Behörden Spiegel Dezember 2021

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Kommunaler Haushalt

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hne Zweifel haben die Kommunen aufgrund der Unterstützung durch Bund und Länder das Jahr 2020 mit einem blauen Auge überstanden: die Konjunkturpakete haben die lokale Wirtschaft stabilisiert, die Übernahme der Gewerbesteuerverluste hat funktioniert, die Aufstockung des Bundesanteils an den Kosten der Unterkunft entlastet insbesondere die großen Kommunen dauerhaft und auch der ÖPNV-Rettungsschirm hat geholfen. 2021 sehen nicht alle, aber viele Kommunen eine überraschend schnelle Erholung der Gewerbesteuereinnahmen, zum Teil sogar auf einem Niveau, das deutlich über dem Vorkrisenjahr 2019 liegt. Es herrscht allerdings Einigkeit, dass es sich hier um ein Zwischenhoch handelt, bedingt durch stark überdurchschnittliche Steuereinnahmen aus den starken Veranlagungsjahren 2017 bis 2019 sowie Nachholeffekten bei den Vorauszahlungen für frühere Jahre.

Paradoxon der kommunalen Haushalte Long Covid trotz Zwischenhoch bei der Gewerbesteuer? (BS/Harald Riedel) Es wird immer klarer, dass die Pandemie nicht nur große Unsicherheit bezüglich der medizinischen und gesellschaftlichen Folgen unseres Landes verursacht, auch die wirtschaftlichen und finanziellen Folgen sind nicht einfach zu bewerten. Dies gilt ebenso für die aktuelle und mittelfristige Entwicklung der Kommunalfinanzen in Deutschland. Die Ambivalenz zeigte sich auch in den Nachrichten und Prognosen der letzten Wochen.

Euro summieren. Man befürchtet einen jährlichen Rückgang der Investitionen um fünf Mrd. Euro pro Jahr mit der Folge, dass wichtige Zukunftsinvestitionen in Bildung, Klimaschutz, Verkehrswende und Digitalisierung nicht angegangen werden können. Dies vor dem Hintergrund, dass der errechnete kommunale Investitionsstau nach dem KfWKommunalpanel immer noch knapp 150 Mrd. Euro beträgt. Die Ergebnisse der NovemberSteuerschätzung bestätigten die unerwartete Erholung für das Jahr 2021 mit hohen Steigerungsraten bei Gewerbesteuer und Einkommenssteuer gegenüber dem ersten Krisenjahr 2020, aber auch gegenüber der Mai-Steuerschätzung 2021. Die Prognose zeigt aber auch, dass die Harald Riedel ist Stadtrat, Finanzreferent und Kämmerer Steuereinnahmen der Stadt Nürnberg. der Kommunen in den Folgejahren ab Foto: BS/privat 2022 zumindest bis 2024 schwäTrotz dieser schnellen Erholung cher weiterwachsen als in der Mai2021 haben die drei kommunalen Steuerschätzung angenommen. Verstärkt wird das sich abzeichSpitzenverbände Ende Oktober gemeinsam Alarm geschlagen nende “Long-Covid-Syndrom” der und vor einer neuen, langanhal- Kommunalfinanzen durch Zutenden kommunalen Haushalts- satzbelastungen aufgrund direkkrise mit steigenden Defiziten ter Pandemiekosten für Personal und der Gefahr einbrechender in der Kontaktnachverfolgung, Investitionshaushalte gewarnt. Pandemieartikel, vor allem aber Als Ursache werden stark stei- aufgrund hoher Corona-Verluste gende Sozial-, Personal- und von wichtigen kommunalen BeSachausgaben genannt, die auch teiligungen wie Kliniken, Verdurch moderat steigende Steu- kehrsbetrieben, Messen oder ereinnahmen nicht kompensiert auch Flughäfen. Die vierte Welle werden können und sich bis 2024 hat in allen diesen Segmenten die auf ein Defizit von über 25 Mrd. erhoffte wirtschaftliche Erholung

