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Alles dreht sich um das Rad BRUNECK – Die Radmobilität in Bruneck und den Gemeinden der Umgebung war vor kurzem Thema eines Informationsabends in der Rienzstadt. Es handelt sich um eines von vier Südtiroler Pilotprojekten.
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ie Gemeinden Bruneck, St. Lorenzen, Gais, Percha und Kiens setzen das erste von vier Südtiroler Pilotprojekten zur Verbesserung der Radmobilität um. Zum Informationsabend in Sachen Radmobilität in Bruneck und Umgebung luden die Green Mobility in der STA - Südtiroler Transportstrukturen AG gemeinsam mit der Stadtgemeinde Bruneck. Rund 40 Interessierte nahmen daran teil. Für Mobilitätslandesrat Daniel Alfreider ist das Ziel dabei ganz klar: „Bis 2030 soll Südtirol eine Modellregion in Sachen Radmobilität werden.“ Einiges zu tun gebe es dabei besonders was die täglichen Fahrten mit dem Fahrrad zur Arbeit, zur Schule oder zum nächsten Geschäft betreffe, so der Tenor des Abends.
Disktutierten über die Radmobilität: Die Gemeinde Bruneck und die STA - Südtiroler Transportstrukturen.
Brunecks Bürgermeister Roland Griessmair machte deutlich, dass der Ausbau der Fahrradmobilität für die Stadtplanung der Zukunft wesentlich und ein wichtiger Teil des
Verkehrskonzeptes sei. Auch Martin Ausserdorfer, STA-Präsident und Bürgermeister von St. Lorenzen unterstrich die Alltagstauglichkeit des Fahrrades. „Mit dem Rad ist man
Ehekrise in der Landwirtschaft! Das Ende einer Beziehung hat immer weitreichende Folgen, unabhängig von den Berufen der Eheleute. Eine besonders heikle Situation ergibt sich jedoch, wenn sich Landwirte trennen. Zuweisung der Familienwohnung. In den meisten Fällen wird die Familienwohnung jenem Ehegatten zugewiesen, bei welchem sich die Kinder überwiegend aufhalten. Die Zuweisung ist jedoch zeitlich beschränkt und endet spätestens mit der Erlangung der wirtschaftlichen Unabhängigkeit der Kinder. Die Zuweisung bezieht sich jedoch nur auf die Wohnung und nicht den Hof an und für sich. Wird also die Wohnung z.B. der Ehefrau zugewiesen, so ist es dem Ehemann natürlich nicht untersagt, den landwirtschaftlichen Betrieb weiterzuführen und sich regelmäßig auf dem Hof aufzuhalten und seiner Arbeit nachzugehen Unabhängig davon, ob der Ehemann in einer anderen Wohnung am Hof lebt oder außerhalb, ist diese notwendige Nähe jedenfalls in hohem Maße nervenaufreibend. Dies für den angenommenen Fall, dass der Ehemann der Hofeigentümer ist. Beide Ehegatten sollten dies bedenken. Unterhalt: Natürlich fallen auch bei Landwirten die Unterhaltszahlungen für die Kinder und unter Umständen auch für den Ehegatten an, was insbesondere dann eine Belastung darstellt, wenn etwa Schulden für den Hof abzubezahlen sind. 10
einfach schneller und bequemer unterwegs und kann auch tägliche Wege gut zurücklegen.“ Zunächst wolle man sich aber die Wünsche, Anliegen und Verbesserungsvorschläge der Bevölkerung anhören und gemeinsam diskutieren. In mehreren Arbeitsgruppen wurde intensiv besprochen, wo die infrastrukturellen Probleme liegen und wie Lösungsansätze aussehen. So wurde diskutiert, wo neue Radwege und Verbindungen benötigt werden, aber auch wie sich Touristen problemlos auf Alltagsstrecken orientieren können. Außerdem wurde gemeinsam erörtert, wie man in Bruneck mehr Menschen für das Fahrrad begeistern kann. (LPA/RED)
Alles was recht ist!
Ansprüche aus dem Familienbetrieb: Mit wenigen Ausnahmen arbeiten gewöhnlich beide Eheleute auf dem Hof mit und tragen damit zum Gedeihen des landwirtschaftlichen Betriebes bei. Der Ertrag, welcher nicht für die Lebenshaltungskosten der Familie verbraucht wird (sprich die Ersparnisse), wird üblicherweise auf dem Hof investiert (z.B. Sanierung der Wohnung, Stallbau, Errichtung von Wohnungen für Urlaub am Bauernhof usw.). Im Falle einer Ehetrennung und damit dem Austritt eines Ehegatten aus dem Familienbetrieb, hat derselbe Anspruch auf einen Anteil am Ertrag (soweit nicht für den Unterhalt der Familie aufgewendet) bzw. dem Wertzuwachs (z.B. Neubau eines Gebäudes). Sofern sich die Eheleute nicht auf die Höhe einigen, legt das Gericht fest, ob im konkreten Fall ein Anspruch besteht und bestimmt ebenfalls die Höhe der Auszahlung. Aus den hier kurz angesprochenen Punkten ist somit ersichtlich, dass eine Ehetrennung für einen Landwirt / eine Landwirtin neben dem hohen emotionalen Druck auch noch erhebliche finanzielle Belastungen mit sich bringen kann. Natürlich ist jede Situation anders gelagert, sodass von Fall zu Fall überprüft werden muss, ob und in welcher Höhe wechselseitige Ansprüche bestehen.
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RA Dr. Ruth Niederkofler Rechtsanwaltskanzlei Niederkofler - Bruneck