19 minute read

HGV-Zeitung Januar 2023

Standpunkt

Von Manfred Pinzger HGV-Präsident

Gemeinsam Akzente setzen

Unsere Betriebe waren zu Weihnachten und vor allem Silvester gut bis sehr gut ausgebucht. Unsere Gäste erlebten nach zwei Jahren wieder Weihnachtsferien ohne Einschränkungen. Die Urlaubsgäste haben dies sichtlich genossen – auf unseren bestens präparierten Skipisten, Winterwanderwegen, in unseren Restaurants und Beherbergungsbetrieben. Einmal mehr

hat sich das Hotel- und Gastgewerbe als stabiler

Anker erwiesen, der sich auch auf andere Sektoren, insbesondere den Handel, positiv ausgewirkt hat.

Bei der Klausur des HGV-Landesausschusses Mitte Dezember haben wir uns neben den urbanistischen Themen auch mit Bereichen befasst, welche die Wettbewerbsfähigkeit unserer Betriebe und unseres Sektors in Zukunft bestimmen werden. Das sind für uns

im Besonderen die Bereiche Nachhaltigkeit, Inno-

vation und Human Resources. In all diesen Bereichen hat der HGV bereits Akzente gesetzt und wird weitere setzen. Zudem haben wir in puncto Nachhaltigkeit, Energie und Mitarbeiterführung bzw. Human Resources neue Beratungspakete geschnürt, um interessierte Mitgliedsbetriebe in diesen Bereichen kompetent beraten und begleiten zu können. Nutzen Sie diese Möglichkeiten!

Ein wichtiges Zukunftsthema ist die Innovation in unseren Betrieben. Dabei geht es darum, innovativ, qualitativ und nachhaltig in die langfristige Festigung der eigenen Wettbewerbsfähigkeit zu investieren.

Ein dritter Schwerpunkt befasst sich mit den Menschen. Unsere Branche ist sehr mitarbeiterintensiv. Wir stehen in harter Konkurrenz mit anderen öffentlichen und privaten Arbeitgebenden. Deshalb muss es uns gemeinsam gelingen, das Gastgewerbe als attraktiven, innovativen und verantwortungsvollen Arbeitgeber für Mitarbeitende zu positionieren.

Wir laden unsere Mitgliedsbetriebe ein, diese Entwicklungsprozesse gemeinsam mit uns zu be-

schreiten. Schaffen Sie heute schon die Basis für eine gesicherte Wettbewerbsfähigkeit Ihres Betriebes. Der HGV begleitet Sie dabei gerne.

Aktuelles

Ehrung der Mitglieder mit über 50-jähriger Tätigkeit ...............8 Der HGV ehrt alle fünf Jahre jene Gastwirtinnen und Gastwirte, die seit mindestens 50 Jahren im Gastgewerbe tätig sind. Diese Ehrung findet am 14. Juni 2023 im Meraner Kurhaus statt.

Rückblick auf drei Jahrzehnte Tätigkeit ..............................9 Werksverkehr für Materialseilbahnen, Energiekosten, Richtlinien des Landes zur Förderung von Schutzhütten und ein Rückblick auf die letzten 30 Jahre. Dies waren die Themen der Jahresversammlung der Fachgruppe Schutzhütten des HGV.

Für die Gastwirtin ................................ 10 Weinexpertin Sonya Egger vom Restaurant Kuppelrain in Kastelbell wurde vom Gourmetführer Michelin 2021 als beste Sommelière Italiens ausgezeichnet. Im Interview verrät sie, wie sie ihre Passion zum Beruf gemacht hat und gibt Einblicke in die Welt ihrer Weine.

Vermittlung guter Weinkultur ........... 12 Der HGV und die Sommliervereinigung Südtirol werden ihre enge Zusammenarbeit weiterhin fortführen. Das haben die Präsidenten Manfred Pinzger und Elvis Costa vereinbart.

Betriebsführung

Die Unterbringung von Haustieren ... 16 Für viele Menschen ist der Hund ein treuer Begleiter. Aus diesem Grund soll er selbstverständlich auch mit in den Urlaub kommen. Die Unterbringung von Haustieren in Hotelzimmern bzw. Ferienwohnungen bringt allerdings immer wieder Schwierigkeiten mit sich.

