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Schutz vor Werbeanrufen

Terminkalender

15. November

Ortstaxe Bezahlung der Ortstaxe.

16. November

F24 – einheitlicher Zahlungsvordruck für Steuern und Beiträge • Mehrwertsteuer – Betriebe mit monatlicher

Abrechnung – Oktober 2022 • Lohnsteuer – Oktober 2022 • Steuereinbehalt auf Provisionen, Honorare an

Freiberufler, Verwalter und freie Mitarbeiter –

Oktober 2022 • NISF/INPS – Sozialbeiträge für das Personal –

Oktober 2022 • NISF/INPS – Sozialbeiträge für Verwalter und freie

Mitarbeiter – Oktober 2022 • NISF/INPS – Rentenversicherung der Hoteliers und

Gastwirte – Beiträge im festen Ausmaß –3. Rate 2022

Elektronische Überweisung

30. November

F24 – einheitlicher Zahlungsvordruck für Einkommenssteuern und Pensionsbeiträge – IRPEF/IRES/IRAP/ INPS/Ersatzsteuern auf Mieteinnahmen Bezahlung des zweiten oder einzigen Akontos für 2022.

Übermittlung der Mehrwertsteuerabrechnung Telematische Versendung der Mehrwertsteuerabrechnung für das 3. Trimester bzw. der Monate Juli, August, September 2022.

Einkommensteuererklärung Telematische Versendung der Einkommensteuererklärung für 2021 von natürlichen Personen, Personenund Kapitalgesellschaften mit Geschäftsjahr gleich dem Kalenderjahr.

IRAP-Erklärung Telematische Versendung der IRAP-Erklärung für 2021 von Einzelunternehmen, Personen- und Kapitalgesellschaften mit Geschäftsjahr gleich Kalenderjahr.

15. Dezember

Ortstaxe Bezahlung der Ortstaxe.

16. Dezember

F24 – einheitlicher Zahlungsvordruck für Steuern und Beiträge • Mehrwertsteuer – Betriebe mit monatlicher

Abrechnung – November 2022 • Lohnsteuer – November 2022 • Steuereinbehalt auf Provisionen, Honorare an

Freiberufler, Verwalter und freie Mitarbeiter –

November 2022 • NISF/INPS – Sozialbeiträge für das Personal –

November 2022 • NISF/INPS – Sozialbeiträge für Verwalter und freie

Mitarbeiter – November 2022

Elektronische Überweisung

Recht: Eintragung von Handynummern in Register Schutz vor Werbeanrufen

Von Dr. Marlies Klotz

Das bereits bekannte „Registro Pubblico delle Opposizioni“, welches im Jahr 2010 eingeführt wurde, um Festnetznutzer vor unerwünschten Werbeanrufen zu schützen, hat nun eine interessante Anpassung erfahren. Es ist nun auch möglich, Mobiltelefonnummern einzutragen.

Neben den Festnetznummern und Postadressen können nun auch Mobiltelefonnummern, die in keinem Telefonbuch aufscheinen, ins Register eingetragen werden.

Die Eintragung ins Register verbietet den Anbietern, die eingetragenen Kontaktdaten für Zwecke des Telemarketings zu verwenden. Darüber hinaus garantiert die Eintragung ins „Registro Pubblico delle Opposizioni“ auch, dass jede vorher erteilte Zustimmung zur Verwendung der eigenen Kontaktdaten für Telemarketing automatisch verfällt. Später erteilte Zustimmungen zu Telemarketing können jederzeit durch eine Erneuerung der Eintragung ins „Registro Pubblico delle Opposizioni“ widerrufen werden.

Die Eintragung und die Erneuerung der Eintragung ins Register sind kostenlos und können auf drei Arten erfolgen: • online auf der Website des „Registro Pubblico delle Opposizioni” (https:// www.registrodelleopposizioni.it/it/abbonati/ iscrizione); • mittels Anruf unter der

Nummer 800 265 265; • oder via E-Mail an iscrizione@registrodelleopposizioni.it.

Der Widerruf der Eintragung ist ebenfalls kostenlos und ist jederzeit möglich.

Diese neue Möglichkeit, nun auch Mobiltelefonnummern ins Registro Pubblico delle Opposizioni“ einzutragen, zusammen mit der Möglichkeit, erteilte Zustimmungen zur Datenverarbeitung für Telemarketing anhand der Erneuerung der Eintragung ins Register wieder zu annullieren, wird in der Praxis mit Sicherheit weitaus mehr Ruhe vor unerwünschten Werbeanrufen bringen.

Bei Fragen zu diesem Thema steht die HGV-Rechtsabteilung zur Verfügung.

