Das Optionsmodell zur Körperschaftsbesteuerung
Zusammenfassende Bewertung des Optionsmodells Die Einführung des Optionsmodells ist ein wichtiger Schritt zur Ermöglichung einer rechtsformneutralen Besteuerung von Personenund Kapitalgesellschaften. Der Gesetzgeber ist jedoch in der kommenden Legislaturperiode gut beraten, nötige Nachbesserungen und Klarstellungen auf den Weg zu bringen, damit das Optionsmodell in der Unternehmenspraxis ohne „Stolpersteine“ angenommen werden kann. Nur so können die Ziele des Optionsmodells auch tatsächlich erreicht werden.
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