Foto: prystai/stock.adobe.com

Die Reise der Mitarbeitenden ...............18 Um die Employee Journey im eigenen Betrieb zu verbessern, muss man die für seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter relevanten Berührungspunkte mit dem Betrieb kennen.

Weiterbildung

Mitarbeitende im Fokus ......................... 20 Gute Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu finden und zu halten wird immer schwieriger. Die Südtiroler Tourismuskasse (STK) und der HGV unterstützen ihre Mitglieder dabei mit einem ausgewogenen Weiterbildungsprogramm. Von Frühstück, Brunch und Brinner ... 26 Das Frühstück gewinnt weiter an Bedeutung und bietet Raum zur Differenzierung. Die Erwartungen ändern sich aber. Seminar und Lehrgang sind geplant.

Gastronomie

Aktion Sonntagsbraten...................... 27 Auch in diesem Jahr lädt die Gruppe Südtiroler Gasthaus zu einer besonderen kulinarischen Aktion. Bis zum 19. März finden sich der Braten und der Eintopf auf den Speisekarten der teilnehmenden Gastbetriebe.

Trends

Natururlaub und Erlebnisreisen im Trend ...................... 28 Die jährliche Reiseanalyse der Forschungsgemeinschaft Urlaub und Reisen e.V. hat die Urlaubsmotive am deutschen Markt analysiert.

aanbetta/stock.adobe.com

HGJ

Spende für guten Zweck .................... 30 Auch im vergangenen Jahr hat sich die HGJ-Landesleitung zur Weihnachtszeit etwas Besonderes einfallen lassen. Mit einer Spende wurde die Vereinigung Peter Pan unterstützt.

Bezirke

4. Gaudi- & Wandergenusstag............ 33 Die HGV-Ortsgruppe Villnöß veranstaltet am Dienstag, 31. Januar, den 4. Gaudi- & Wandergenusstag in Villnöß. Alle HGV- und HGJ-Mitglieder sind herzlich eingeladen.

Panorama

Südtiroler Wirtschaftspreis wurde vergeben ...... 39 Im Bereich Hotel- und Gastgewerbe wurden der Gasthof Zum Riesen in Tarsch und das Hotel Kreuzberg in Sexten ausgezeichnet. Marktblick

Produktneuheiten ............................ 40-42 Neuheiten der Lieferanten der Hotels und Gastbetriebe.

Kleinanzeiger

Kleinanzeiger ..................................... 42-43 Kleinanzeigen in der HGV-Zeitung.

HGV legt Schwerpunkte für 2023 fest

Klausur des Landesausschusses am Ritten abgehalten – mit Zukunftsthemen befasst

Der 25-köpfige Landesausschuss des HGV traf sich in Oberbozen zu seiner jährlichen Klausurtagung. Im Mittelpunkt standen dabei die bauliche Entwicklung der gastgewerblichen Betriebe, die Überarbeitung des Systems der Ortstaxe und die zentralen Zukunftsthemen Nachhaltigkeit, Innovation und Human Resources.

HGV-Präsident Manfred Pinzger gab zunächst einen generellen Überblick über die tourismuspolitischen Rahmenbedingungen, mit denen die Gastronomie- und Beherbergungsbetriebe in Südtirol konfrontiert sind. „Neben den allgemeinen Kostensteigerungen setzen vor allem die hohen Energiekosten und die gestiegenen Zinsen viele Betriebe finanziell unter Druck. Ob Bar, Restaurant oder Beherbergungsbetrieb – die Energiekosten schlagen enorm zu Buche“, erläuterte Präsident Pinzger. Mit dem kürzlich von der Landesenergiegesellschaft aufgelegten Angebot Alperia Eco Business lassen sich die Energiekosten, vor allem bei den kleineren und kleinen Betrieben, etwas abfedern. Insgesamt muss es aber darum gehen, dass die hohen Energiekosten und die steuerliche Be-

Die Ortstaxe soll auch künftig nur für die Finanzierung der Tourismusvereine, das touristische Marketing und die Produktentwicklung eingesetzt werden.

HGV-Präsident Manfred Pinzger Die drei Zukunftsfelder Nachhaltigkeit, Innovation und Human Resources werden die Schwerpunkte der Tätigkeit des HGV sein.

