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Die Unterbringung von Haustieren

Recht: Haftung bei entstandenen Schäden – was beachtet werden muss Die Unterbringung von Haustieren

Von Dr. Silvia Winkler

Für viele Menschen ist der Hund ein treuer Begleiter. Aus diesem Grund soll er selbstverständlich auch mit in den Urlaub kommen. Die Unterbringung von Haustieren in Hotelzimmern bzw. Ferienwohnungen bringt allerdings immer wieder Schwierigkeiten mit sich.

Nicht selten kommt es vor, dass ein Hund in einem Hotelzimmer oder in einer Ferienwohnung Schäden anrichtet, zum Beispiel Möbel und Türen zerkratzt oder Vorhänge und Polstermöbel beschädigt.

Wer haftet für die Schäden?

Die sogenannte Tierhalterhaftung ist im italienischen Zivilgesetzbuch geregelt. Der Eigentümer oder Tierhalter eines Tieres haftet für Schäden, die Dritten durch das Tier zugefügt werden. Als Tierhalter gilt dabei, wer das Tier in seiner Obhut hat. Dementsprechend muss der Gast für die Schäden aufkommen, die sein Haustier bzw. sein Hund verursacht.

Die Tierhalterhaftung wird als verschuldensunabhängige Haftung qualifiziert. Von seiner Haftung kann sich der Tierhalter lediglich dann befreien, wenn er Zufall nachweist, wie etwa Fremdverschulden oder ein ausschließliches Verschulden des Geschädigten, also des Gastwirtes. In der Regel kann die Haftung des Tierhalters also nicht so einfach ausgeschlossen werden.

Vorgehen bei festgestellten Schäden

Grundsätzlich sollte mit dem Gast abgeklärt werden, ob eine Versicherung besteht, welche für eventuelle durch den Hund verursachte Schäden aufkommt.

Eine solche HaftpflichtSchäden durch Hunde müssen vom Tierhalter bezahlt werden.

Foto: prystai/ stock.adobe.com

versicherung ist nicht gesetzlich vorgeschrieben. Auch wenn es sehr ratsam für den Tierhalter wäre, eine Versicherung abzuschließen, die für durch den Hund verursachte Schäden aufkommt, kommt es immer wieder vor, dass Gäste keine entsprechende Versicherung abgeschlossen haben oder die Versicherung den Schaden nicht vollständig übernimmt.

In diesen Fällen muss der Gast den Schaden aus eigener Tasche bezahlen.

Grundsätzlich ist es immer ratsam, den entstandenen Schaden im Zimmer oder in der Ferienwohnung vor Abreise zusammen mit dem Gast zu begutachten und eine umfängliche Fotodokumentation zu erstellen. Falls die Höhe des Schadens klar zu bemessen ist oder kurzfristig Kostenvoranschläge für die Reparaturen eingeholt werden können, kann der Gast den Schaden bestenfalls schon bei seiner Abreise begleichen.

Sollte der Schaden erst nach Abreise des Gastes festgestellt werden, so muss der Gast unverzüglich kontaktiert und über den festgestellten Schaden, auch anhand der erstellten Fotodokumentation, informiert und zum Ersatz des entstandenen Schadens aufgefordert werden.

Erfahrungsgemäß ist es jedoch schwieriger, den Schaden geltend zu machen, wenn der Gast bereits abgereist ist. Falls es nicht möglich ist, eine Einigung mit dem Gast zu finden oder der Gast sich weigert, für den durch seinen Hund verursachten Schaden aufzukommen, bleibt nur die Möglichkeit, den Ersatz des Schadens gerichtlich einzufordern.

Weitere Informationen erteilt die HGV-Rechtsabteilung.

Tel. 0471 317 760 recht@hgv.it

Future Talks: Podcastfolge zum Thema Leadership mit Coach Ursula Obermair Mit Engagement das Beste geben

Führungskräfte haben viele Aufgaben, das weiß auch die Arbeits- und Organisationspsychologin und Leadership-Coach Ursula Obermair. Zu diesen gehört es, Vorbild zu sein, Ziele zu definieren und deren Erreichung zu verfolgen, Aufgaben zu organisieren und zu verteilen, für Stabilität zu sorgen, die Mittel zur Verfügung zu stellen, damit die Mitarbeitenden arbeiten können. Auch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter individuell und im Team entwickeln, das Team motivieren, die Zusammenarbeit zu organisieren und zu strukturieren, sich Problemen und Konflikten anzunehmen, Mitarbeitende zu coachen, Feedback, Anerkennung und Wertschätzung zu geben und natürlich auch die disziplinarische Verantwortung ist dabei wichtig. „Im Grunde ist es ihre Aufgabe, all das zu tun, was nötig ist, um ein Host Alexandra Silvestri (links) mit Ursula Obermair.

