Klinikmagazin PLUS Punkt - Ausgabe 29

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Pflege

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Die Pflege im Fokus der Politik Personalbemessung in der Pflege – zum Wohle des Patienten?! Wer bereits im häuslichen Umfeld einen lieben Angehörigen gepflegt hat weiß, wie aufwändig Pflege sein kann. Diese Aufgabe fordert den ganzen Menschen und kostet viel Kraft. Auf den Pflegestationen unserer Kliniken sammeln sich oftmals zehn bis zwanzig vollständig abhängige Patienten mit schwerwiegenden Erkrankungen oder Einschränkungen. Wie viele Patienten können pro Schicht von einer Pflegekraft versorgt werden? Die Antwort auf diese scheinbar einfache Frage bereitet unseren Gesundheitspolitikern schon immer Probleme. Die internationale Pflege-Vergleichsstudie RN4CAST aus dem Jahr 2012 ermittelte, dass sich hierzulande im Schnitt eine Pflegekraft um 13 Patienten zu kümmern hat. Dieses Verhältnis liegt in der Schweiz und in Schweden bei etwa eins zu acht,

in den Niederlanden bei eins zu sieben und in den USA sogar nur bei eins zu 5,3 Patienten. Diese Zahlen belegen, dass man unserem Pflegepersonal ordentlich Arbeitsleistung abverlangt.

Ein Blick zurück In den 70er und 80er Jahren wurden die Personalkosten von den Kassen in voller Höhe übernommen, aber mit steigenden Ausgaben wuchs der Druck, dieser Entwicklung Einhalt zu gebieten. Es folgten zahlreiche Gesetze, die sich immer auch auf die Anzahl der in der Pflege tätigen Arbeitskräfte auswirkten. Mit der Pflegepersonalregelung (PPR) wurde 1993 ein bedeutsames Instrument zur Bemessung des Pflegepersonalbedarfs im Krankenhaus ins Leben gerufen. Sie war Bestandteil des deutschen Gesundheitsstrukturgesetzes von 1992 und Anzeige

diente der Ermittlung des Personalbedarfs auf Allgemeinstationen im Krankenhaus. Sehr schnell zeigte sich, dass tatsächlich viel mehr Pflegekräfte fehlten als zunächst geschätzt. Anfangs ging man von ungefähr 13.000 Planstellen aus, tatsächlich wurden es schnell noch 8.000 weitere. Wegen des hohen Erfassungsaufwandes und der enormen Personallücke wurde die PPR 1996 ausgesetzt und 1997 außer Kraft gesetzt. Der gravierendste Einschnitt in Sachen Personalbemessung erfolgte in den Jahren 2003 / 2004. Mit der Einführung der DRGs (Diagnostic Related Groups), einem für die Kliniken völlig neuen Abrechnungssystem, veränderte sich das Personalwesen in den Krankenhäusern grundlegend. Vorbereitend wurde im Mai 2001 das Institut für Entgeltabrechnung im Krankenhaus (InEK) gegründet. Die Spitzenverbände der Krankenkassen, der Verband der Privaten Krankenversicherung und die Deutsche Krankenhausgesellschaft haben wichtige Aufgabenfelder auf diese neue Institution übertragen, so unter anderem die Erstellung von Kodierrichtlinien oder die Weiterentwicklung des Berechnungssystems. Basierend auf Daten, die von sogenannten Kalkulationshäusern eingereicht werden mussten, entstand ein Kalkulationsschema, wie man es aus der Wirtschaft kennt. Steigende Fallzahlen und sinkende Verweildauern bewirkten inflationsähnliche Zustände vor allem für die

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