Foto: stock.adobe.com/redpixel

lastung der Unternehmen reduziert werden. In diesem Zusammenhang sprach sich der Landesausschuss für eine Senkung der Gemeindeimmobiliensteuer GIS sowie der IRAP aus.

Auch der Landeshaushalt 2023 lässt zu wenig Spielraum für die Förderung der gastgewerblichen Betriebe. Laut Haushalt sind 35,94 Millionen Euro vorgesehen. Das sind gerade einmal knapp 0,54 Prozent der im Ausgangshaushalt bereitgestellten finanziellen Mittel. Dabei wären weitere zielgerichtete Fördermaßnahmen, mit denen auch bestimmte Lenkungseffekte erzeugt werden können, oder die Reaktivierung des Rotationsfonds, wichtig.

Eingehend befasste sich der Landesausschuss mit den noch ausstehenden Durchführungsbestimmungen zum Landestourismusentwicklungskonzept bzw. den verschiedenen, teils noch ausständigen Normen, welche die künftige bauliche Entwicklung der gastgewerblichen Betriebe regeln. „Unsere Unternehmen benötigen rasch Planungssicherheit“, unterstrich Pinzger. Ein weiteres Mal pocht der HGV darauf, dass auch im Natur- und Agrargebiet, wo ca. 50 Prozent der Betriebe angesiedelt sind, ausreichend Spielräume für eine bauliche Entwicklung, insbesondere in qualitativer Hinsicht, möglich sind. Rasch geregelt werden muss generell die quantitative Erweiterung im Rahmen der vom LTEK vorgesehenen Spielräume. Auch die Notwendigkeit, Unterkunftsmöglichkeiten für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bzw. Mitarbeiterhäuser zu schaffen, wurde aufgezeigt. „Der HGV hat schon seit geraumer Zeit der Landespolitik entsprechende Vorschläge unterbreitet“, erklärte Pinzger.

Thema Ortstaxe

Ein weiteres Thema war die von Landesrat Arnold Schuler angekündigte Überarbeitung des Systems der Ortstaxe. Der HGV hat sich grundsätzlich für eine Erhöhung der Ortstaxe ausgesprochen. Damit können die Initiativen der Tourismusvereine im Bereich Verschönerung des Ortsbildes, Produktgestaltung und die Aktivitäten der IDM finanziell noch stärker unterstützt werden. Der HGV spricht sich aber kategorisch dagegen aus, dass man mit den zusätzlichen Geldern aus der Ortstaxe tourismusfremde Projekte finanziert oder die Gelder gar dafür verwendet, Haushaltslöcher der Gemeinden, Städte oder auf Landesebene zu stopfen.

Eine Erhebung des LTS ergab, dass über die Tourismusvereine bereits jetzt mit rund zwölf Millionen Euro Projekte im Bereich Landschaftsschutz, Pflege der Landschaft und dergleichen mehr mitfinanziert werden. „Diese Mittel werden großteils über die freiwilligen Beiträge der gastgewerblichen Betriebe generiert. Deshalb darf die Ortstaxe auch künftig nur für die Finanzierung der Tourismusorganisationen, das touristische Marketing und die Produktentwicklung eingesetzt werden“, forderte der HGV-Landesausschuss.

Themen der Zukunft

Nachhaltigkeit, Innovation und Human Resources gerichtet. Das Land Südtirol und IDM haben die Maxime ausgegeben, dass Südtirol in puncto Nachhaltigkeit zu einer Vorzeigeregion werden sollte. „Der Tourismus wird dabei Verantwortung übernehmen“, bekräftigte der HGV-Landesausschuss.

Während die IDM diesen Prozess auf der Destinationsebene begleitet, konzentriert sich der HGV auf die Betriebsebene. Im Bereich Innovation geht es zunächst um eine noch stärkere Digitalisierung der Abläufe in Gastbetrieben und um intelligente Lösungen, die dazu beitragen, die Ressourcen noch effizienter einzusetzen.