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ls Finanzminister hatte Olaf Scholz bereits einige Versuche unternommen, die Altschuldenproblematik der Kommunen anzugehen. Im Koalitionsvertrag haben SPD, FDP und die Grünen das Thema nun aufgenommen: “Wir brauchen leistungsstarke und handlungsfähige Kommunen. Es gibt viele Kommunen mit hohen Altschulden, die sich nicht mehr aus eigener Kraft aus dieser Situation befreien können. Ihnen fehlt die Finanzkraft für dringend notwendige Investitionen. Wir wollen daher diese Kommunen von Altschulden entlasten. Dazu bedarf es einer gemeinsamen, einmaligen Kraftanstrengung des Bundes und der Länder, deren Kommunen von der Altschuldenproblematik betroffen sind”, heißt es im Kapitel VIII “Zukunftsinvestitionen und nachhaltige Finanzen”. Um die Kommunen von den Altschulden zu entlasten, ist eine Änderung des Grundgesetzes notwendig. Im Koalitionsvertrag heißt es dazu: “Dies kann nur in einem übergreifenden Konsens gelingen, der das Einvernehmen der Länder erfordert und einer Änderung des Grundgesetzes bedarf, für die die entsprechende Mehrheit im Deutschen Bundestag und Bundesrat nötig ist.” Damit Kommunen nicht wieder in eine solche Situation kommen, soll zudem eine erneute derartige Überschuldung künftig rechtssicher verhindert werden, die Investitionskraft gestärkt und ein enges Monitoring etabliert werden. Von den betroffenen Kommunen fordern die Ampelparteien im Koalitionsvertrag auch eigene Beiträge zur Entschuldung. “Wir fühlen uns verstanden und hoffen darauf, dass die Versprechen gehalten werden”,

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massiv beeinträchtigt. Deswegen sind kommunale Forderungen nach finanziellen Hilfen auch für kommunale Unternehmen der Daseinsvorsorge berechtigt, finden allerdings aktuell aufgrund der laufenden Regierungsbildung kaum Ansprechpartner. Insofern dürfte klar sein, dass der Alarmruf der kommunalen Spitzenverbände im Oktober nicht als das branchenübliche “Jammern” im Hinblick auf die Berücksichtigung von kommunalen Finanzinteressen im “Ampel-Koalitionsvertrag” zu sehen ist, sondern als eine ernst zu nehmende Warnung vor einer drohenden Abwärtsspirale, von der wir alle dachten, dass wir sie hinter uns gelassen haben. Und um es noch ein wenig zuzuspitzen: in einem Moment, in dem es als Konsens gilt, dass unser Land auf allen Ebenen einen Aufbruch insbesondere bei den Megathemen Klimawandel, Verkehrs- und Energiewende sowie Digitalisierung braucht, wäre es fatal, wenn der föderalen Ebene, die diesen Aufbruch vor Ort mit konkreten Investitionen umsetzen soll, das Geld fehlt, um das anzupacken. Wir haben für Nürnberg mal errechnet, dass wir in den nächsten zehn Jahren ca. 2,4 Mrd. Euro ausgeben werden bzw. müssen, um die Anforderungen an eine klimaneutrale Stadt auch nur annähernd zu erfüllen. Dazu gehören: • die energetische Sanierung des städtischen Gebäudebestandes, die flächendeckende Ausstattung von Dächern mit PV-Anlagen, die Umstellung des städtischen Fuhrparks auf

E-Mobilität und der Aufbau einer entsprechenden Ladeinfrastruktur, • Klimaanpassungsmaßnahmen im Bereich Grün und Stadtplanung – mehr Parks und Straßenbäume, grüne Dächer und Fassaden, • die Umsetzung der Mobilitätswende mit einem flächendeckenden Ausbau von Radwegen, dem Ausbau und der Digitalisierung des ÖPNV, dazu subventionsfinanzierte ÖPNVPreisangebote wie das 365- Euro-Ticket für jedermann. Dies alles zusätzlich zu den ohnehin notwendigen Investitionen in Höhe von fast 4,5 Mrd. Euro für den Neubau und die Sanierung von Schulen und Kitas, Infrastruktursanierungen von Brücken, Straßen und Kulturbauten wie Stadthalle, Opernhaus, Museen. Der Stadt Nürnberg fehlen aufgrund dieser Prognoserechnung, die wir “Szenario 2031” genannt haben, allein vier Mrd. Euro an eigentlich notwendigen Eigenmitteln, d. h. wir würden diese Maßnahmen komplett mit neuen Schulden finanzieren. Die Pro-Kopf-Verschuldung der Stadt würde sich damit innerhalb eines Jahrzehnts auf einen Wert verdreifachen, der sich der 10.000-Euro-Grenze annähert. Dies alles vorausgesetzt, dass eine solche Entwicklung haushaltsrechtlich überhaupt vorstellbar und genehmigungsfähig wäre, was äußerst unwahrscheinlich ist. Im Umkehrschluss heißt das aber auch, dass selbst eine Kommune wie Nürnberg, die unter den großen Städten über 300.000

