Der Schweineprofi

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DAS MAGAZIN DER EGZH • AUSGABE AUGUST 2019

KÜMMERT KEINE SAU? … ABER WOHL!

Auswahl beförderter Tiere pro Jahr am Frankfurter Flughafen: Zootiere 150

Wissenswertes rund ums Thema Tiertransporte

Pferde 2.000 Schweine 8.000

Haustiere 15.000

Im Gegensatz zu Produkten aus an­ deren Branchen steht der Export von Agrargütern, insbesondere von leben­ den Tieren, unter besonderer öffent­ licher Beobachtung. Wir vertreten die Meinung, dass verantwortungsvolle Exporte von gesunden und robus­ ten Nutztieren, wie beispielweise un­ sere leistungsfähigen Zuchteber und -sauen, in den Zielländern dazu bei­ tragen können, eine nachhaltige und effiziente Landwirtschaft aufzubauen und somit für ein verbessertes Tier­ wohl sorgen.

Ruhezeit von gleicher Dauer an einer zugelassenen Kontrollstelle einhal­ ten. Als Kontrollstellen (approved control posts) bezeichnet man Einrichtungen, in denen Tiere ihre gesetzlichen Ruhezeiten verbringen können. Europaweit gibt es davon 134 (Stand 24. Juni 2019) die sich wie folgt verteilen: Deutschland 28 Frankreich, Polen

jeweils 16

Italien 12 Großbritannien, Ungarn

jeweils 11

Spanien 6 Belgien, Irland, Rumänien, Tschechien jeweils 5

Tiertransporte innerhalb der EU wer­ den durch die „Verordnung (EG) Nr. 1/2005 des Rates über den Schutz von Tieren beim Transport und damit zusammenhängenden Vorgängen (…)“ geregelt. Darin werden sowohl allge­ meine als auch artenspezifische An­ forderungen für den Transport von Tieren vorgeschrieben. So müssen vor der Beförderung alle nötigen Vor­ kehrungen getroffen werden, um die Dauer so kurz wie möglich zu halten und den Bedürfnissen der Tiere wäh­ rend der Beförderung Rechnung zu tragen. Dies bedeutet unter anderem, dass alle Schweine beim Transport auf Straße oder Schiene liegen und in ih­ rer natürlichen Haltung stehen kön­ nen. Generell dürfen Schweine maxi­ mal 24 Stunden am Stück transpor­ tiert werden, danach müssen sie eine

Griechenland, Niederlande

jeweils 4

Bulgarien 3 Estland, Finnland, Slowenien

jeweils 1

Dänemark, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Österreich, Portugal, Schweden, Slowakei, Zypern

0

Für lange Tierbeförderungen muss ein Fahrtenbuch geführt und von einem Amtsveterinär überprüft und unter­ schrieben werden. Das Fahrtenbuch wird in die Abschnitte Planung, Ver­ sandort, Bestimmungsort, Erklärung des Transportunternehmers (u. a. mit Streckenplanung unter Angabe der Kontrollstellen) und Formular zur Mel­ dung von Unregelmäßigkeiten unter­ teilt. Weiter besteht die Notwendig­ keit eines vorhanden Notfallplanes, der unter anderem bei Unfällen oder technischen Störungen eine Hilfe­ stellung bieten soll. Um das Wohl­

befinden für die Tiere während dem Transport zu gewährleisten, kommt modernste Technologie zum Einsatz. GPS-Systeme erfassen und speichern laufend Standort und Geschwindig­ keit des Transportes, Sensoren in den Laderäumen messen ständig die vor­ herrschenden Temperaturen und war­ nen den Fahrer sowohl akustisch als auch optisch, wenn sich die Tempe­ raturen einem kritischen Bereich nä­ hern. Trotz all der Technik ist es jedoch unabdingbar, dass die Transportunter­ nehmen qualifiziertes Personal für die Beförderung lebender Tiere einset­ zen. Für Transporte ab 65 km und bis zu acht Stunden Fahrtzeit benötigt der Fahrer einen Befähigungsnachweis und die Zulassung als Transportunter­ nehmer Typ 1. Bei Fahrten mit mehr als acht Stunden bedarf es zudem ei­ ner Zulassung als Transportunterneh­ mer Typ 2. Abschließend bleibt zu sagen, dass sehr viel unternommen wird, um dem Tierwohl auch während eines Trans­ portes gerecht zu werden, sei es zu Land, zu Wasser oder in der Luft. Tat­ sächlich gehen die Maßnahmen zum Schutz des Tieres noch weit über das hinaus, was wir hier aufgeführt haben. Für den interessierten Leser stellen wir unter www.egzh.de auf der Newsseite die komplette Verordnung als Download bereit.


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