Dazu wird der HGV mit den wichtigsten Partnern im Bereich Forschung und Entwicklung kooperieren, wie dem Fraunhofer Institut Italia, dem NOI Techpark und der Freien Universität Bozen. Zudem wird den Mitgliedern eine Online-Plattform zur Verfügung gestellt, auf welcher man zeitnah über die jeweils aktuellen Förderprogramme auf Landes-, Staats- und EU-Ebene informiert wird. st

Neuregelung der Gästebetten

Urbanistik: Antragstellung bis 31. März bei den Gemeinden – Formulare auf HGV-Website

Von Dr. Evelin Schieder

Gewerbliche und nicht gewerbliche Beherbergungsbetriebe können innerhalb 31. März 2023 bei der Gemeinde um die Erhöhung der in der Erlaubnis oder in der Tätigkeitsmeldung bzw. Tätigkeitsbeginnmeldung angeführten Gästebettenanzahl ansuchen.

Für die Beantragung der Erhöhung der in der Erlaubnis angeführten Anzahl der Gästebetten stehen nun die Formulare sowie ein Informationsfolder auf der Website des HGV www.hgv.it zur Verfügung. Hier finden sich auch weitere nützliche Informationen, unter anderem auch ein Informationsfolder zur Neuregelung der Gästebetten.

Die Gemeinden haben inzwischen die Formulare und Informationen vom Gemeindenverband erhalten und haben diese auf deren Internetseite zur Verfügung gestellt.

Die Formulare sind auszufüllen und mit digitaler Unterschrift zu unterzeichnen. Alternativ dazu können die ausgefüllten Formulare händisch unterschrieben und zusammen mit einer Kopie des Personalausweises an die Gemeinde übermittelt werden.

Die ausgefüllten und unterzeichneten Formulare sollten zusammen mit den vorgesehenen Anlagen vorzugsweise über die PEC-EMail des Betriebes an die auf der Internetseite der Gemeinde angegebene PEC-EMail der Gemeinde übermittelt werden.

Zu den Anlagen zählen der Anmeldevordruck zur Einstufung der gastgewerblichen Beherbergungsbetriebe, der Plan, in welchem die gesamten Schlafgelegenheiten wie Betten, Schlafsofas etc. der jeweiligen Zimmer bzw. der Zimmer der Wohnungen eingezeichnet sind, und der Plan, in welchem die aufgrund der Bettenerhöhung notwendigen zusätzlichen Parkplätze eingezeichnet sind. Es ist darauf zu achten, dass man die Empfangsbestätigungen für den Eingang der PEC-E-Mail erhält und diese aufbewahrt. Alternativ zur PEC-E-Mail können die vollständigen Unterlagen auch mittels E-Mail an die Gemeinde übermittelt werden.

Antrag um Erhöhung der Gästebetten

Innerhalb 31. März 2023 kann der gesetzliche Vertreter des Betriebes oder der Eigentümer oder Inhaber eines Fruchtgenuss- oder Nutzungsrechtes an der gastgewerblichen Immobilie eine Erhöhung der in der Erlaubnis angeführten Bettenanzahl bei der Gemeinde beantragen. Voraussetzung dafür ist, dass die Anzahl der ordnungsgemäß gemeldeten Nächtigungen von Gästen im Alter von über 14 Jahren zu einem frei wählbaren Datum des Jahres 2019

Ihr Fachmann für professionelle Geräte & Großküchen!

Hochleistungsgrill . Salamander Kühlzellen . Gefrierschocker . Spülmaschinen Hygienelösungen . Beratung & Service

Langebner Gastrosystem . Bahnhofstr 5 . 39018 Siebeneich +39 0471 917 427 . info@langebner.it . www.langebner.it In Südtirols Beherbergung werden die Gästebetten neu geregelt.

Foto: allesfoto. com

höher sind, als die Bettenanzahl, die auf der Erlaubnis aufscheint. Dabei muss das Datum des herangezogenen Stichtages im Jahr 2019 und die Anzahl der gemeldeten Nächtigungen von Gästen im Alter von über 14 Jahren angegeben werden.

Im Zuge des Antrags um Bettenerhöhung ist es nicht möglich, die bestehende Einstufungskategorie abzuändern. Zudem werden nur jene Gästebetten anerkannt, die den gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere den urbanistischen, baulichen und hygienisch-sanitären sowie den gemäß Einstufungskriterien vorgesehenen strukturellen Voraussetzungen entsprechen, einschließlich des Parkplatznachweises gemäß der jeweiligen Gemeinderegelung.

