau Halle für Fahrzeuge 11.950 Versch. Projektierungen 10.000 Sonstiges 5.500

Gesamt 4.556.750

Steuerliche Neuerungen 2021

Von Klaus Steckholzer Wirtschaftsprüfer & Steuerberater, Kanzlei RST

Zu Jahresende hat die römische Regierung das Haushaltsgesetz 2021 verabschiedet. Es ist ein Gesetz mit einem Artikel und 1.150 Absätzen bzw. mit vielen unstrukturiert aufeinanderfolgenden Bestimmungen. Hier ein kurzer Überblick über wesentliche steuerliche Neuerungen, die im Haushaltsgesetz 2021 enthalten sind und besonders für Privatpersonen von Interesse sein können.

Absetzbetrag aus unselbstständiger Arbeit

Der IRPEF-Absetzbetrag (GD 3/2020) für Einkommen aus unselbstständiger Arbeit gilt auch für 2021 und Folgejahre. Ein zusätzlicher Abzugsbetrag steht für Einkommen zwischen 28.000 und 40.000 Euro zu. Für Renteneinkommen steht der Absetzbetrag nicht zu.

Freiberufler – Befreiung Pensionsbeiträge

Für Selbstständige, die in den verschiedenen INPS-Pensionsverobligatorischen Pensionskassen eingetragen sind, ist die teilweise Kürzung der Pensionsbeiträge für das Jahr 2021 vorgesehen, falls das Gesamteinkommen 2019 unter 50.000 Euro lag und der Umsatz des Jahres 2020 um mindestens 33 % unter jenem des Jahres 2019 lag.

Junglandwirte

Junglandwirte, die nicht älter als 40 Jahre sind und im Jahr 2021 mit der landwirtschaftlichen Tätigkeit beginnen, erhalten für zwei Jahre eine 100-prozentige Reduzierung der Rentenbeitragszahlungen.

Sportbereich: Aussetzung der Zahlungen für Körperschaften

Für Körperschaften im Bereich des Sports wird im Jänner und Februar eine Aussetzung der Zahlungen (Steuereinbehalte, Sozialbeiträge, MwSt., EkSt.) vorgesehen. Im Besonderen gilt dies für die gesamtstaatlichen Sportverbände, für die Körperschaften zur Förderung des Sports sowie für Amateur- und Profisportvereine, die ihr Steuerdomizil oder aber ihren Rechts- oder Geschäftssitz im Staatsgebiet haben und im Rahmen von Wettkämpfen tätig sind.

Steuerbefreiung Landwirte

Die IRPEF-Befreiung des Besitz- und Bodenertrages für das Jahr 2021 wird bestätigt.

„Take-away“

Der begünstigte Mehrwertsteuer-Satz von 10 % findet auch auf jene Speisen Anwendung, die sofort gegessen, abgeholt oder zugestellt werden.

Übertragung landwirtschaftlicher Grundstücke

Für die Übertragung von landwirtschaftlichen Grundstücken mit einem Wert von bis zu 5.000 Euro wird die fixe Registersteuer von 200 Euro abgeschafft.

Dividenden an nicht gewerbliche Körperschaften

Seit dem 1. Jänner 2021 sind Dividenden, die an nicht gewerbliche Körperschaften ausgeschüttet werden, nur mehr zu 50 % zu besteuern. Die Körperschaften müssen eine gemeinnützige Tätigkeit ausüben.

Reduzierung GIS und TARI

Für italienische Pensionisten, die ihren Wohnsitz im Ausland haben, ist die Reduzierung der IMU um 50 % und die Reduzierung der TARI (Müllgebühr) um zwei Drittel auf die einzige Immobilieneinheit, sofern diese nicht vermietet oder in Nutzungsleihe weitergegeben wurde, vorgesehen.

Zuwanderer Die Bestimmungen des Art. 16, Abs. 3-bis, D.lgs. Nr. 147/2015, werden nun auch auf jene Steuerpflichtigen ausgeweitet, die vor dem Jahr 2020 den Wohnsitz

nach Italien verlegt haben und zum 31.12.2019 die Steuerbegünstigung laut genanntem Art. 16 beanspruchen. Diese können durch Ausübung einer Option und mittels Einzahlung einer Summe in Höhe von 10 % bzw. 5 % des begünstigten Einkommens (abhängig von der Anzahl der Kinder und dem Besitz einer Wohneinheit in Italien) die Anwendung der Steuerbegünstigung auf weitere 5 Jahre beantragen.

Energetische Sanierung und Wiedergewinnungsarbeiten

Der IRPEF- und IRES-Absetzbetrag für Maßnahmen zur Energieeinsparung bzw. für energetische Sanierungen in Höhe von 65 % sowie der erhöhte Steuerabsetzbetrag für Wiedergewinnungsarbeiten bei Wohngebäuden von derzeit 50 % für Ausgaben von höchstens 96.000 Euro (inklusive eventueller Notarkosten) wurde um ein weiteres Jahr bis zum 31.12.2021 verlängert.