Umfeld zu schaffen, in dem Mitarbeitende mit Engagement ihr Bestes geben können, um die Unternehmensziele zu erreichen“, bringt es Obermair im Gespräch mit Host Alexandra Silvestri auf den Punkt.

Eine spannende und herausfordernde Aufgabe, vor allem in einem Team, in dem Menschen mit unterschiedlichen Hintergründen und Wertevorstellungen zusammenarbeiten, die sich oft auch in unterschiedlichen Lebensphasen befinden. Gerade deshalb, weiß Obermair, ist es besonders als Führungskraft wichtig, sich der eigenen Werte bewusst zu sein. Werte beeinflussen die Art und Weise, wie man lebt. Sie sorgen für Orientierung und Sinn und sind der Kern der individuellen Persönlichkeit. Gerade für Führungskräfte hilft diese Auseinandersetzung mit den eigenen Werten, um sich bewusst zu werden, wie man führen möchte. Denn eine gute Führungskraft kann nur gut führen, wenn sie authentisch führt. „Zu einer Führungskraft gehört es, Mensch zu sein“, sagt Obermair. Das impliziere Wertschätzung, Dialog, Entwicklung, auf Stärken bauen und Feedback geben. Im Grunde geht es darum, eine vertrauensvolle Beziehung auf Augenhöhe aufzubauen. Mitarbeitenden von oben herab zu begegnen und sie entsprechend zu behandeln, Monologe führen oder überhaupt nicht kommunizieren oder sich bei Fehlern auf die Suche nach den Schuldigen zu machen – diese Aspekte der Führung haben ausgedient.

Das Gespräch und weitere Tipps zum Thema Führung können im Podcast „Future Talks – der Podcast für das Südtiroler Hotel- und Gastgewerbe“ nachgehört werden. Der Podcast ist auf der HGV-Website, dem YouTube-Kanal des HGV und auf den Plattformen Spotify, Deezer, Amazon Music/Audible und Apple Podcast verfügbar. as

HGV-Unternehmensberatung gibt Handlungstipps für schnelle Maßnahmen Auf die Energiekrise richtig reagieren

Von Geom. Michael Pichler

Die hohen Energiekosten belasten auch Beherbergungsbetriebe. Speziell Betriebe mit großzügigen Spa-Bereichen weisen einen nicht unerheblichen Energieeinsatz auf. Wie damit umgehen, zeigt folgender Bericht.

Ein österreichisches Branchenportal hat eine Umfrage unter Wellnesshotels zu ihrem Energieverbrauch und Einsparungspotenzialen durchgeführt. Das Ergebnis: 67 Prozent der Hoteliers versuchen, die Technik zu optimieren, 63 Prozent bauen die eigene Energiegewinnung aus, 42 Prozent setzen auf organisatorische Optimierungen, 32 Prozent der Hotels sehen Einsparungspotenzial bei der Raumtemperatur und 29 Prozent der Betriebe wollen die Betriebszeiten ihres Wellnessbereichs an den Randzeiten verkürzen. Nur 17 Prozent der Wellnesshotels werden die Wassertemperatur senken.

Diesen Handlungsbedarf hat der HGV bereits im letzten Jahr erkannt und eine Energieberatung für Mitglieder ins Leben geruglieder ins Leben gerufen. Die Beratung zielt fen. Die Beratung zielt genau darauf ab, die Energiegewinnung im Betrieb auszubauen oder zu optimieren. Die meisten Beratungen gehen in Richtung möglicher Investitionen in erneuerbare Energien, wie Fotovoltaikanlagen oder Erneuerungen bzw. den Austausch der bestehenden technischen Anlagen, um die Energiekosten zu senken und damit mittel- und langfristige Einsparungen zu erzielen. Bei den Beratungen werden auch Angaben zu den zu erwartenden Amortisierungszeiten der geplanten Investitionen gegeben.

Umdenken bei Außenpools erkennbar

Bei den jüngsten Beratungen von Schwimmbadtungen von Schwimmbadplanungen wird beplanungen wird bereits ein leichtes reits ein leichtes Umdenken bei Umdenken bei den Betreibern bemerkt. bern bemerkt. Während vor einiger Zeit bei Außenpools noch um jeden Meter mehr gefeilscht wurde, geht der Trend bei Wasserflächen zurzeit doch eher wieder in Richtung genauer Wirtschaftlichkeitsüberprüfung und konzeptioneller Überlegungen. Defacto wird überlegt, ob es überhaupt auf einer gewissen Meereshöhe einen Außenpool braucht und wenn ja, wieviel Quadratmeter unbedingt nötig sind und was wirtschaftlich bzw. aus energietechnischer Sicht vertretbar ist. Dieses Umdenken ist aus nachhaltiger Sicht durchwegs zu begrüßen.