Entsprechen die ordnungsgemäß gemeldeten Nächtigungen von Gästen im Alter von über 14 Jahren im Jahr 2019 höchstens der auf der Erlaubnis aufscheinenden Bettenanzahl, oder sind die gemeldeten Nächtigungen von Personen über 14 Jahren geringer als die Bettenanzahl, die auf der Erlaubnis aufscheint, so muss kein Antrag um Erhöhung der in der Erlaubnis angeführten Anzahl der Gästebetten eingereicht werden. In diesem Fall gilt die auf der Erlaubnis aufscheinende Bettenanzahl als Höchstbeherbergungskapazität von Personen über 14 Jahren.

Wird innerhalb 31. März 2023 kein Antrag auf Erhöhung der Bettenzahl bei der Gemeinde eingereicht, gilt die auf der Erlaubnis aufscheinende Bettenzahl als höchste Beherbergungskapazität für Personen über 14 Jahren.

Mindestflächen

Nach Feststellung der gemeldeten Nächtigungen von Gästen im Alter von über 14 Jahren zum frei wählbaren Datum im Jahr 2019 muss geprüft werden, ob die zusätzlichen Schlafgelegenheiten (Betten, Schlafsofas etc.) unter Beibehaltung der be-

Dr. Evelin Schieder, Leiterin der HGV-Rechtsabteilung stehenden Einstufung den von den Einstufungskriterien vorgesehenen strukturellen Voraussetzungen entsprechen. Hierfür ist unter anderem zu prüfen, ob die zusätzlichen Schlafgelegenheiten unter Einhaltung der Mindestflächen der Zimmer bzw. Wohnungen laut Einstufungskriterien und den hygienisch-sanitären Bestimmungen für Schlafzimmer in den jeweiligen Zimmern bzw. Wohnungen untergebracht werden können. Zu diesem Zweck finden sich auf www.hgv.it für die jeweilige Einstufungskategorie die geltenden Einstufungskriterien und die vorgesehenen Mindestgrößen der Zimmer bzw. Wohnungen sowie die von den Hygiene- und Gesundheitsvorschriften vorgeschriebenen Mindestflächen der Zimmer.

Dem Antrag um Erhöhung der in der Erlaubnis angeführten Anzahl der Gästebetten sind folgende Dokumente beizulegen: • der Anmeldevordruck zur Einstufung der gastgewerblichen Beherbergungsbetriebe; • der Plan, in welchem die gesamten Schlafgelegenheiten des Beherbergungsbetriebes (Betten,

Schlafsofas etc.) in den jeweiligen Zimmern bzw.

in den Zimmern der Wohnungen eingezeichnet werden. Der beizulegende Plan muss nicht von einem Techniker ausgearbeitet werden. Der Plan muss es der Gemeindeverwaltung lediglich ermöglichen, die Zimmer, in denen Schlafgelegenheiten (Betten, Schlafsofas) untergebracht sind, zu lokalisieren; • der Plan, in welchem die aufgrund der Bettenerhöhung notwendigen zusätzlichen Parkplätze (Parkplatznachweis) eingezeichnet sind.

Parkplatznachweis

Das Dekret des Landeshauptmanns sieht vor, dass für die zusätzlichen Gästebetten der Parkplatznachweis gemäß der jeweiligen Gemeinderegelung zu erbringen ist. Die in der jeweiligen Gemeinde geltende Parkplatzregelung ist auf der Internetseite der Gemeinde einsehbar. Dem Antrag um Erhöhung der in der Erlaubnis angeführten Anzahl der Gästebetten ist somit ein Plan beizulegen, in dem die zusätzlichen Parkplätze, die aufgrund der beantragten Erhöhung der Anzahl von Gästebetten gemäß Gemeinderegelung notwendig sind, eingezeichnet sind. Auch dieser Plan muss nicht von einem Techniker ausgearbeitet werden.

Brandschutz

Beherbergungsbetriebe, auf deren Erlaubnis mehr als Das Dekret des Landeshauptmanns sieht vor, dass für die zusätzlichen Gästebetten der Parkplatznachweis gemäß der jeweiligen Gemeinderegelung zu erbringen ist.