Einwohner hinsichtlich ihrer Finanz- und Steuerkraft im guten Mittelfeld anzusiedeln ist, die notwendigen Investitionen für Klimaschutz, Verkehrswende und Digitalisierung eigentlich nicht angehen kann. Dann aber können es viele finanzschwächere Kommunen in Deutschland erst recht nicht und damit würden diese gesamtgesellschaftlichen Ziele insgesamt zur Diskussion stehen. Allein aus diesen Gründen sind die konkreten Forderungen der letzten Wochen, die von unterschiedlicher kommunaler Seite an die neue Bundesregierung und die Länder gerichtet wurden, wichtig und können gar nicht oft genug wiederholt werden: • Schneller finanzieller Ersatz der Pandemie-Mehraufwendungen der Kommunen – allein 2020 hatte eine Kommune wie Nürnberg fast 28 Mio. Euro Mehrausgaben, die bisher nicht erstattet wurden. Auch 2021 und 2022 drohen ähnliche Größenordnungen durch Personalmehrkosten im Kontaktmanagement, Kosten von Pandemieartikeln, entgangenen Gebühren- und Eintrittseinnahmen usw. • Auch in der vierten Welle brauchen wir finanzielle Unterstützung für unsere kommunalen Krankenhäuser, Flughäfen, Messen, Beschäftigungsgesellschaften bis hin zu unseren Behindertenwerkstätten. • Daneben Fortsetzung des ÖPNV-Rettungsschirms – auch aktuell halten die kommunalen Verkehrsbetriebe ihr Angebot trotz niedriger Fahrgastzahlen aufrecht – und mindestens

Koalitionsvertrag verspricht bessere Finanzausstattung Altschuldenlösung, Investitionen und effektivere Förderprogramme (BS/lkm) Die neue Ampelkoalition hat sich im Koalitionsvertrag auch für die Kommunalfinanzen stark gemacht. Sie spricht dort eine Lösung der Altschuldenfrage, Investitionen in Zukunftsthemen und kommunale Förderprogramme an. Die Kommunalverbände haben die Ankündigungen aus dem Koalitionsvertrag überwiegend positiv aufgenommen. Insgesamt sehen die Kommunen im Koalitionsvertrag ein wichtiges Signal auf dem Weg zu einer gerechten Finanzverteilung und gleichwertigen Lebensverhältnissen. Ein bedeutender Aspekt fehle allerdings. kommentierte Remscheids Oberbürgermeister Burkhard Mast-Weisz die Vorhaben der Koalitionäre. Mast-Weisz ist einer der vier Bündnissprecher des Aktionsbündnisses “Für die Würde unserer Städte”, in dem sich benachteiligte Kommunen zusammengeschlossen haben, um auf ihre finanziellen Probleme aufmerksam zu machen.

nanzverteilung in der Sozialpolitik. Der Bund könne die Aufgaben hier beliebig an die Kommunen delegieren und dabei festlegen, wie er die Kosten der Kommunen ausgleiche. In der Vergangenheit hätten die Kommunen bei Weitem nicht das Geld bekommen, das sie hätten ausgeben müssen. Sie seien gezwungen gewesen, Kredite aufnehmen, um Aufgaben zu erfüllen, die ihnen der Bund übertragen hätte, kritisiert Mast-Weisz.

Sozialbereich wird weiter ausgedehnt

Lichtblick im ­Förderdschungel Um die Altschuldenlösung in Angriff zu nehmen, kündigten die Koalitionäre an, entsprechende Gespräche mit den Ländern und den anderen Fraktionen der demokratischen Parteien im Deutschen Bundestag zeitnah im Jahre 2022 führen zu wollen. Das Aktionsbündnis setzt große Hoffnung in dieses Versprechen: “Damit könnte das Hin-und-Herschieben von Verantwortung, das wir in den vergangenen Jahren so oft und so bitter erfahren mussten, endlich ein Ende finden”, so Mast-Weisz. Die Kommunen würden ihre Forderungen deshalb insbesondere bei den Regierungen in Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz wiederholen. In diesen Ländern gebe es bisher keine Altschuldenregelung, anders als beispielsweise in Brandenburg, Hessen oder dem Saarland, erläuterte Remscheids Oberbürgermeister. Neben den Altschulden bekennen sich SPD, FDP und Grüne

