Position | Mobilität und Logistik | Güterverkehr Logistikanforderungen der verladenden Industrie
Luftfracht
5.1 Luftfrachtsicherheit
Anforderungen der verladenden Wirtschaft Ein funktionierender Luftverkehr sowie eine reibungslose Luftfrachtlogistik sind wichtige Standortfaktoren für die Industrie. Die Corona-Krise hat gezeigt, dass die Luftfracht eine unverzichtbare Stütze für die Exportnation Deutschland und ihre Schlüsselindustrien ist. Um auch in Zukunft eine reibungslose Gesamtabwicklung des Passagier- und Luftfrachtverkehrs zu gewährleisten, bedarf es praxistauglicher Verfahren. In der Luftfracht sind dafür stets europaweit einheitliche Rahmenbedingungen bei Umsetzung europäischer Vorgaben zur Luftfrachtsicherheit bezüglich der Gewährleistung eines fairen Wettbewerbs im europäischen Binnenmarkt nationalen Alleingängen vorzuziehen. Nationale Umsetzungen von EU-Richtlinien und Verordnungen bei Zoll, Sicherheitsverfahren oder Steuererhebungen (vgl. EUSt), die im europäischen Vergleich oftmals strikter ausgelegt werden, wirken sich nachteilig auf die deutschen Luftfrachtdrehkreuze aus.
Trotz eines einheitlichen EU-Rechtsrahmens zur Luftfrachtsicherheit führen nationale Einzellösungen zu einer Wettbewerbsverzerrung. Der Benachteiligung des deutschen Luftfrachtstandortes sollte durch eine Harmonisierung von Sicherheitsregeln mit einer einheitlichen Umsetzung in den Mitgliedstaaten entgegengewirkt werden. Seit dem Wegfall des Sonderkontrollverfahrens in Deutschland können bestimmte Produkt- und Verpackungsarten, insbesondere luftdicht verpackte Gebinde mit hoher Dichte, nicht mehr auf Basis der zulässigen Kontrollmethoden als sicher deklariert werden. Dies hat zur Konsequenz, dass derartige Sendungen aus Deutschland bspw. in Belgien oder Frankreich gesichert und anschließend dort oder an einem anderen EU-Flughafen verladen werden. Deshalb sollte im Interesse des deutschen Luftfrachtstandortes dringend ein geeignetes Ersatzverfahren entwickelt und zugelassen werden. Dasselbe gilt auch für eine zwingend erforderliche harmonisierte Umsetzung der Vorgaben für Luftfrachtsicherheit in EU-Drittstaaten (ACC3). Darüber hinaus bringt der Vorschlag der EUKommission, Flughäfen in die „Sichere Lieferkette“ einzubeziehen, keinen Sicherheitsgewinn, sondern führt zu Effizienzverlusten und weiteren Kosten. Daher ist dieser abzulehnen.
Europaweit einheitlichere Prozesse, z. B. bei der Luftfrachtsicherheit und der Zollabfertigung sowie die Förderung des CO₂-neutralen Fliegens stärken die Wettbewerbsfähigkeit des Luftfrachtstandorts. 42