25 Betten aufscheinen, üben eine kontrollpflichtige Tätigkeit der Brandverhütung aus. Diese Betriebe müssen den Brandschutzbestimmungen entsprechen. Das heißt, die Betriebe müssen über ein Brandschutzprojekt und über die diesbezügliche brandschutztechnische Abnahme (collaudo) verfügen.

Beherbergungsbetriebe, bei welchen aktuell 25 oder weniger Betten auf der Erlaubnis angeführt sind, üben derzeit keine Brandschutztätigkeit aus. Sollte es im Zuge des Antrags auf Erhöhung der in der Erlaubnis angeführten Bettenzahl zu einer Überschreitung der 25 Betten kommen, so muss der Betrieb zum Zeitpunkt der Ausstellung der neuen Erlaubnis an die Brandschutzbestimmungen für Betriebe über 25 Betten angepasst sein.

Der Betrieb benötigt in diesem Fall ein Brandschutzprojekt. Es müssen die eventuell notwendigen baulichen Anpassungsarbeiten durchgeführt und abschließend die brandschutztechnische Abnahme (collaudo) erfolgt sein. Dies alles muss vor Ausstellung der neuen Erlaubnis mit mehr als 25 Betten abgeschlossen sein.

Sollten sich im Zuge der Erhöhung der in der Erlaubnis angeführten Anzahl der Gästebetten die Bettenanzahl auf mehr als 25 Gästebetten erhöhen, so wird empfohlen, sich schnellstmöglich mit einem Brandschutztechniker in Verbindung zu setzen.

Wichtiger Hinweis

Bis zur Ausstellung der neuen Erlaubnis können, sofern die gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere die urbanistischen, baulichen und hygienisch-sanitären sowie die laut den Einstufungskriterien vorgesehenen strukturellen Voraussetzungen eingehalten und der Parkplatznachweis erbracht wird, die im Antrag um Erhöhung der in der Erlaubnis angeführten Anzahl der Gästebetten für die Beherbergung von Personen über 14 Jahren weiterhin genutzt werden. Die im Antrag um Erhöhung der in der Erlaubnis angeführten Anzahl der Gästebetten darf jedenfalls die Anzahl der gemeldeten Nächtigungen von Gästen im Alter von über 14 Jahren zum frei gewählten Stichtag des Jahres 2019 nicht überschreiten.

Für weitere Fragen steht die HGV-Rechtsabteilung gerne zur Verfügung.

Tel. 0471 317 760 recht@hgv.it www.hgv.it

Bei der Neuregelung der Gästebetten sind diverse Auflagen zu erfüllen.

Foto: rogerphoto/stock.adobe. com

Stabilität garantieren

LAbg. Tauber zum Landeshaushalt

In seiner Stellungnahme zum Landeshaushalt 2023 verwies Landtagsabgeordneter Helmut Tauber auf die vielen Herausforderungen, denen Südtirol gegenübersteht: „Die Nachwehen der Covid-Pandemie noch nicht überstanden, stellen der Krieg in der Ukraine und die massiven Teuerungen Bürgerinnen und Bürger als auch die Wirtschaft auf eine neue Belastungsprobe. Die Notwendigkeit, die gestiegenen Energiekosten und die steigende Inflation abzufedern, die Folgen der Pandemie zu überwinden und damit die Stabilität des Wirtschaftsstandorts Südtirol und das soziale Gleichgewicht zu garantieren, wird auch für das Jahr 2023 die wichtigste Aufgabe sein“, sagte Tauber in seiner Rede im Landtag.

Südtirol habe zur Bewältigung der Auswirkungen der Pandemie ca. 1,2 Milliarden Euro bereitgestellt und im Oktober ein Entlastungspaket von 100 Millionen Euro gegen die Inflation und die hohen Energiepreise geschnürt. „Dieses Geld hätten wir liebend gern für anderes eingesetzt“, so Tauber und meinte: „Bis die Energiekrise nicht effektiv gelöst wird, bedarf es auch weiterhin der Unterstützung des Staates und des Landes. Dazu gehört es auch, den heimischen Betrieben – besonLandtagsabgeordneter Helmut Tauber

ders auch steuerlich – entgegenzukommen. Ich verweise hier auch auf meinen Antrag zur Reduzierung der IRAP-Steuer.“

Langfristig müsse die Energieautarkie des Landes angestrebt werden. Das könne nur mit einer stärkeren Förderung im Bereich der Vereinfachung, Flexibilität und Ausweitung bei der Errichtung und Nutzung von erneuerbaren Energien (z. B. Fotovoltaikanlagen) und einer noch gezielteren Förderung gelingen. (Die Landesregierung traf inzwischen die entsprechenden Beschlüsse).

