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Das kommt 2023
Neues Jahr, neue Regeln
Auch im nächsten Jahr müssen Autofahrer mit diversen Teuerungen rechnen. Manche Dinge werden aber auch besser. Wir bringen einen Überblick.
Text: Roland Scharf, Fotos: Shutterstock
Die gute Nachricht: Nicht alles wird teurer. Bei einigen Punkten gibt es sogar eine Verbesserung, zum Beispiel die Einführung der e-Quote, mit der man als E-Auto-Besitzer bares Geld bekommen kann. Was sich im Detail tat, lesen Sie hier.
Private Dienstwagennutzung
CO2-Bepreisung von Kraftstoffen
Die CO2-Bepreisung wird mit Jahresbeginn weiter erhöht. Geplant war eine Erhöhung von 30 auf 35 Euro je Tonne CO2. Aufgrund der massiven Preissteigerungen bei fossilen Energieträgern sieht das Gesetz nun jedoch eine Halbierung der geplanten Erhöhung auf 32,5 Euro je Tonne vor. Damit steigen die Preise an den Zapfsäulen um 0,75 Cent je Liter Diesel und 0,68 Cent je Liter Benzin. Für Firmenfahrzeuge, die im Jahr 2023 erstmalig zugelassen werden, wird der bisherige CO2-Grenzwert auf 132 Gramm je Kilometer abgesenkt. Für E- und H2-Fahrzeuge fällt kein Sachbezug an.
E-Firmenautos
Pendlerpauschale und Pendlereuro
Aufgrund der hohen Spritpreise gibt es noch bis Juni 2023 die temporär erhöhten Beträge von Pendlerpauschale und Pendlereuro. Ab Juli tritt wieder die vorherige Regelung in Kraft.
Anpassung der normverbrauchsabgabe
Die NoVA steigt um einen Prozentpunkt für alle neuen Pkw, die mehr als 104 Gramm an CO2 je Kilometer emittieren an. Dies entspricht einem Normverbrauch von vier Liter Diesel oder rund 4,6 Liter Benzin auf 100 Kilometer. Pkw, die mehr als 170 Gramm CO2 je Kilometer ausstoßen (2022: 185 Gramm CO2 je Kilometer), zahlen ab 2023 einen Malus. Diese Maßnahme trifft Autos mit einem Verbrauch von mehr als zirka 6,5 Liter Diesel oder rund 7,5 Liter Benzin. Zusätzlich dazu zahlt man einen Malus von 70 Euro für jedes Gramm über dem Grenzwert (2022: 60 Euro). Darüber hinaus wird der Maximal-Steuersatz für den NoVA-Prozentsatz bei Pkw auf 70 Prozent angehoben (2022: 60 Prozent). Das betrifft Autos mit einem Verbrauch von über 15 Liter Diesel oder beinahe 18 Liter Benzin und mehr. Auch bei leichten Nutzfahrzeugen kommt es zu Verteuerungen. Die hier angewendete NoVA-Berechnung schlägt aber erst bei höheren Verbräuchen zu.
Erhalten Arbeitnehmer für das Laden eines E-Firmenautos einen Kostenersatz vom Arbeitgeber, ist dieser künftig lohnsteuer- und abgabenfrei. Zudem sollen Arbeitgeber die Kosten der Errichtung einer Lademöglichkeit bei Arbeitnehmern zu Hause bis zu 2.000 Euro lohn2023 sinkt die Grenze für steuer- und abgabenfrei übernehmen können.
den 1,5-prozentigen Sachbezug auf nunmehr 132 Gramm pro Kilometer.“ investitionsprämie
Der Investitionsfreibetrag gilt 2023 auch wieder für E-Autos in Höhe von zehn Prozent der Anschaffungskosten. Weitere Details folgen erst, absehbar ist, dass es neuerlich beim Leasing hakt ...
Pickerl & StVO-novelle
Ab 2. Februar 2023 erhält das §-57a-Gutachten einen QR-Code. Damit kann eine elektronische Version des Gutachtens aus der zentralen Datenbank abgerufen werden. Ab 20. Mai 2023 muss eine Erfassung der Fahrleistungen und Verbrauchsdaten von Autos mit erstmaliger Zulassung ab Jänner 2021 vorgenommen werden. Diese Daten werden an eine Datenbank des BMK gesendet und von dort an die europäische Umweltagentur weitergeleitet.
Diebstahlrelevante Kfz-Bauteile für Werkstätten zugänglich
Im August wird SERMI online gehen. SERMI (Security related Repair and Maintenance Information) soll freien Werkstätten einen standardisierten Zugang zur Reparatur von diebstalrelevanten Bauteilen (Schlüssel, Schlösser, Wegfahrsperre) ermöglichen.
Motorbezogene Versicherungssteuer (mVSt)
Die mVSt fällt für fast alle Autos, die ab Jänner 2023 erstmalig zugelassen werden, um 34,56 Euro pro Jahr höher aus als bei einer Erstzulassung im Jahr 2022. Nur bei effizienteren beziehungsweise leistungsschwächeren Pkw kommt es zu einer geringeren oder gar keiner Erhöhung. Für bereits zugelassene Fahrzeuge ändert sich nichts.
34. StVO-novelle
Bei extremer Raserei soll eine Fahrzeugbeschlagnahme und die Versteigerung kommen. Noch wirft diese Novelle aber viele Fragen auf, sowohl verfassungsrechtliche als auch zum Umgang mit Umgehungen, und dürfte noch etwas auf sich warten lassen. •