FURIOS 27
Nur eine Rampe reicht nicht Alle wollen barrierefrei sein. Doch wer kann wirklich ungehindert am Studienalltag teilnehmen? Ein Blick auf die FU in Sachen Inklusion und Teilhabe.
Ein typischer Dienstag um 09:54 Uhr an der Haltestelle Dahlem-Dorf: Eine große Traube von Studis wird von den gelben Waggons der U-Bahn auf den Bahnsteig gespuckt und bewegt sich stromartig auf die Treppen zu. Studierende, die in ihrer körperlichen Mobilität eingeschränkt sind, kommen hier aktuell nicht weiter, denn der Aufzug funktioniert nicht. Ein schmuckloses, laminiertes Schild informiert darüber, dass er »aufgrund von Modernisierungsmaßnahmen« von Februar bis Juli außer Betrieb sei. »Für mögliche Beeinträchtigungen bitten wir um Ihr Verständnis«. Aktuellen Zahlen zufolge sind etwa 15 Prozent der Bachelor-Studierenden an der FU von einer Behinderung oder chronischen Krankheit betroffen. Ein kaputter Fahrstuhl ist nur eines der Probleme, die ihnen im Studienalltag begegnen. Welche weiteren Probleme gibt es und wie steht es um die Barrierefreiheit an der FU? »Eine hundertprozentige Barrierefreiheit auf dem Campus zu erreichen, ist eine große Herausforderung. Aus unserer Sicht besteht hier noch deutlicher Optimierungsbedarf«, sagt Katrin Fischer von der Beratungsstelle für Studierende mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen. Gerade die alten Villen, in denen sich viele Institutionen der Universität befinden, seien für Menschen im Rollstuhl nicht zugänglich. Aber auch Bodenleitsysteme und Beschilderungen für blinde und sehbehinderte Menschen gebe es an der FU derzeit nicht. Andere Hochschulen seien in Sachen Zugänglichkeit schon weiter, so Fischer, zum Beispiel die Universität Münster oder die TU Dresden. Letztere verfügt unter anderem über Raumbeschilderung in Brailleschrift sowie Onlinevideos in Gebärdensprache. Die Beratungsstelle der FU hilft Studierenden mit Behinderungen bei Fragen rund um die Wahl des Studienfachs, dem Härtefallantrag bei der Studienbewerbung sowie dem Nachteilsausgleich für Prüfungen. Letzterer soll Chancengleichheit gewährleisten und kann sowohl eine Verlängerung der Frist für eine Hausarbeit als auch die Nutzung von Hilfsmitteln bedeuten.
©Illustration: Malin Krahn
Besonders schwierig sei es an der Universität für Studierende mit unsichtbaren Behinderungen wie ADHS oder psychischen Erkrankungen, erklärt Fischer. Angst vor Ablehnung und Stigmatisierung erschwerten die Kontakte zu Kommiliton*innen, Lehrenden und Mitarbeitenden zusätzlich. Auch hier unterstütze die Beratungsstelle mit Angeboten, um existierende Barrieren abzubauen. An der FU gibt es außerdem eine*n Beauftragte*n für Studierende mit Behinderungen, die*der in den Gremien der Hochschule für ihre Belange eintritt. Momentan ist das Olaf Muthorst, Professor im Fachbereich Rechtswissenschaft.
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