genauso wichtig: eine bessere, künftige Finanzausstattung des kommunalen ÖPNV: Erhöhung der sog. Regionalisierungsmittel um 1,5 Mrd. Euro, um Investitionen in die Infrastruktur und das rollende Material zu unterstützen und Einstieg in die Finanzierung der laufenden Defizite, die sich bis 2031 auf elf Mrd. Euro aufsummieren werden und ansonsten aus den laufenden Kommunalhaushalten zu decken sind. • Eine stärkere finanzielle Unterstützung für den klimawandelbedingten Stadtumbau z. B. in Form eines erhöhten kommunalen Anteils an der Umsatzsteuer, befristet bis zum Erreichen der gesamtgesellschaftlichen Klimaneutralität. Was wir Kommunen nicht wollen, sind detaillierte, bürokratische Förderprogramme, deren Umsetzung dann aufgrund ihres Zeitverzugs wieder Kritik nach sich zieht. Allein die Stadt Nürnberg ist aktuell mit laufenden Beantragungsverfahren für über 100 verschiedene Förderprogramme der unterschiedlichen Ebenen Bund, Land und Europa beschäftigt. Leider greift der Ende November vorgelegte Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung diese Forderungen kaum auf. Über die wichtige Ankündigung der Lösung des Altschuldenproblems hinaus, die aber nur einem Teil der Kommunen zugutekommt, ist die Ankündigung der Entbürokratisierung der laufenden kommunalen Förderprogramme enthalten, aber kein Vorhaben, den Kommunen direkt weitere Finanzmittel im obigen Sinn zur Verfügung zu stellen. Deshalb sei es an dieser Stelle nochmals deutlich gesagt: Bund und Länder sind jetzt gefordert, einen kommunalen “Long Covid” zu verhindern und damit gleichzeitig alle Kommunen finanziell fit zu machen für Verkehrswende, Klimaschutz und Digitalisierung!

Vor allem Kommunen, die tief in der Verschuldung stecken, können mit dem neuen Koalitionsvertrag auf eine Lösung der Altschuldenproblematik hoffen. Foto: BS/CC BY 2.0, 7C0, flickr.com

im Koalitionsvertrag zur Unterstützung kommunaler Investitionstätigkeit, unter anderem im Bereich des Klimaschutzes und der Transformation. “Für die zielgerichtete Unterstützung bauen wir Investitionshemmnisse bei den Förderprogrammen ab und passen die Bedingungen zur Inanspruchnahme insbesondere für steuerschwache oder überschuldete Kommunen gezielt an”, heißt es dazu im Papier. Der Eigenanteil von benachteiligten Kommunen soll reduziert oder ersetzt und die Förderung soll am Merkmal “Strukturschwäche” ausgerichtet werden. Die kommunalen Förderprogramme sollen verbessert werden, indem sie entbürokratisiert und dort, wo möglich, sinnvoll gebündelt

und mit praxistauglichen Fristen versehen werden. Der Deutsche Städte- und Gemeindebund (DStGB) fordert seit Jahren, den Förderdschungel zu entwirren und somit den Zugang zu Fördermitteln auch für kleinere Verwaltungseinheiten zu vereinfachen. Der Kommunalverband begrüßt daher, dass hier eine neue Förderstruktur die Übersichtlichkeit und damit auch die Umsetzbarkeit erleichtern soll. Auch die reduzierten Eigenanteile bei finanzschwachen Kommunen bewertet der DStGB positiv. Das Aktionsbündnis begrüßt die Reform bei den Förderprogrammen ebenfalls. Die bisherige Förderpolitik des Bundes habe nicht zu benachteiligten Kommunen gepasst. Sie

hätten nicht das Personal, um die aufwendigen Antragsverfahren zu bewältigen, und ihnen würden oft auch die Eigenmittel fehlen, die dabei vorausgesetzt würden. Von den Förderprogrammen hätten daher meist die wohlhabenden Städte profitiert. Der Deutsche Städtetag bewertete es als “gut und notwendig”, die Investitionsfähigkeit der Städte zu unterstützen. Allerdings bräuchten die Städte nicht nur Förderprogramme, sondern mehr frei verfügbare Mittel durch einen größeren Anteil am Steueraufkommen. In einem Punkt hätten sich die Kommunen mehr von der neuen Regierung erhofft. Wesentliche Ursache für die Lasten der Kommunen sei die ungerechte Fi-

Im Koalitionsvertrag wird zwar angekündigt, dass die Bundesregierung bei neuen Aufgaben im Sozialbereich stärker auf die “Ausgewogenheit der Finanzierung” achten möchte, jedoch sind für den DStGB die geplante Einführung einer Kindergrundsicherung, das Bürgergeld (Ersatz für Hartz-IV), die Rentengarantie, die fehlende Positionierung, dass in einer älter werdenden Gesellschaft auch eine Verlängerung der Lebensarbeitszeit kein Tabu sein darf, Indizien dafür, dass der Sozialbereich weiter ausgedehnt werden wird. In diesem Zusammenhang fehle ein wirklich klares Bekenntnis zum Grundsatz: Wer bestellt, bezahlt. Dem Kommunalverband ist die nachhaltige Finanzierung im Koalitionsvertrag zu vage formuliert. Es bleibe zu hoffen, dass die Ampel die Leistungsfähigkeit des Staates und der Wirtschaft nicht überschätzt. Insbesondere im Sozialbereich sei eine Reform mit dem Ziel “Finanzierung des Sozialstaats dauerhaft sichern, Überforderung vermeiden” kaum erkennbar. Auch der Deutsche Städtetag bewertet die Ankündigungen als “unzureichend”.


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