Möbel, Haushaltsgeräte und Einrichtungsgegenstände Der Absetzbetrag in Höhe von 50 % für Möbel, Haushaltsgroßgeräte und Einrichtungsgegenstände

bis zu maximal 10.000 Euro in Zusammenhang mit Wiedergewinnungsarbeiten wird ebenfalls um ein weiteres Jahr bis zum 31.12.2021 verlängert. In den Genuss der Begünstigung kommen Arbeiten ab dem 01.01.2020. Für Arbeiten ab 2021 wird der Betrag von 10.000 Euro auf 16.000 Euro erhöht.

Fassadenbonus

Der für die ordentliche Instandhaltung und Sanierung von Gebäudefassaden vorgesehene Bonus wurde für Ausgaben im Jahr 2021 verlängert. Der Steuerbonus beträgt 90 % und muss auf 10 Jahre aufgeteilt werden. Das Gebäude, an dem die Arbeiten vorgenommen werden, muss sich jedoch in historischen Ortskernen bzw. den Zonen A und B befinden. Es ist kein Höchstbetrag für diese Ausgaben vorgesehen.

„Hydro“-Bonus

Für natürliche in Italien ansässige Personen wird ein Steuerbonus in Höhe von maximal 1.000 Euro für den Austausch von alten sanitären Anlagen (Kloschüsseln, Wasserhähne, Duschköpfe ...) mit neuen, wassersparenden Anlagen eingeführt.

Superbonus 110 %

Der Superbonus in Höhe von 110 % wurde bis zum 30.06.2022 verlängert und betrifft u. a. Arbeiten in Zusammenhang mit Energiesparmaßnahmen an Gebäuden, Maßnahmen zum Erdbebenschutz, Photovoltaikanlagen sowie Ladestationen für Elektrofahrzeuge. Für Aufwendungen im Jahr 2022 wird die Aufteilung des Bonus von 5 auf 4 Raten reduziert. Für den geförderten Wohnbau gibt es Ausnahmen. Der Bonus kann für bis zu 4 Wohneinheiten von natürlichen Personen in Anspruch genommen werden, ohne dass es sich dabei um ein Kondominium handeln muss. Der Steuerbonus kann an Dritte (z. B. Baufirma, Banken) abgetreten werden.

Steuerbonus Begrünung

Der mit Finanzgesetz 2018 eingeführte Steuerbonus in Höhe von 36 % für die Realisierung von Dachgärten, Begrünungen, Brunnen und Bewässerungsanlagen sowie für die damit verbundene Pflege von Gärten und Grünanlagen bei bereits bestehenden Gebäuden und Gebäudeteilen, die zu Wohnzwecken dienen (anwendbar auch auf gemeinschaftlich genutzte Flächen von Kondominien), wird um ein weiteres Jahr bis zum 31.12.2021 verlängert. Der Bonus kann bis zu einem Maximalbetrag von 5.000 Euro pro Wohneinheit in Anspruch genommen werden und wird auf 10 Jahre zu gleichen Quoten aufgeteilt.

Bonus Elektrofahrzeuge

Für den Ankauf von Elektrofahrzeugen bis 150 KW mit einem Preis unter 30.000 Euro zzgl. MwSt. innerhalb 2021 wird ein Beitrag für Familien und Privatpersonen eingeführt. Dieser beträgt 40 % und kann bei einem ISEE-Einkommen von weniger als 30.000 Euro in Anspruch genommen werden.

Fahrräder und Elektroroller

Für die Anschaffung von Fahrrädern und Elektrorollern werden neue Finanzmittel bereitgestellt. Der diesbezügliche Beitrag beträgt 60 % und maximal 500 Euro. ausrüstung und Weiterbildungskursen erhalten Köche einen Steuerbonus im Ausmaß von 40 % bis zu einem Höchstbetrag von 6.000 Euro. Das Guthaben kann an Dritte (z. B. Banken) abgetreten werden.

Tierarztspesen

Die steuerliche Abzugsfähigkeit der Tierarztspesen wird von 500 Euro auf 550 Euro erhöht. Der nicht abzugsfähige Schwellenbetrag von 129,11 Euro bleibt weiterhin aufrecht.

Kinderbonus

Der Kinderbonus steht auch für alle Neugeborenen des Jahres 2021 zu und beträgt je nach Einkommens- und Vermögenslage der Familie zwischen 80 und 160 Euro monatlich bzw. 960 bis 1.920 Euro jährlich.

Brillen-Bonus

Für Familien mit einem ISEE-Einkommen bis zu 10.000 Euro ist ein Bonus von 50 Euro für den Ankauf von Sehbrillen und Kontaktlinsen vorgesehen.

