aFLEET 03/2021

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FLEET MANAGEMENT sffv-Webinar «5 vor 12»

sffv-Webinarreihe «5 vor 12»: Telematiksysteme. Am 12. April, pünktlich um 11.55 Uhr, ging die Webinarreihe «5 vor 12» des Schweizer Mobilitätsverbands sffv in die zweite Runde. Vier Branchenexperten nahmen sich der heiklen Thematik Telematiksysteme an. Text: Rafael Künzle

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ünktlich um 11.55 Uhr begrüsste Vorstandsmitglied Ralf Käser rund 50 Teilnehmer/-innen zur zweiten Runde der Webinarreihe «5 vor 12» des Schweizer Mobilitätsverbands sffv. Zu Beginn erläuterte Käser den Begriff Telematik. Demnach ist Telematik (zusammengesetzt aus Telekommunikation und Informatik) eine Technik, welche die Bereiche Telekommunikation und Informatik verknüpft. Der Begriff wurde 1978 im Rahmen einer Studie geprägt. Für weitere Ausführungen blieb keine Zeit, erwarteten die Teilnehmenden während der veranschlagten Stunde doch gleich vier Branchenexperten. Entsprechend gab Käser die Frage, in welchen Bereichen Telematiksysteme das Flottenmanagement unterstützen können, sogleich an Daniel Thommen weiter. «Praktisch überall», stellte der CEO von fleet.tech by LOSTnFOUND klar. Beispielsweise bei der Stammdatenverwaltung, der Führung von Fahrtenbüchern, der Routenplanung oder der Fahrsicherheit und Effizienz. Thommen wies darauf hin, dass nicht die Menge der erhobenen Daten entscheidend ist, sondern die Effektivität der daraus gewonnenen Informationen. Bei der Datenerhebung seien zudem offene Systeme, welche die Daten von be­ stehenden Anbietern verarbeiten und auf Wunsch an Drittanbieter weiterleiten, aufgrund der laufend ändernden Rahmenbedingungen zu bevorzugen.

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Bereitstellung von Daten für eine effiziente Flottenbewirtschaftung Der Frage, welchen Zweck ein Telematiksystem erfüllen muss, widmete sich Reiner Langendorf, Verwaltungsratspräsident der Convadis AG. «Die Bereitstellung von Daten für eine effiziente Bewirtschaftung der Flotte hat oberste Priorität», so Langendorf. Dazu zählen Nutzungsdaten, Kilometerstände, Wartungsmeldungen genauso wie der Treibstoffverbrauch, Schadensdetektionen oder das Tracking von Positionsdaten. Letzteres sorgt bei vielen Mitarbeitenden für Argwohn, man befürchtet, ein/-e «gläserne/-r Fahrer/-in» zu werden. Des heissen Eisens «Datenschutz und Arbeitsrecht» nahm sich Jaap Vossen an, CEO der autoSense AG. Die Erhebung von Fahrzeugund Personendaten ist laut schweizerischem Datenschutz- und Arbeitsrecht nur dann zulässig sein, wenn: • ein betrieblicher Nutzen ausgewiesen werden kann (z. B. Effizienzsteigerung, bessere Planbarkeit, Sicherheitsaspekte etc.); • sie verhältnismässig ist; • die Datenerhebung für die Mitarbeitenden erkennbar ist und diese nachweislich darüber informiert wurden. Aktives Informieren verhindert Konflikte Vossen wies darauf hin, dass moderne Telematiksysteme nach eigenem Gusto konfigu-

riert werden und einzelne Daten ausgeblendet oder GPS-Daten auch unscharf dargestellt werden können. Es sei sehr wichtig, seitens der Geschäftsführung aktiv und vorgängig die Mitarbeitenden zu informieren, um Ressentiments entgegenzuwirken. Prof. Dr. Walter Brenner vom Institut für Wirtschaftsinformatik an der Uni St. Gallen warf abschliessend einen Blick in die Zukunft der Digitalisierung und deren Möglichkeiten in Bezug auf die Verkehrssicherheit. Die digitale Intervention wird sich gemäss Brenner künftig nicht nur auf das Fahrzeug beschränken (z. B. durch automatische VMax-Reduzierung entsprechend den jeweiligen Tempolimits), sondern auch den Fahrer umfassen (z. B. Warnung bei Handynutzung). Die digitalen Interventionen werden demnach in Form von Informationen oder Motivationen auftreten, aber auch automatische Bestrafungen bis hin zu automatischen Meldungen mit sich bringen. Dies dürfte den Einzelnen nicht nur Freude bereiten, der Sicherheit im Strassenverkehr aber zuträglich sein. Nach Plan konnte Ralf Käser nach einer Stunde das Webinar beenden, und er wies auf das nächste Webinar im Sommer 2021 hin. Die gezeigten Bilder und Erläuterungen sind im Mitgliederbereich des Schweizer Mobilitätsverbands sffv einsehbar. www.mobilitätsverband.ch


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