Tel. 0471 317 760 recht@hgv.it

Zigarettenverkauf: Antrag innerhalb November stellen Erneuerung des Patentino

Von Dr. Marlies Klotz

Mit Jahresende verfallen zahlreiche Ermächtigungen zum Zigarettenverkauf – Patentino – und müssen entsprechend erneuert werden.

Alle Inhaber eines am 31. Dezember 2022 auslaufenden Patentino müssen innerhalb 30. November 2022 den Antrag auf Erneuerung desselben an das Amt für Monopole Trentino-Südtirol auf dem Postweg (Einschreiben mit Rückantwort) übermitteln.

Dem mit einer Stempelmarke zu 16 Euro versehenen Antrag muss eine Ersatzerklärung beigelegt werden, welche Folgendes beinhalten muss: • den aus dem Register U88/

PAT hervorgehenden

Wert der im Jahr 2021 eingekauften Tabakwaren; • die Öffnungszeiten des Betriebes; • den Ruhetag; • die Art der Tätigkeit; • das Gesamteinkommen

der letzten zwei Steuerjahre; • die Anzahl der Kassenzettel für die Jahre 2020 und 2021; • die Information darüber, ob bei der nächstgelegenen Tabaktrafik ein Zigarettenautomat installiert ist und ob Steuerstreitigkeiten anhängig sind und/ oder Zahlungsverzug gegenüber der Staatskasse besteht.

Dem Antrag um Erneuerung ist zudem die Kopie eines gültigen Personalausweises des Patentino-Inhabers beizulegen sowie eine Kopie der Übersicht „RN“ der letzten zwei Steuererklärungen.

Wird der Antrag auf Erneuerung des Patentino vom staatlichen Monopolamt positiv behandelt, so erhält man eine schriftliche Mitteilung mittels PEC.

Zu überprüfen gilt, ob die Gültigkeit des Patentino tatsächlich mit Ende des Jahres ausläuft oder ob ein anderes Ablaufdatum auf der Ermächtigung angegeben ist. Es ist nämlich durchaus möglich, dass das Patentino auch erst im Laufe des Jahres 2023 verfällt. Die Fälligkeit des Patentino muss also nicht unbedingt mit Jahresende übereinstimmen.

Sollte das Patentino im Laufe des Jahres 2023 verfallen, so ist der Antrag auf Erneuerung 30 Tage vorher einzureichen.Wird die ErneuerungdesPatentinonicht fristgerecht dem Monopolamt übermittelt, geht dieses davon aus, dass der Zigarettenverkauf eingestellt worden ist, und entzieht das Patentino.

Die Vorlage für den Antrag auf Erneuerung des Patentino sowie für die Ersatzerklärung kann von der HGV-Website heruntergeladen werden.

Brandschutz: Gesetzliche Neuerungen bei der betrieblichen Brandschutzorganisation Was Betriebe nun beachten müssen

Von David Winkler

Mit Oktober 2022 sind rechtliche Neuerungen im Bereich Brandschutz in Kraft getreten. Änderungen sind für das Brandschutzmanagement am Arbeitsplatz und für die Kontroll- und Wartungstätigkeiten vorgesehen.

Die Pflichten der Arbeitgeber bezüglich des Brandschutzes sind im Wesentlichen dieselben geblieben, welche nun jedoch genauer definiert und geregelt werden.

Notfallplan

Der Arbeitgeber ist grundsätzlich dazu verpflichtet, die erforderlichen organisatorischen und betrieblichen Maßnahmen für den Brandfall festzulegen und in einem Notfallplan schriftlich festzuhalten. Die Notwendigkeit eines Notfallplanes ist ab nun nicht mehr ausschließlich von der Anzahl der Beschäftigten abhängig, sondern auch von der Anzahl der anwesenden Personen.

Der Notfallplan ist für folgende Betriebe verpflichtend: • Betriebe mit mindestens zehn Beschäftigten, • Betriebe mit mehr als 50 gleichzeitig anwesenden

Personen, • Betriebe, die der Brandschutzkontrolle unterliegen (lt. DPR 151/2011), z. B. Beherbergungsbetriebe mit mehr als 25 Betten.

Für alle nicht oben erwähnten Betriebe besteht zwar keine Pflicht, einen Notfallplan zu erstellen, jedoch müssen organisatorische und verwaltungstechnische Maßnahmen festgelegt werden, welche im Brandfall anzuwenden sind. Diese Maßnahmen müssen vom Arbeitgeber im Dokument zur Risikobewertung festgehalten werden.