Zu weiteren dringenden Themen zählen für Tauber der Fachkräftemangel, die demografische Entwicklung, die Verkehrsbelastung, der Erhalt der Nahversorgung und der Dorfgasthäuser, eine nachhaltige Entwicklung des Tourismus sowie Innovation und Digitalisierung.

Neue HGV-Mitglieder

Abtei

Verginer Giuseppe

Badia Hill Enneberg/St. Vigil

Mutschlechner Marco

Aria de Munt

Ahrntal – St. Jakob

Steger Franz Josef

Kapellenhof – Zin Jodna

Algund

Huber Christoph

Zur Blauen Traube Gargazon

Irsara Siglinde

Après Club

Innichen

Xodo Massimo

Hotel Almhof

Brixen

Napolitano Maria Antonietta

Agorà 21

Deutschnofen

Gallmetzer Georg

Häuslersam Kastelruth

Moroder Felix

Hotel Pradell

Lana

Mannoni Cindy

Bar Bistro Cappuccino

Sicherheit für Gäste auf Pisten

Haftpflichtversicherung „AIG sNow Problem“ für Gäste

Personen, welche eine Wintersportart ausüben, müssen seit Januar 2022 eine eigene Haftpflichtversicherung vorweisen. Der HGV stellt seinen Mitgliedsbetrieben eine Lösung zur Verfügung.

Neben dem Verbot, im alkoholisierten Zustand oder unter Drogeneinfluss Ski zu fahren, sieht ein staatliches Dekret auch eine verpflichtende Haftpflichtversicherung für die Nutzer der Pisten vor. Wer keine gültige Haftpflichtversicherung vorweisen kann, muss mit einer Geldstrafe von 100 Euro bis 150 Euro sowie dem Entzug des Skipasses rechnen.

Es wird dringend empfohlen, die Gäste über diese Versicherungspflicht zu informieren und eine solche Versicherung den Gästen auch vorab im Hotel anzubieten. Dies auch in Anbetracht all jener Betriebe, die ihren Gästen den Skipass bereits im Hotel anbieten.

Der HGV hat in Zusammenarbeit mit seinem langjährigen Partner Assiconsult für seine Mitgliedsbetriebe eine passende Lösung ausgearbeitet. Hierzu kann der in dieser HGV-Zeitung eingelegte Folder mit QR-Code gefaltet und sichtbar an der Rezeption aufgestellt werden.

Damit die Gäste den Abschluss bei Bedarf auch bereits vor Anreise tätigen können und somit die Nutzung der Pisten während des Aufenthalts sorgenfrei gewährleistet ist, kann außerdem der Link aigsnowproblem.easyinsurance.it/ hgv in die Buchungsbestätigung eingebaut werden.

Der Abschluss der Polizze samt Zahlung erfolgt schnell und problemlos durch den Gast selbst, ohne jeglichen Aufwand oder Kosten für den Betrieb. Nach erfolgter Zahlung erhält der Gast eine Kopie der Versicherungspolizze per E-Mail, welche er bei Kontrollen vorweisen kann. Die Leistung kann für einen oder gleich mehrere Tage in Anspruch genommen werden.

Versichert sind die Sportarten Ski, Snowboard, Rodeln und Langlauf. Von der Deckung ausgeschlossen sind sämtliche Wettkampftätigkeiten.

Der Folder mit QR-Code liegt auch in allen HGV-Bezirksbüros auf und kann von der Website des HGV heruntergeladen werden.

www.hgv.it

Senoner und HGV verlängern Partnerschaft

Bereits seit vielen Jahren besteht zwischen dem HGV und Senoner Hotelbedarf eine erfolgreiche Partnerschaft. Kürzlich wurde diese um ein weiteres Jahr verlängert. Gemeinsam mit Senoner Hotelbedarf werden zahlreiche Veranstaltungen und Projekte durchgeführt, unter anderem der HGV.Jahresempfang (ehemalige Landesversammlung), das Reservierungsbuch und die vier Bezirksversammlungen. Erstmals werden auch Aktivitäten der HGV-Ortsgruppen unterstützt.