Tipps für schnelle Maßnahmen

Wer keine Investitionen tätigen will, kann dennoch kurzfristige Maßnahmen im Betrieb ergreifen. Die HGV-Unternehmensberatung hat diesbezüglich bereits im letzten Jahr mehrere Handlungsempfehlungen erarbeitet und gesammelt.

So gilt es, den Energieverbrauch regelmäßig zu messen. Pro Monat sollte man sich ein bis zwei Stunden Zeit nehmen und in einer Tabelle die Zählerstände von Heizung, Strom und Wasser eintragen, idealerweise immer am Anfang oder am Ende des Monats. Allein durch diese Maßnahme lassen sich rund fünf Prozent Energiekosten einsparen.

Auch dem Mitarbeiterteam im eigenen Betrieb kann man gewisse Zuständigkeiten im Bereich Energie- und Ressourcensparen geben. Damit wird den Menschen Verantwortung im Kontext gegeben und man erreicht eine größere Tragweite, denn je mehr Mitarbeitende im Unternehmen an einem Strang ziehen, desto größer sind die Auswirkungen.

Weitere Handlungsempfehlungen und Informationen zur Energiesparberatung erteilt der Bereich Baumanagement in der HGV-Unternehmensberatung.

Tel. 0471 317 780 baumanagement@hgv.it

Recht: PEC-E-Mail-Adresse muss kontrolliert werden Postfach regelmäßig prüfen

Von Dr. Marlies Klotz

Offizielle Schreiben, Gerichtsakten, Zahlungsaufforderungen usw. werden größtenteils nicht mehr per Post, sondern per PEC-E-Mail gesendet. Es ist deshalb unerlässlich, den Posteingang der PEC-E-Mail-Adresse auf den Eingang von neuen PECMails zu kontrollieren.

Seit Anfang 2009 sind alle Gesellschaften verpflichtet, bei der Eintragung im Handelsregister die eigene zertifizierte E-Mail-Adresse (PEC) anzugeben. Diese Pflicht wurde 2013 auch auf die aktiven Einzelfirmen ausgedehnt.

Eine zertifizierte E-Mail (PEC-E-Mail) hat denselben rechtlichen Stellenwert wie ein Einschreibebrief mit Rückantwort, vorausgesetzt der Absender und der Empfänger verwenden beide die zertifizierte PEC-E-Mail-Adresse.

Die fehlende Prüfung des PEC-E-Mail-Postfaches kann unter Umständen schwerwiegende Folgen haben, insbesondere dann, wenn Gerichtsakte oder Zahlungsaufforderungen über diesen Weg zugestellt werden und aufgrund der Tatsache, dass die PEC-E-Mail nicht gelesen wurde, Rekurs- oder Zahlungsfristen verstreichen.

Eine eingegangene PECE-Mail gilt als zugestellt, auch wenn diese nicht gelesen wurde. Es sollte auch stets überprüft werden, ob das PEC-E-Mail-Postfach noch über genügend Speicherplatz verfügt, um neue PEC-E-Mails empfangen zu können.

Tipps zur Kontrolle

Um die Kontrolle des PEC-Postfaches zu erleichtern, gibt es mehrere Möglichkeiten: • Einige Anbieter von PEC-

E-Mail-Adressen bieten einen Benachrichtigungsdienst mittels SMS oder einer anderen E-Mail-

Adresse an. Sobald eine

neue PEC-E-Mail eingeht, erhält man den entsprechenden Hinweis. • Ebenso besteht bei einigen Anbietern die Möglichkeit, die PEC-E-Mails auf die normale E-Mail-

Adresse umzuleiten. Dazu muss in der PEC-E-Mail-

Verwaltung die entsprechende Umleitung aktiviert werden. • Eine andere bequeme

Lösung ist jene, im eigenen E-Mail-Programm die PEC-Adresse hinzuzufügen. Dadurch ist es möglich, dort nicht nur die normalen E-Mails, sondern auch die PEC-E-

Mails zu empfangen.

Um Konsequenzen durch eine unzureichende Kontrolle des Posteingangs der PECE-Mail-Adresse zu vermeiden, wird empfohlen, eine der genannten Lösungen zu aktivieren.

Weitere Informationen zu den PEC-E-Mails erteilt die HGV-Rechtsabteilung.

Fliesen und Böden und ein gutes Gefühl.

„Weil mich der Boden immer daran erinnert, wie gut sich Peintner um alles gekümmert hat.“

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