Brandrisikobewertung

Jeder Betrieb muss gemäß den Bestimmungen zur Arbeitssicherheit das Brandrisiko bewerten und die entsprechenden Maßnahmen zur Prävention und zum Schutz treffen, um das Brandrisiko zu minimieren. Betriebe, welche ein niedriges Brandrisiko gemäß den neu festgelegten Kriterien aufweisen, müssen die Mindestanforderungen hinsichtlich der baulich-technischen Brandschutzmaßnahmen gemäß dem nun neu in Kraft getretenen Dekret umsetzen. Alle anderen Betriebe, welche nicht ins geringe Brandrisiko fallen, müssen weiterhin die genauen Seit Kurzem gibt es gesetzliche Neuerungen bei der betrieblichen Brandschutzorganisation.

Foto: Armin Terzer

baulich-technischen Brandschutzmaßnahmen umsetzen, welche unter anderem im sogenannten Brandschutzkodex beinhaltet sind. Dies gilt z. B. für Beherbergungsbetriebe mit mehr als 25 Betten, welche Brandschutztätigkeit ausüben.

Die Brandrisikobewertung muss nur dann angepasst werden, wenn sich etwas Wesentliches im Betrieb ändert.

Brandschutzregister

Der Arbeitgeber muss sicherstellen, dass alle Geräte und Anlagen zur Brandverhütung und zum Brandschutz regelmäßig kontrolliert und gewartet werden. Die periodischen Kontrollen müssen schriftlich in einem Register festgehalten werden. Die neuen gesetzlichen Bestimmungen sehen nun vor, dass jeder Arbeitgeber das sogenannte Brandschutzregister führen muss und nicht mehr nur jene Arbeitgeber, die eine kontrollpflichtige Tätigkeit der Brandverhütung ausüben.

Wie bereits bisher vorgesehen, müssen bestimmte Geräte und Anlagen, wie z. B. Feuerlöscher, in konkreten Intervallen von einer Expertenfirma kontrolliert und gewartet werden.

Die neuen Bestimmungen sehen nun jedoch zusätzliche Selbstkontrollen vor, welche zwar nicht durch einen Experten durchgeführt werden müssen, jedoch schriftlich festzuhalten sind. Darüber hinaus sind mit den Mitarbeitenden Evakuierungsübungen durchzuführen und zu vermerken.

Für weitere Informationen steht die HGV-Rechtsabteilung gerne zur Verfügung.

Tel. 0471 317 760 recht@hgv.it

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Bozen (BZO) STÜNDLICH Verona (VRN) 10X TÄGL. Innsbruck (INN) 9X TÄGL. Bergamo (BGY) 10X TÄGL. München (MUC) 9X TÄGL. Malpensa (MXP) 10X TÄGL. Memmingen (FMM) 6X TÄGL. Linate (LIN) 10X TÄGL. Salzburg (SZG) 9X TÄGL. Treviso (TSF) 9X TÄGL. Zürich (ZRH) 6X TÄGL. Venedig (VCE) 9X TÄGL. Basel (BSL) 6 X TÄGL. Bologna (BLQ) 8 X TÄGL. Bozen HBF STÜNDLICH Innsbruck HBF 9X TÄGL. Auer STÜNDLICH Landeck HBF STÜNDLICH Brixen STÜNDLICH Wörgl HBF 9X TÄGL. Franzensfeste STÜNDLICH München HBF 9X TÄGL. Brenner STÜNDLICH Kiefersfelden HBF 9X TÄGL. Garmisch P. HBF 9X TÄGL.

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Nachhaltigkeit: HGV-Unternehmensberatung und Terra Institute unterstützen Gastbetriebe Die Ist-Analyse als Startpunkt

Dass man gemeinsam daran arbeitet, den Klimawandel in seiner Auswirkung abzufedern, dürfte mittlerweile Konsens sein. Vor allem unter denjenigen, die im Tourismus tätig sind, also von der Natur leben und dem, was sie uns Einzigartiges zu bieten hat.

Im letzten Beitrag zur Nachhaltigkeit wurde der 360 Grad umfassende strategische Ansatz „Wie ein Betrieb nachhaltig wird“ skizziert. Gerade kleinere Betriebe brauchen jedoch einen greifbareren Startpunkt, um ins Handeln zu kommen, und dieser wird im folgenden Artikel beschrieben.

Wie kommt man konkret ins Handeln?

Ein erster wichtiger Schritt ist die Analyse der Ist-Situation in Bezug zur Nachhaltigkeit. Es wird zunächst erhoben, wo man aktuell mit seinem CO2-Ausstoß steht. Im Beitrag „Weg zum klimafreundlichen Fußabdruck“ berichtete die HGV-Unternehmensbedie HGV-Unternehmensberatung über die Heranratung über die Herangehensweise bei der gehensweise bei der CO2-Messung, die -Messung, die Berechnung des Berechnung des Fußabdrucks Fußabdrucks und Möglichund Möglichkeiten zur Komkeiten zur Kompensation. Für die pensation. Für die Ist-Analyse werIst-Analyse werden unter anderem Daten zum Energie- und Wasserverbrauch sowie die Art und Menge des produzierten Abfalls erhoben. Der wahre Nutzen der Berechnung der CO2-Emissionen besteht schließlich darin, Verbesserungspotenziale zu erkennen und solche Maßnahmen zu definieren, die eine Reduktion herbeiführen.