Auf jeden Verleih gewährt Senoner Hotelbedarf der HGV-Ortsgruppe einen Preisnachlass von zehn Prozent. „Mit Markus Senoner und seiner Firma Senoner Hotelbedarf können wir ein sehr wichtiges heimisches Unternehmen zu unseren Partnern zählen. Gemeinsam können wir unsere Stärken bei den verschiedensten Veranstaltungen und Initiativen unter Beweis stellen“, freut sich HGV-Präsident Manfred Pinzger. Auch Markus Senoner verweist auf die Vorteile einer engen Partnerschaft mit dem HGV. „In den letzten Jahren haben wir mit dem HGV sehr gut zusammengearbeitet. Gerne unterstützen wir die Aktivitäten des HGV auch heuer wieder“, betont Senoner.

Im Bild: Markus Senoner (links) und HGV-Präsident Manfred Pinzger.

Verband feiert Jubiläum

HGV vor 60 Jahren gegründet

Vor sechzig Jahren, im November 1962, ist in Bozen der Gastwirteverband der Provinz Bozen gegründet worden. Damit begann die Tätigkeit des HGV, der seitdem die Interessen der Gastwirtinnen und Gastwirte auf lokaler, Landes- und Staatsebene vertritt.

15 Gastwirte aus dem Raum Bozen und dem Tauferer Ahrntal haben am 27. November 1962 im Gasthof Zwölfmalgreien in Bozen den Gastwirteverband der Provinz Bozen aus der Taufe gehoben. Der Grund lag darin, dass sich eine Gruppe von Gastwirten weder von der damals bereits aktiven Vereinigung der Hoteliere und Gastwirte von Südtirol noch bei der Kaufleutevereinigung vertreten fühlte. Deshalb entschlossen sich einige Wirte, eine eigene Standesvertretung zu gründen, um die Anliegen und Interessen der Gastbetriebe in der Öffentlichkeit besser vertreten zu können. Dieses Ziel wurde auch im Gründungsakt festgehalten. Weitere Hauptziele waren: • echte Solidarität zwischen den Berufskollegen; • Verschaffung von Anerkennung gegenüber anderen Wirtschaftszweigen und politischen Behörden; • Durchführung von Initiativen zur wirtschaftlichen, technischen, sozialen und kulturellen Verbesserung der Gastwirte und deren

Mitarbeiter;

Hilfeleistung in wirtschaftlichen, technischen, steuerrechtlichen und anderen Fragen.

Jedes Gründungsmitglied hat einen Aufnahmebeitrag von 3.000 Euro hinterlegt. Zum Gründungspräsidenten wurde Konrad Stefaner vom Gasthof Zwölfmalgreien ernannt. Ihm zur Seite stand ein Vorstand aus weiteren vier Personen. Das erste Verbandsbüro wurde in der Bozner Dr.- Streiter-Gasse eingerichtet. Bereits im April 1963 wurde mit Benjamin Stauder der erste Geschäftsführer des Gastwirteverbandes eingestellt.

Mitglieder angeworben

Die erste Aufgabe des Vorstandes und der 15 Gründungsmitglieder bestand darin, die Wirte im ganzen Land über die Ziele und den Zweck des neu gegründeten Verbandes zu informieren und diese zu einem Beitritt zu bewegen. Der junge Verband war von Anfang an bestrebt, die „Peripherie“ mitreden und mitbestimmen zu lassen. Schon wenige Monate nach der Gründung wurden in den Bezirken und Gebieten Versammlungen abgehalten, wo der Vorstand die Ziele des Verbandes vorstellte und um Mitglieder warb.

In den folgenden Ausgaben der HGV-Zeitung werden wichtige Meilensteine in der Verbandstätigkeit des Gastwirteverbandes und des HGV aufgezeigt. Zudem wurde ein eigenes Jubiläumslogo entwickelt, welches die wichtigsten Veranstaltungen des HGV im heurigen Jahr kommunikativ begleiten wird. st

This article is from: