Das Optionsmodell zur Körperschaftsbesteuerung

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Position | Steuerpolitik | Steuerrecht Das Optionsmodell zur Körperschaftsbesteuerung

Steuerpolitische Einordnung und Bewertung des Optionsmodells aus Sicht der Wirtschaft

2. Das Optionsmodell – Eine erste Einschätzung

weiteren Forderungen und Vorschlägen auf die politische Agenda gebracht.

Bereits im Jahr 1999 hat die Kommission zur Reform der Unternehmensbesteuerung, die vom damaligen Bundesminister der Finanzen, Oskar Lafontaine, beauftragt wurde und aus Vertretern von Wirtschaft, Wissenschaft, Gewerkschaft, Bund, Ländern und Gemeinden bestand, die „Brühler Empfehlungen zur Reform der Unternehmensbesteuerung“ vorgelegt. Auch damals wurde die hohe tarifäre Steuerbelastung unternehmerischer Gewinne in Deutschland als ein wesentlicher Faktor für die sinkende Wettbewerbsfähigkeit des Standortes Deutschland gegenüber dem Ausland identifiziert und als einer der Gründe für die steigende Arbeitslosigkeit im Land gewertet. Daher verfolgte die von der Kommission angedachte Steuerreform die folgenden Ziele:

Für die Reformierung der Besteuerung von Personengesellschaften hatte die Brühler Kommission drei Modelle vorgestellt, von denen zwei bereits umgesetzt worden sind: Zum einen betrifft dies die Thesaurierungsbegünstigung nicht entnommener Gewinne nach § 34a EStG (Modell 2), zum anderen die Anrechnung der Gewerbesteuer auf die Einkommensteuer nach § 35 EStG (Modell 3). Zur Schaffung einer rechtsformneutralen Besteuerung schlug die Brühler Empfehlung zudem die Option von Personengesellschaften zur Körperschaftsteuer vor (sog. Optionsmodell), die jedoch bislang nicht im deutschen Steuerrecht implementiert wurde. Zuletzt hatte das IDW im Jahr 2019 in ihrem Positionspapier zum Einstieg in eine rechtsformneutrale Besteuerung („Optionsmodell“) die mögliche Ausgestaltung eines solchen Optionsmodells in Grundzügen vorgestellt. Der Gesetzgeber hat dies mit dem vom Bundesrat am 25.6.2021 verabschiedeten Gesetzes zur Modernisierung des Körperschaftsteuerrechts (KöMoG) mit der Einführung eines Optionsmodells nachgeholt.

.. ..

die Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschlands die Stärkung der Investitionskraft der Unternehmen die Schaffung von mehr Steuergerechtigkeit und die deutliche Vereinfachung des Steuerrechts.

Auch nach über 20 Jahren sind die von der Kommission avisierten Ziele aktueller denn je und wurden jüngst vom BDI mit dem Positionspapier „Raus aus der Krise – BDI-Steuermodell der Zukunft“ mit

Abbildung 3: Brühler Empfehlungen zur Reform der Unternehmensbesteuerung (1999)

Reform der Besteuerung von Personengesellschaften

1

Modell

. .

2

Modell Optionsmodell

Option von Personenunternehmen zur Körperschaftsteuer Im KöMoG umgesetzt

. .

3

Modell Thesaurierungsbegünstigung

Begünstigte Besteuerung nicht entnommener Gewinne Einführung mit § 34a EStG in 2008

. .

Anrechnung der GewSt auf ESt

Einkommensteuerminderung durch Berücksichtigung der Gewerbesteuerbelastung Einführung mit § 35 EStG in 2000

Quelle: BDI

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