Dazu ist es ratsam, ein Greenteam zu definieren, welches die Umsetzung der Maßnahmen im Blick behält, diese nach innen und außen kommuniziert und den Zugang zu den notwendigen Daten und Unterlagen hat. Der Aufwand für das Greenteam wird beim ersten Mal etwas mehr Zeit beanspruchen, der sich bei den darauffolgenden Berechnungen deutlich verringert. Oft zögern kleinere Betriebe vor dem ersten Schritt in die Veränderung. Gerade in Anbetracht der aktuell gefürchteten Energiekrise. Es stimmt: Die Arbeit muss getan werden. Das Ziel jedoch erfüllt nicht allein den höheren Zweck der Nachhaltigkeit, sondern führt ebenso zur Einsparung von Kosten und kann somit nachhaltig wirtschaftliches Überleben sichern.

Positive wirtschaftliche Auswirkungen Auswirkungen

Aus dem FesthalAus dem Festhalten der Ergebnisse ten der Ergebnisse können konkrete können konkrete Maßnahmen zur Maßnahmen zur Verbesserung abVerbesserung abgeleitet und fortan geleitet und fortan alle Fortschritte gealle Fortschritte gemessen werden. Schon einfache Maßnahmen, die heute fast schon zum Standard zählen, können zu messbaren Erfolgen führen. Die Ist-Analyse ist der erste Schritt in Richtung Nachhaltigkeit.

Foto: jozsitoeroe/stock. adobe.com

Wie beispielsweise die Verwendung der LED-Beleuchtung, der Wechsel zu einem nachhaltigen Stromanbieter oder der Verzicht auf Standby-Schaltungen. Auch das Ausrüsten von Duschen mit Spar-Duschköpfen und die Einrichtung eines Wasserstops im Spülkasten können deutliche Einsparungen verursachen.

In der Abfallvermeidung sind ebenfalls die kleinen Dinge wirksam: der Einkauf in Großgebinden statt einzelner Verpackungen, Milch serviert in Milchkännchen und Joghurt in der Glasschüssel statt aus kleinen Plastikbechern. Alle diese Maßnahmen führen zu Kostenersparnissen.

Bei den einzelnen Maßnahmen gilt es, nach Betriebsgröße und individuellem Konzept abzuwägen und auch danach, was den Betreibern am meisten am Herzen liegt. Sobald die ersten Maßnahmen abgeleitet sind, kann schon die Kommunikation nach außen in Richtung Gäste beginnen: „Wir sind bereit, wir tun etwas, wir wollen etwas bewegen.“ Es geht aber noch weiter: Abhängig davon, für welches Tool man sich bei der Datenerhebung und Messung entscheidet, besteht sogar die Möglichkeit, Verbräuche pro Gast visualisierbar zu machen, sich mit anderen Betrieben vergleichbar darzustellen, ja, auch von Mitbewerbern zu lernen, voneinander zu lernen.

Neues, nachhaltiges Wirtschaften

Die Ist-Analyse kann auch die Basis einer neuen ganzheitlichen Betrachtung sein. Die Auseinandersetzung mit möglichen Maßnahmen und Good Practices im Sinne der Nachhaltigkeit weitet den Blick für Veränderungen des bestehenden Geschäftsmodells oder ermöglicht gar die Entwicklung eines ganz neuen. Wer sich mit seinen Mitarbeitenden auf den Weg begibt, sein Werteangebot neu zu denken – vom Angebot am Frühstückstisch bis zur Radmobilität –, erlebt in der gemeinsamen Auseinandersetzung mit den eigenen Werten und der Ausarbeitung von Ideen die Stärkung des sozialen Miteinanders. Dessen Strahlkraft ist immens, nach innen wie nach außen, gerade Gäste spüren sie: als einen der Gründe, warum sie gern wiederkommen.

HGV-Beratungspaket Nachhaltigkeit

Sie möchten sich auf den Weg machen in Richtung Nachhaltigkeit? Der HGV steht Ihnen gemeinsam mit dem Terra Institute gern beratend zur Seite.

Interessiert? Dann kontaktieren Sie uns!

HGV-Unternehmensberatung

Tel. 0471 317 780 unternehmensberatung@hgv.it

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