Impfstoffe

Der Mehrwertsteuer-Satz für medizinische Geräte, Tests und Impfstoffe in Zusammenhang mit Covid-19 beträgt 0 Prozent.

Beitrag Unterkunft

Universitätsstudenten

Für Studenten staatlicher Universitäten, deren Familien einen ISEE-Wert von unter 20.000 Euro erzielen, ist ein Beitrag für die Unterkunft vorgesehen. Voraussetzung ist, dass hierfür keine anderen öffentlichen Beiträge bezogen werden.

Kulturbonus Der Kulturbonus für Jugendliche, die 2021 volljährig werden, wird

auch für 2021 wieder über die Kreditkarte gewährt.

Einheitssteuer

Die Anwendung der Einheitssteuer in Höhe von 21 % bei Kurzzeitmieten ist nur mehr für maximal vier Wohnungen möglich. Werden mehr als vier Wohnungen vermietet, handelt es sich um eine unternehmerische Tätigkeit, mit der Folge, dass eine Mehrwertsteuer-Position zu eröffnen ist.

Beitrag für Zeitungs-Abos

Für Familien mit einem ISEE-Einkommen unter 20.000 Euro ist ein Beitrag für den Erwerb von Abonnements von Zeitungen, Zeitschriften und Magazinen (auch in digitaler Form) vorgesehen.

Bonus TV 4.0

Für das Jahr 2021 werden 100 Millionen Euro bereitgestellt, um den Erwerb von Fernsehgeräten im Sinne des Art. 1, Abs. 1039, Bst. c), G. 205/2017 zu fördern. Auch die Verschrottung von überholten und veralteten Fernsehgeräten wird gefördert.

Ökosteuer Für das Jahr 2021 wird die Steuer auf den Ankauf von neuen Kraftfahrzeugen mit hohem CO2-Ausstoß erhöht, während die Steuer für Fahrzeuge mit geringen Emissionen von 161 bis 190 gr/km abgeschafft und für die anderen Schadstoffklassen reduziert wird.

Zucker- und Plastiksteuer

Die bereits mit dem letztjährigen Finanzgesetz eingeführten Zucker- und Plastiksteuern werden auf 2022 aufgeschoben.

Bonus Wasserfiltersysteme

Für den Ankauf von Filterungssystemen für die Mineralisierung, Kühlung und Aufbereitung von CO2 zur Verbesserung der Wasserqualität wird ein neuer Steuerbonus von 50 % in Höhe von maximal 1.000 Euro pro Immobilieneinheit für Privatpersonen und von maximal 5.000 Euro Freiberufler pro Gewerbeimmobilie für Unternehmen und Freiberufler eingeführt. Der Bonus wird für Anschaffungen in den Jahren 2021 und 2022 gewährt.

KassenbonLotterie und „cash-back“

Um bei der Kassenbon-Lotterie, die voraussichtlich mit 01.02.2021 definitiv beginnen soll, teilnehmen zu können, muss die Bezahlung bargeldlos mittels elektronischer Zahlungsmittel erfolgen. Die „cash-back“-Rückerstattungsbeträge sind nicht steuerpflichtig.

„Money transfer“

Die Money-transfer-Steuer auf Auslandsüberweisungen über sogenannte Money-transfer-Agenturen wird abgeschafft.

Aufwertung Privatgrundstücke und Beteiligungen

Die Möglichkeit zur Aufwertung von Grundstücken (Baugrundstücke und landwirtschaftliche Grundstücke) sowie Beteiligungen wird um ein weiteres Jahr verlängert und betrifft Beteiligungen und Grundstücke, die sich zum 01.01.2021 im Eigentum von Privatpersonen, einfachen Gesellschaften, Freiberuflervereinigungen und nicht gewerblichen Körperschaften befinden. Im gegebenen Fall muss innerhalb 30.06.2021 eine entsprechende beeidete Schätzung erstellt und eine Ersatzsteuer in Höhe von 11 % eingezahlt werden.

Elektronische Zigaretten

Auf Ersatzstoffe für Raucherprodukte, insbesondere jener zum Einatmen mit flüssigen Stoffen – mit oder ohne Nikotin – und auf Tabak zum Inhalieren, ist eine Erhöhung der Konsumsteuer vorgesehen.

Steuerbegünstigungen für Heimkehrer

Im Haushaltsgesetz findet sich auch eine authentische Interpretation zur Steuerreduzierung für Rückkehrer aus dem Ausland (Gesetz 238/2010). Demzufolge hat, wer während seiner Jahre im Ausland für kurze Zeit nach Südtirol zurückgekehrt ist (z. B. aufgrund der Ausübung eines Ferialjobs), dennoch Anrecht auf den Steuervorteil der sogenannten „klugen Köpfe“.

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