Rückoption: Rückkehr zur transparenten Mitunternehmerbesteuerung Die Option zur Körperschaftsteuer ist keine steuerliche Einbahnstraße. Vielmehr ist später eine Rückkehr zur transparenten Mitunternehmerbesteuerung (Rückoption) möglich. Allerdings wird diese wie ein fiktiver Formwechsel einer Kapitalgesellschaft in eine Personengesellschaft gesehen, so dass sich erhebliche Steuerbelastungen ergeben können.
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